Kostenfestsetzungsbeschluss vom Kläger

epassion

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Hallo an alle.
Wurde verurteilt Internetkosten zu bezahlen.
Jetzt nach den Urteil haben die Kläger(eine Anwaltskanzlei )nochmals einen Antrag auf zusätzliche Kosten an das Gericht gestellt Bitte helft mir,kann das Schreiben nicht verstehen.Muss aber einen Stellungnahme dazu abgeben und einen Anwalt kann ich mir nicht dazu leisten.
Auszug aus den Schreiben:

"Wird beantragt,
die Kosten gemäß § 104 ZPO festzusetzen und der Antragstellerin eine
vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses zu er -
teilen und auszusprechen,dass der festgesetzte Betrag gemäß $ 104 |
ZPO mit 5 % über dem Basiszinssatz verzinst wird. Alle (weiter )gezahl -
ten Gerichtskosten sollen hinzugesetzt werden"

Danke im Vorraus!!!
 
AW: Kostenfestsetzungsbeschluss vom Kläger

Was meinst Du mit "Internetkosten" ?

Generell ist es so, wenn Du einen Prozeß verlierst mußt Du auch die Kosten des Gegners übernehmen.
Inwieweit die korrekt sind läßt sich aus Deinem Fragment des Schreibens nicht ersehen.
Das kannst Du Dir auch nochmal vom Rechtspfleger des Gerichts erläutern lassen
 
AW: Kostenfestsetzungsbeschluss vom Kläger

Wer einen Prozess gewonnen hat kann -auf Antrag- seine (im Prozess) entstandenen Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen und titulieren lassen. D.h der Gewinner bekommt eine vollstreckbare Urkunde über den von der Gegenseite zu erstattenden Betrag ohne nochmal klagen zu müssen. Die Abrechnung wird vom Rechtspfleger geprüft. Stellung nehmen braucht man nur dann wenn zweifelhafte Positionen im Antrag enthalten sind (z.B. Mehrwertsteuer bei vorsteuerabzugsfähigen Gegenrn, überhöhte Reisekosten, falsche Streitwerte angesetzt wurden oä). Nichts zu suchen haben in dem Verfahren Einwendungen gegen die Hauptforderung selbst, dazu ist es zu spät bzw das kann nur im Rechtsmittel geprüft werden.
Die außergerichtlichen Kosten werden schon in der Klage als Nebenforderung geltend gemacht.
 
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