Links auf Websites

Reducal

Forenveteran
gueder schrieb:
wie oft müssen denn links kontrolliert werden? ich habe also links auf meiner homepage und auch den text, dass ich für die inhalte nicht hafte.

unter www.xyz.tü bietet ein bekannter eine discopage an. ich verlinke darauf. später verbreitet der gleiche bekannte pornos ohne jugendschutz über diese seite, die ich verlinkt habe.

wie oft also muss ich als verlinker die links kontrollieren oder hafte ich nicht, weil ich diesen passus auf meiner hp habe?


mich verwundert deshalb die nachricht von reducal

für Links zu strafbaren Inhalten ist auch der Linkanbieter haftbar, wenn der strafbare Inhalt bewiesen ist.

kann mir das vielleicht mal jemand erklären? wenn ich also nicht weiß, dass der gelinkte strafbare seiten betreibt, bin ich dann haftbar für meine links wenn ich davon nichts weiß?
sascha schrieb:
@gueder

Mach doch bitte dafür einen eigenen Thread unter "Recht und Gesetz" auf. Das führt völlig vom Thema weg.

Wo, was steht, könnten hier Juristen eindeutig klar stellen - Fakt ist: dieser sinnhafte Passus einer Absichtserklärung auf diversen Websites, keine Haftung für unlautere Links zu übernehmen, ist rechtlich völlig überholt, unsinnig und als Abstandserklärung untauglich. Webmaster, die sich dieser Erklärung bedienen und die entsprechenden Links nicht regelmäßig kontrollieren, bewegen sich auf sehr dünnem Eis.
 
Das heißt also ich muss als Webmaster meine Links regelmäßig kontrollieren?

Ich dachte immer das Urteil von LG Hamburg sei eindeutig, dass man Links "nur mitzuverantworten hat, wenn man sich nicht eindeutig davon distanziert"

Das bedeutet doch schließlich, wenn ich mich distanziere von den Links, weiß ich auch nicht bzw. kann mir egal sein, was dort geboten wird.
 
Ergänzend zum Link von Sascha ist auch folgende Seite lesenswert (besonders für juristische Laien): http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html

Daniel Rehbein schrieb:
Was würden Sie dazu sagen, wenn Sie (sagen wir "Herr Müller") z.B. zu einer Feier ihren Nachbarn eingeladen wären und dort den anwesenden Gästen mit den Worten vorgestellt würden:

"Dies mein Nachbar Herr Müller. Von allem, was Herr Müller sagt, schreibt oder anderweitig verbreitet, möchte ich mich hiermit deutlich distanzieren. Insbesondere mache ich mir die von Herrn Müller vertretenen Meinungen nicht zu Eigen." ?

Wenn Sie zwar vermutlich keine Anzeige wegen Beleidigung gemäß §185 StGB erstatten würden, so würden Sie aber wohl Ihren Nachbarn nie wieder besuchen.
 
Zurück
Oben