(Historie) BGH-Urteil zur Anschlußinhaberhaftung - kurze Erklärung bitte

Aka-Aka

Chaostheoretiker
BGH-Urteil zu 0190-Nummern
Der III. Zivilsenat des BGH entschied am 4. März 2004 in
einem Urteil (BGH, vom 4.3.2004 - III ZR 96/03) über die
erhöhte Vergütung für Verbindungen über eine 0190- oder
900- Mehrwertdienstenummer durch den Einsatz so
genannter Dialer, dass dem Anschlussinhaber des
Endanschlusses kein Verstoßgegen seine
Sorgfaltsobliegenheit zur Last gelegt werden kann. Dies
betrifft indirekt auch die als Lizenzmodell im Einsatz befindliche Software der InfoGenie Global GmbH, da auch dort ein
so genannter Dialer für die Abrechnung der
Mehrwertdienste zum Tragen kommt.
kann mich nicht mehr erinnern. was bedeutete das in der Praxis?
bitte kurze Erklärung, wenn das jemand ex ärmulo parat hat
 
also autoload=nix legal
aber warum dann nicht einfach autodial=off und gutt?
und warum russen laufen zu Franky (globaldialer) wenn ebs sagt "autodial off"
und warum nix merken hier von russen, oder hab vergessen ich?

warum Problem, wenn Dialer guttt? wer musste beweisen dass nix guttt?
waren doch genug Dialerfälle noch danach.
kriegt die Großen einer noch in Reihe?

tscash/BTignite
matlock (angeblich russen aber EWT *tuschel tschel*)
HAS
Dänen/dtms

was war denn noch?
Teleflate
die Liechtensteiner

mir fällt es ernsthaft nimmer ein

crossies aber nicht mehr, oder? oder doch? oder hat man es nur vermutet?
waren HAS jetzt crossies oder nicht?


ich hatte ein einziges Mal einen unfreiwilligen crossie und habs garnet gemerkt, der kam aber aus Flensburg! (eggebek?)
ich vermute auch nur, dass es ein crossie war, weil "kp" drin stand (k&partner)
 
So weit ich mich erinnern kann, war der HAS Dialer eine Kopie der Software von k&p, also crosskirk. Ich hatte damals deswegen mit k auf Malle telefoniert.
 
Zurück
Oben