T
torgrem
Hallo zusammen,
ich hoffe, ich stelle meine Frage im korrekten Themenbereich...
Es geht um Folgendes:
Eine Bekannte von mir hatte Ende der 90er Jahre mehrere Telefonrechnungen nicht bezahlt, und dies führte zu einem pfändbaren Titel incl. aller Kosten von etwa 750 €. Mangels Masse gab sie eine eidesstattliche Versicherung ab. So weit so schlecht.
Etwa 2003 kam dann das Inkassobüro Schimmelpfeng an, und wollte die Forderung eintreiben. Zusätzlich zu der Hauptforderung wurden schon damals absurd hohe weitere Kosten geltend gemacht (die genaue Höhe ist mir nicht bekannt). Auch damals konnte meine Bekannte nicht zahlen.
Dann war Ruhe. Bis gestern. Zwar hat sich an der Zahlungsfähigkeit nichts geändert, aber mich interessiert einfach die Berechtigung der Gesamtforderung, die jetzt knapp 2.000 € betragen soll.
Davon sind die Hauptforderung von etwa 750 € und die Zinsen auf die Hauptforderung von ca. 550 € verständlich. Aber die "unverzinslichen Kosten" sollen knapp 690 € betragen. Weiter aufgeschlüsselt sind diese Kosten nicht.
Meine Frage ist nun, ob das so berechtigt sein kann, wenn diese "Kosten" praktisch gleich hoch sind, wie die Hauptforderung, und in keiner Weise erläutert oder begründet werden. Das leuchtet mir nicht recht ein...
Vielen Dank für Eure Mühe.
Viele Grüße
Torsten
ich hoffe, ich stelle meine Frage im korrekten Themenbereich...
Es geht um Folgendes:
Eine Bekannte von mir hatte Ende der 90er Jahre mehrere Telefonrechnungen nicht bezahlt, und dies führte zu einem pfändbaren Titel incl. aller Kosten von etwa 750 €. Mangels Masse gab sie eine eidesstattliche Versicherung ab. So weit so schlecht.
Etwa 2003 kam dann das Inkassobüro Schimmelpfeng an, und wollte die Forderung eintreiben. Zusätzlich zu der Hauptforderung wurden schon damals absurd hohe weitere Kosten geltend gemacht (die genaue Höhe ist mir nicht bekannt). Auch damals konnte meine Bekannte nicht zahlen.
Dann war Ruhe. Bis gestern. Zwar hat sich an der Zahlungsfähigkeit nichts geändert, aber mich interessiert einfach die Berechtigung der Gesamtforderung, die jetzt knapp 2.000 € betragen soll.
Davon sind die Hauptforderung von etwa 750 € und die Zinsen auf die Hauptforderung von ca. 550 € verständlich. Aber die "unverzinslichen Kosten" sollen knapp 690 € betragen. Weiter aufgeschlüsselt sind diese Kosten nicht.
Meine Frage ist nun, ob das so berechtigt sein kann, wenn diese "Kosten" praktisch gleich hoch sind, wie die Hauptforderung, und in keiner Weise erläutert oder begründet werden. Das leuchtet mir nicht recht ein...
Vielen Dank für Eure Mühe.
Viele Grüße
Torsten