LG Köln über Wettbewerbswidrikeit von Popups 31 O 145/04

wohlgemerkt handelt es sich dabei aber nicht um die "üblichen" (zur website gehörenden) pop-ups, sondern um spyware-gesteuerte pop-ups, die jeweils Werbung der Konkurrenz einblenden, wenn der user die Website bestimmter Unternehmen aufruft.
 
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