Handy Payment: Internet-Abos für Kinder meist verboten

shortpay schrieb:
Nein muss er nicht.
Sollte er allerdings seine Forderungen gerichtlich geltend machen wäre es sicherlich von Vorteil einen Vertragspartner zu benennen. ;)

Glaube aber nicht das Du davon ausgehen darfst das der Vertragspartner identisch mit dem Anschlussinhaber Handy ist.
 
DAY.DE schrieb:
Wenn hingegen ein Jugendlicher das Handy vom Vater nimmt, dann ist der Vater selbst schuld wenn er dem Kind das Handy "borgt" und dieser ABOs abschließt.

DAY

Lieber Day,
für Dich wiederhole ich es gerne noch mal
Zum wiederholten Male, Verträge mit Minderjährigen sind nicht wirksam.
 
DAY.DE schrieb:
Sofern man mit dem Geschäftsprinzip nicht immense Umsatzeinbrüche hat und dadurch das ganze System transparenter wird, habe ich nichts dagegen diese Variante zu verwenden.

Umsatzeinbussen werden nur diejenigen Anbieter haben, die "Schrott" anbieten!

Für alle anderen könnte sich daraus sogar ein Umsatz-Plus generieren...

mfg,
fnag
 
ein Vater schrieb:
DAY.DE schrieb:
Wenn hingegen ein Jugendlicher das Handy vom Vater nimmt, dann ist der Vater selbst schuld wenn er dem Kind das Handy "borgt" und dieser ABOs abschließt.

DAY

Lieber Day,
für Dich wiederhole ich es gerne noch mal
Zum wiederholten Male, Verträge mit Minderjährigen sind nicht wirksam.


d.h. wenn ein Vater 1-Monat lang die verschiedensten Sex-Angebote über Handypayment benutzt und dann die Rechnung bekommt, braucht er nur zu sagen es hat sein 15-jähriger Junge gemacht und schon braucht er nichts zu bezahlen. - oder z.B. der Vater ruft seinen Freund in Australien an und sagt dann wenn er die Rechnung bekommt, daß sich sein einjähriges Kind mit dem Handy nur "gespielt" hat und wahllos irgendwelche Nummern eingetippt hat und muss deshalb die Rechnung bzw. das eine Gespräch nicht bezahlen.

ARMES DEUTSCHLAND - mich wundert überhaupt nicht mehr, wenn Eure Wirtschaft so am Ende ist... :(

DAY
 
DAY.DE schrieb:
d.h. wenn ein Vater 1-Monat lang die verschiedensten Sex-Angebote über Handypayment benutzt und dann die Rechnung bekommt, braucht er nur zu sagen es hat sein 15-jähriger Junge gemacht und schon braucht er nichts zu bezahlen. - oder z.B. der Vater ruft seinen Freund in Australien an und sagt dann wenn er die Rechnung bekommt, daß sich sein einjähriges Kind mit dem Handy nur "gespielt" hat und wahllos irgendwelche Nummern eingetippt hat und muss deshalb die Rechnung bzw. das eine Gespräch nicht bezahlen.

ARMES DEUTSCHLAND - mich wundert überhaupt nicht mehr, wenn Eure Wirtschaft so am Ende ist... :(
DAY

So einfach ist es auch wieder nicht. Wenn es hart auf hart kommt, werden sowohl Vater als Sohn als Zeugen befragt und da stellt sich dann schon heraus, was wirklich los war.

Gruß
Wembley
 
DAY.DE schrieb:
ein Vater schrieb:
DAY.DE schrieb:
Wenn hingegen ein Jugendlicher das Handy vom Vater nimmt, dann ist der Vater selbst schuld wenn er dem Kind das Handy "borgt" und dieser ABOs abschließt.

DAY

Lieber Day,
für Dich wiederhole ich es gerne noch mal
Zum wiederholten Male, Verträge mit Minderjährigen sind nicht wirksam.


d.h. wenn ein Vater 1-Monat lang die verschiedensten Sex-Angebote über Handypayment benutzt und dann die Rechnung bekommt, braucht er nur zu sagen es hat sein 15-jähriger Junge gemacht und schon braucht er nichts zu bezahlen. - oder z.B. der Vater ruft seinen Freund in Australien an und sagt dann wenn er die Rechnung bekommt, daß sich sein einjähriges Kind mit dem Handy nur "gespielt" hat und wahllos irgendwelche Nummern eingetippt hat und muss deshalb die Rechnung bzw. das eine Gespräch nicht bezahlen.

