Handy Payment: Internet-Abos für Kinder meist verboten

Anonymous schrieb:
ein Vater schrieb:
Anonymous schrieb:
ein Vater schrieb:
DAY.DE schrieb:
Wenn hingegen ein Jugendlicher das Handy vom Vater nimmt, dann ist der Vater selbst schuld wenn er dem Kind das Handy "borgt" und dieser ABOs abschließt.

DAY

Lieber Day,
für Dich wiederhole ich es gerne noch mal
Zum wiederholten Male, Verträge mit Minderjährigen sind nicht wirksam.

Dann ist also auch der allgemeine Handyvertrag nicht wirksam? Der Prepaidkartenkauf auch nicht? Wow. Da tun sich ja Abgründe auf.

LG Andreas

OK, für den Andreas der es eigentlich wissen sollte wie es gemeint ist aber wohl meint als Kaufmann unwissend sein zu dürfen.
Zum wiederholten Male, Verträge mit Minderjährigen sind nicht wirksam. Mit Ausnahme § 110 BGB

Ein Vertrag mit einer 13 Jährigen über € 400.- wird mit Sicherheit nicht vom § 110 BGB gedeckt.

Über 9.99 Euro aber garantiert schon.

LG Andreas


Lieber Andreas,
wenn Du es als dein Geschäftsmodell betrachtest Minderjährigen fragwürdige Abo´s zu verkaufen gilt auch Dir :respekt:

PS.
Weißt Du was ich auch nicht mag. Leute die den alten Damen die Handtasche rauben und Leute die Blumen vom Friedhof stehlen.
 
Gehen wir einmal theoretisch davon aus, daß man das Geld zurückzahlen muss. WER muss nun das Geld zurückzahlen ?

1. Der Handybetreiber (T-Mobile. e-Plus, etc.)
2. Der technische Bereitsteller des ABOs z.B. WapMe oder Midray (mit denen auch laut AGBs ein Vertrag hergestellt wurde)
3. Der HP-Anbieter (MP, GN) (steht im Impressums der HP-Software)
4. Der Projektbetreiber der den Content kostenpflichtig anbieten möchte und GN/MP beauftragt.
5. Der Webmaster - der bis zu 90% des Umsatzes vom Projektbetreiber erhält.
6. Das Finanzamt (die ja auch ordentlich kassieren)


Wer muss nun zurückzahlen - alle, einer oder eine Kombination ? Ihren Anteil bekommen alle - auch das Finanzamt wenn ein ABO abgeschlossen wurde.

DAY
 
Die Kaufkraft der deutschen Jugendlichen, auch Geldmittelpotenzial genannt, wird errenet aus Taschengeld, Nebenjobs, Sparguthaben und anderen Geldaufwendungen. Laut KVA steigen diese in kontinuierlich an im Jahr 2003 Der Durchschnitt bekommt unter dem Altersaspekt der 6-19 Jährigen 1811 € im Jahr (150 € und ein paar Zerquetschte im Monat). Das sind Zahlen aus 2003, durchschnittlich steigt der Index um 24 % innerhalb von 2 Jahren. ...... hier weiter lesen wen es interressiert: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/forum/diplomarbeithandy.pdf


Meiner Erachtens sehr interressant
 
:vlol:

Deine Buchführung würde ich gerne mal sehen, DAY. Wann hattest Du die letzte Steuerprüfung? Liefern die Ösis Dich dann aus, wenn´s so weit ist?

Aber mal vom Nebenkriegsschauplatz zurück zum Taschengeldparagraphen... ;)
 
@day

Mal ne andere Frage: Warum müsst ihr immer gleich Abos verkaufen? Warum kein on Demand-Payment?

Ihr könntet doch pro Klingelton/Logo/Malvorlage/......(hier weitere Dienstleistungen einsetzen).., abrechnen? Sagen wir 2 €/Dienstleistung. Worin liegt das Problem?
Ich denke ihr hättet weniger Schwierigkeiten mit dem Taschengeldparagrafen.
 
Mit einer gewissen Deckelung des ABOs d.h. max 7 Tage ABO, danach automatische Kündigung hätte mal vermutlich auch kein Probleme mehr. Leider wird so ein 7-Tages-ABO bis jetzt nicht von MP/GN angeboten, dann könnten max. 70 EUR an Kosten entstehen und nicht wie jetzt max. 300 EUR/Monat.

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Gehen wir einmal theoretisch davon aus, daß man das Geld zurückzahlen muss. WER muss nun das Geld zurückzahlen ?
Geh lieber ganz praktisch davon aus, dass, wer immer behauptet einen Abonnementsvertrag mit einem minderjährigen Mobilfunknutzer geschlossen zu haben und auf der Basis dieses schwebend unwirksamen Vertrages Forderungen bei Dritten gestellt hat, die dieser Dritte schon beglichen hat, einer Rückabwicklung gefaßt entgegen sehen sollte. Wie das praktisch abläuft, wer daran beteiligt ist und welche wechselseitigen Beziehungen jeweils eine Rolle spielen, ist für die betroffenen minderjährigen Mobilfunknutzer völlig unerheblich. Das und die Folgen zu klären beschäftigt/beschäftigen der/die Anbieter sicher Steuerberater und Anwälte. Das ist ja das Schöne an diesem Modell, dass die Nutzer des Modells sich wahnsinnig reich rechnen und sehr tief fallen können. :) Jedenfalls wird kein einziger der diversen Verträge, die in den AGB der sogn. "Payment-Anbieter" behauptet werden, von einem minderjährigen Mobilfunknutzer geschlossen, wenn die Einwilligung der Eltern fehlt. Und diese beizubringen wird regelmäßig nicht gelingen.

