rolf76
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Wenn der bisherige DSL-Anbieter nach einem Umzug keinen funktionierenden DSL-Anschluss am neuen Wohnort bereitstellen kann, darf der Kunde den Vertrag kündigen:
Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06
Urteil des AG München vom 20.3.07, 271 C 32921/06
http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitteilungen/070709 - DSL-Anschluss/070709 - DSL-Anschluss.htmWas eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, musste kürzlich das AG München entscheiden:
Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hatte mit dem späteren Beklagten einen Telekommunikationsdienstleistungsvertrag über einen DSL-Anschluss geschlossen. Später zog der Beklagte in eine neue Wohnung in einem neuen Ort um. An dem neuen Wohnort funktionierte der Anschluss aber nicht und der Anbieter konnte auch keine Abhilfe schaffen. Trotzdem wollte er weiter sein Geld. Darauf kündigte der Beklagte. Dies wollte wiederum der Anbieter nicht akzeptieren.
Das AG München gab dem Beklagten Recht und wies die Klage ab. Ein Vertragspartner, der zu einer Leistung nicht im Stande ist, habe auch keinen Anspruch auf Gegenleistung. Die Kündigung sei wirksam gewesen.
Das Urteil ist rechtskräftig.