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Anonymous
http://www.heise.de/newsticker/meldung/56696
(Deutung bewusst offen gelassen)
Zu strikt sind der Wirtschaft auch Vorschriften, mit denen nur auf Erwachsene zugeschnittene Angebote vor Kindern und Jugendlichen zu schützen sind. Für eine Volljährigkeitsprüfung, die vor einer Freischaltung zu erfolgen hat, verlangt die KJM "die persönliche Identifizierung von natürlichen Personen". Dazu erforderlich sein soll "ein persönlicher Kontakt ("face-to-face-Kontrolle") mit Vergleich von amtlichen Ausweisdaten". Der Bitkom verweist jedoch darauf, dass eine Identifizierung "auch im Rahmen einer persönlichen Kenntnis infolge eines bestehenden Kundenverhältnisses erfolgen" können sollte.
Schwere Zeiten für Jugendschützer und jene, die sich für Jugendschützer halten?Die KJM selbst hat Ende Januar eine Anhörung zu ihrem Entwurf durchgeführt und versprochen die geäußerten zahlreichen Bedenken angemessen zu berücksichtigen.
(Deutung bewusst offen gelassen)