Stalker2002
Frisch registriert
Kann man eigentlich, wenn man sich infolge eines "kostenpflichtigen Gratisangebots" beim Verbraucherschutz beraten lässt, die Kosten für die Beratung dem unberechtigt Fordernden, legitim in Rechnung stellen?
Immerhin hat er mit seiner unberechtigten Forderung die Kosten verursacht.
MfG
L.
Immerhin hat er mit seiner unberechtigten Forderung die Kosten verursacht.
MfG
L.