LG Mannheim: Eltern haften nicht für Internetnutzung der Kinder

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rolf76

Winkel-Abokat
Nach einer Entscheidung des LG Mannheim vom 29. September 2006 - 7 O 76/06 (gefunden bei JurPC) kommt eine Haftung der Eltern für das Verhalten ihrer Kinder im Internet nur ausnahmsweise in Betracht:

Soweit ein Anschlussinhaber den Anschluss Familienangehörigen und insbesondere seinen Kindern zur Verfügung stellt, beruht die Eröffnung des Zugangs zum Internet auf dem familiären Verbund. Prüfungs- und Überwachungspflichten sind nur insoweit anzunehmen, als diese im Rahmen der Erziehung von Kindern in Abhängigkeit von deren Alter auch auf anderen Betätigungsfeldern notwendig ist. Eine dauerhafte Überprüfung des Handelns der eigenen Kinder oder des Ehepartners ist ohne konkreten Anlass nicht zumutbar. Ohne Anlass für die Annahme, dass Familienmitglieder in rechtswidriger Weise Urheberrechte im Rahmen der Nutzung des Internets verletzen, kommt eine ständige Überwachung oder gar eine Sperrung des Anschlusses für diese nicht in Betracht. Ob es allerdings bei Eröffnung des Internetverkehrs für die Kinder einer einweisenden Belehrung bedarf, ist nach dem Alter und dem Grad der Vernunft der jeweiligen Nutzer im Einzelfall zu entscheiden.
 
AW: LG Mannheim: Eltern haften nicht für Internetnutzung der Kinder

Ein sehr brauchbares Urteil, insbesondere für die Nutzung von Tauschbörsen durch die minderjährigen Kinder der Anschlussinhaber (siehe auch z. B. > HIER <). Zuerst die Kriminalisierung des Providerkunden und dann noch dessen Ersatzvornahme bzw. dessen Mitstörerhaftung sollte damit ein Ende haben. Man kann nur hoffen, dass viele Eltern dieses Urteil wahr nehmen und daraus ihre Schlüsse ziehen - den beteiligten, gewinnorientierten Kanzleien kann man dabei nur viel Glück auf dem Weg wünschen.
 
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