Kündigung DSL-Vertrag nach Umzug

rolf76

Winkel-Abokat
Wenn der bisherige DSL-Anbieter nach einem Umzug keinen funktionierenden DSL-Anschluss am neuen Wohnort bereitstellen kann, darf der Kunde den Vertrag kündigen:

Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06

Was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, musste kürzlich das AG München entscheiden:

Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.

Das AG München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen.

Das Urteil ist rechtskräftig.
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070709 - DSL-Anschluss/070709 - DSL-Anschluss.htm
 
AW: Kündigung DSL-Vertrag nach Umzug

Habe einen ähnlichen Fall - nur hat hier der TK-Anbieter die Kündigung akzeptiert - wollte aber eine Meldebestätigung von neuen Wohnort - die wurde per Fax geschickt - ist angeblich nie angekommen... es läuft und läuft ;)
 
AW: Kündigung DSL-Vertrag nach Umzug

Wenn du eine Sendebestätigung dafür hast, dürftest du eigentlich aus dem Schneider sein, also gut aufbewahren. Wenn das beim Anbieter im Haus verloren geht, ist das deren Problem.
 
AW: Kündigung DSL-Vertrag nach Umzug

hab ich -ist aber nicht so wirklich interessant -interessanter sind die für den Zeitraum geltenden AGB- da steht nämlich nix von Meldebestätigung ;)
 
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