Kündigung freenet

Es heißt hier auch nicht "Kündigung", sondern man müsste vom "Widerruf" sprechen.
Hier sollte man mit beweisbarer Zustellung den Widerruf erklären. Entweder per Brief mit Einschreiben und Rückschein oder per Fax mit Sendeprotokoll (ist aber im Streitfall, je nach Gericht, noch manchmal eine unsichere Sache).
 
Obwohl ich fristgerecht per Fax die Test-Phase von freenetmail Power gekündigt habe, habe ich eine Zahlungsaufforderung mit Mahngebühren bekommen.
Die Test-Phase hat im.Januar.2013 begonnen
· Die Kündigung habe ich fristgerecht vor Ablauf des Testmonats per Fax geschickt. Dafür habe ich eine Sendebescheinigung.
· Weil ich keine Bestätigung von Freenet bekommen habe, habe ich erneut per E-Mail angefragt. Keine Antwort.?!!
· Dann drei Wochen später kam eine Bestätigung, dass freenet Power zu nach Ablauf von einem Jahr gekündigt wird. Das habe ich natürlich sofort reklamiert. Bis heute habe ich keine Antwort bekommen. Ich habe keine Rechnung bekommen, statt dessen Mahnverfahren mit 45 € Mahngebühren
Sag ich NUR !!! Finger weg vom Freenet !!!
 
Keine Rechnung, statt dessen Forderungsaufstellung vom the collection group gmbh.
Hauptforderung 47€
Mahnspesen 10€
Zinsen 0,76€
Inkasso-kosten 45 €
Gesamt 103,64
Muss ich das bezahlen?
Freenet antwortet sich nicht.
 
Hast du schriftlich, wann die Testphase begonnen hat und schriftlich den Termin deines Widerrufes bzw. Kündigung der Testphase mit Datum vor dem Ablauf der Kündigungsfrist?

Wenn ich das alles sauber dokumentieren könnte, würden die kein Geld von mir bekommen, solange nicht ein Richter mich zur Zahlung verurteilt.
 
Danke.
Ja, das habe ich. Fax Sendebestätigung. Ich habe es rechtzeitig gekündigt.
Mit freenet kannst Du aber nicht kommunizieren. Die Antworten einfach nicht.
Die von Inkasso werden regelmässig Zahlungsanfoerderungen schicken. Fall für einen Rechstanwalt der auch wieder kostet.
 
Zahlungsaufforderungen darf jeder senden.
Bei Firmen reicht es, wenn ich einmal widerspreche.
Die Inkassobutzenschreiben sind genau so viel Wert wie das handgekritzelte Zettelchen eines Obdachlosen, auf dem steht:
"Gib mir mal nen Euro, sonst bist du vielleicht selbst bald Obdachlos."
Es gibt keine Rechtsgrundlage, die besagt, dass dem nun wirklich ein Euro zusteht.
Es liegt hier alleine an mir, ob ich ihn ignoriere, den Zettel in dem Müll werfe und weitergehe oder ob ich ihm sage "hab nichts" oder ihm mitleidig einen Euro in die Hand drücke, um meine Ruhe zu haben.
Wenn der Obdachlose nun meint, ich müsse das bezahlen, kann er ja vor Gericht gehen ;).
Erst ab einem gerichtlichen Schreiben muss ich reagieren.
Bis dahin wandert der Zettel vom Obdachlosen, bis hin zu den vielen Anschreiben seines Anwalts, in der Papiertonne.
 
Endlich ist es mir gelungen die richtige Fax Nr von Freenet zur Kündigung zu finden.Alles was die Typen dort angeben führt nur in s nichts. Selbst die Fax Nr ist falsch
HIER die richtige FAX NR :0180 3030310

Nie wieder Freenet,dieser kundenfeindliche Abzockdienst
 
Zurück
Oben