Die Diskussionen hier werden hoffentlich dazu beitragen, dass die Rechnungen für die freche Abzocke immer öfter präsentiert werden.

M. Boettcher
 
drboe schrieb:
Jedenfalls wird kein einziger der diversen Verträge, die in den AGB der sogn. "Payment-Anbieter" behauptet werden, von einem minderjährigen Mobilfunknutzer geschlossen, wenn die Einwilligung der Eltern fehlt.
Ach, so ganz stimmt das ja auch nicht. Immerhin ist klar: Es geht um mehr als einen Vertrag. Und Verträge zu ihrem lediglich rechtlichen Vorteil dürfen Minderjährige ja schließen. Der Contentanbieter liefert den Content und dieser Vertrag dürfte dann wohl gültig sein. Man schaue sich einfach mal die eigenen AGB an...

;)
 
DAY.DE schrieb:
Leider wird so ein 7-Tages-ABO bis jetzt nicht von MP/GN angeboten.
Bist Du Dir da sicher? Siehe Anlage, obgleich das Wochenabo sich nach 7 Tagen erneuert, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird. Macht aber trotzdem (nur) max. 40 Euronen im Monat.
 

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Bei der ganzen Diskussion um den Taschengeldparagraphen geht hier was schief.
Nach §110 BGB gilt ein ohne Einwilligung des Erziehungsberechtigten geschlossener Vertrag als von Anfang an wirksam wenn die Leistung aus eigenen Mitteln des Minderjährigen bewirktwurde.

"Bewirken" heisst nach jahrzehnte alter, fast einhelligen Meinung "Erfüllung herbeiführen" also sofort bezahlen, Geld auf die Kralle. Keine Form von der Verpflichtung für die Zukunft egal über welchen Betrag ist von §110 BGB gedeckt.

Verträge mit Minderjährigen sind daher ohne Genehmigung oder Einwilligung tatsächlich (schwebend) unwirksam.
Die einzige Frage ist, ob in Fällen in denen dem Mdj. ein Vertragshandy zur Verfügung gestellt wurde der Erwachsene aus den Grundsätzen der Duldungs oder Anscheinsvollmacht haftet oder nicht.
 
DAY.DE schrieb:
Ich meine kein Wochenabo sondern ein Tagesabo das 7 Tage läuft und sich dann automatisch nach 7 Tagen beendet.
D. h., Du willst 70 € abräumen und dann ungeniert den Vertrag einschlafen lassen - prima Idee! Frage doch mal Mr. Shortpay, was der davon hält und stell Dich hier nicht so an, als wüsstest Du von nichts!
 
Wohl schlecht geschlafen :eek:

Was geht mich Shortpay an, mein Ansprechpartner ist GN und MP und so viel ich weiß, gibt es so was (noch) nicht. Was spricht dagegen nach 7 Tagen automatisch zu kündigen ? Sind Dir 300 EUR/Monat lieber als max. 70 EUR ?

DAY
 
Ich habe nie behauptet das Shortpay/Wapme und GN nichts miteinander zu tun haben. Ich verwende von GN das Bezahlsystem "Handypayment", welche Unterlieferanten GN nimmt interessiert mich nicht. Theoretisch könnte GN morgen auch Midray nehmen, deswegen bleibt GN auch mein Ansprechpartner fürs Handypayment und nicht Wapme oder Midray.

DAY
 
Rüdiger Kunz schrieb:
Lass´ mal Wembley, der will uns nur verschaukeln. Womöglich telefoniert er sogar gerade mit seinem Geschäftspartner, da auf Dein Reply sogleich keine Bemerkung kam.

Meinst Du ich habe nichts besseres zu tun um den ganzen Tag hier im Forum zu sein ? Weder Shortpay/Wapme noch Midray sind meine Geschäftspartner.

Wenn das jemand glaubt dann soll er sich etwas besser erkundigen wie das Handypayment wirklich abläuft oder sich mal bei GN oder MP erkundigen.

DAY
 
shortpay schrieb:
Wir hatten vor ca. 2 Jahren einen "Verbalerotiker" als Kunden.
Dieser viel erst auf, als er ca. 1300 Euro auf seiner Handyrechnung hatte.

[...]

Nach sofortiger Rückfrage beim Netzbetreiber stellte sich heraus, dass das Handy auf den GF einer GmbH registriert war.

Dort war man auch sehr entspannt, da dies wohl öfters vorkommt bei dieser Nummer.

Der Kunde hat problemlos seine Rechnung bezahlt.
Auf welcher Grundlage geben Netzbetreiber persönliche Daten ihrer Kunden heraus, wenn sie die Rechnungen, die sie erzeugen, problemlos zahlen?

Hat der GF der GmbH diesen Umgang mit seinen persönlichen Daten zuvor erlaubt?

Dietmar Vill
 
DAY.DE schrieb:
Weder Shortpay/Wapme noch Midray sind meine Geschäftspartner.
DAY

Na, das ist interessant. Dann sollte man doch den Handy-Providern vorschlagen, kein Geld für deine Projekte einzukassieren, da du ja angeblich kein Geschäftspartner von Shortpay/Wapme und Midray bist. Denn an wen soll das Geld dann gehen, wenn kein Geschäftspartner da ist?

Gruß
Wembley
 
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