LG Köln: Inkasso-Drohung mit Gewalt ist unzulässig

KatzenHai

Scyliorhinus stellaris
SpOn schrieb:
Geldeintreiber dürfen nicht mit Gewalt drohen

"Ihr Schuldner muss kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen." Mit Sprüchen wie diesem warb ein Geldeintreiber für seine Inkasso-Dienste. Zu Unrecht, entschied nun das Landgericht Köln: Firmen dürfen nicht mit Gewalt drohen.

Zugleich wurde die Tätigkeit insgesamt verboten, aus Gründen, die im aktuellen Rechtsberatungsgesetz angesiedelt sind (nur mal erwähnt, es ist nicht alles schlecht daran).
 
AW: LG Köln: Inkasso-Drohung mit Gewalt ist unzulässig

Die Webseite jener berühmten Geldeintreiber äh... Rechercheure sah auch schon mal anders aus. Wann die das (grundlegend) geändert haben, weiß ich nicht. Wo sind denn nur die Fotos der bös schauenden und schwarz gekleideten Muskelprotze geblieben?
 
AW: LG Köln: Inkasso-Drohung mit Gewalt ist unzulässig

Die Webseite jener berühmten Geldeintreiber äh... Rechercheure sah auch schon mal anders aus. Wann die das (grundlegend) geändert haben, weiß ich nicht. Wo sind denn nur die Fotos der bös schauenden und schwarz gekleideten Muskelprotze geblieben?

da ich auch durch inkasso dienst für eine forderung was ich nicht weis aus der jahre1986 belangt wurde habe anwalt eingeschaltet und die akte verlangt un sehe da poötzlich ist der archiw im umbau dubiös ode nicht da hate anwalt gesgt nicht da eingehen
und ignoriren
 
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