ARMES DEUTSCHLAND - mich wundert überhaupt nicht mehr, wenn Eure Wirtschaft so am Ende ist... :(

DAY

Lieber Day,
Dich zwingt keiner deine Geschäfte über Handypay abzuwickeln.
Auch zwingt Dich keiner Geschäfte mit uns Deutschen abzuschließen. ;)

.
 
Und was spricht dagegen wenn der Vater und der Sohn lügen nur damit der Vater die 300 EUR Rechnung für seine Sexangebote die er per Handypayment bezahlt hat, nicht bezahlen muss ? Der Vater gibt dem Sohn 30 EUR und der Sohn sagt, daß er das Angebot benutzt hat.

DAY
 
ein Vater schrieb:
Lieber Day,
Dich zwingt keiner deine Geschäfte über Handypay abzuwickeln.
Auch zwingt Dich keiner Geschäfte mit uns Deutschen abzuschließen. ;)

.

Erstens wickle ich meine Privatgeschäfte (zumindest derzeit) sowieso nicht übers Handypayment ab und zweitens schließen die Deutschen nicht mit mir sondern mit den deutschen Paymentfirmen (GN,MP, Wapme, Midray) die Geschäfte ab (siehe AGBs)

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Und wie macht das Jamba, die schon seit Jahren Werbung im Fernsehen machen und ihre ABOs mit der Zielgruppe "JUGENDLICHE/MINDERJÄHRIGE" verkaufen ?
Sind dann alle Jamba ABOs nicht wirksam ?

Jamba hat es noch nicht auf einen Rechtsstreit diesbezüglich ankommen lassen, erstattet lieber freizügig die Kosten im Beschwerdefall.

Was damit jetzt nicht heissen soll, dass ich das in Ordnung finde!

Aber:

Jamba erwähnt zumindest mal Kosten, die Entstehen, wenn auch m.E. nicht deutlich genug (ABO und Folgekosten).

Trotz der Einblendung "ab 18 Jahren" im Spot ist Jamba immernoch sehr kulant, weicht vielleicht hier immernoch einem Grundsatzurteil aus.

Ein Jamba-Abo kostet nicht 300 € im Monat, sondern knapp 5€, was evtl. vielleicht möglicherweise durch ein Taschengeld abgedeckt würde...

Jamba weisst _VOR_ Abschluss des Vertrages in einer SMS daraufhin, dass es sich um ein Abo handelt und wer der Vertragspartner ist. Des weiteren ist dort auch die Möglichkeit der Kündigung beschrieben (war zumindest bei meinem letzten Test vor ein paar Tagen so).

Und nochmal: Ich will Jamba jetzt wirklich nicht zur Seriösität abstempeln, dazu fehlt es da doch noch an der einen oder anderen Ecke, aber die Informationen von Jamba sind momentan zig mal besser als die vom Handy-Abo via GN oder MP.

mfg,
fnag
 
DAY, du vergisst, dass in Deutschland eine Altersverifikation bei Sexangeboten nötig ist lt. Jugendschutzgesetz.
Also sollte der Junior, wenn der Anbieter denn die Vorschriften erfüllt, gar keine Chance auf den Zugriff haben (und der Vater ggf. keine Ausrede).
 
OK, habe vergessen, daß es ja in Deutschland so strenge Richtlinien für Sexangebote gibt. Da sieht man wieder, daß ich so etwas noch nie benutzt habe sonst wüsste ich es ;)

Ersetze das Sexangebot mit einer Spieleseite. Es soll ja auch viele ältere Leute geben die gerne Onlinespiele (auch viele im Büro) spielen. Dafür wird es wohl keinen Alterscheck benötigen.

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Und was spricht dagegen wenn der Vater und der Sohn lügen nur damit der Vater die 300 EUR Rechnung für seine Sexangebote die er per Handypayment bezahlt hat, nicht bezahlen muss ? Der Vater gibt dem Sohn 30 EUR und der Sohn sagt, daß er das Angebot benutzt hat.

DAY

Sehr realistisch ist diese Szenario nicht:

1) Wenn ein Vater Rechnungen von Sexangeboten nicht zahlen will, zieht er in der Regel wohl nicht seinen Sohn damit hinein, wenn der nichts damit zu tun hat.

2) Selbst wenn: Vater und Sohn müssten über viel Coolness und auch "Cleverness" verfügen, um das durchzuziehen. Auch das ist die Ausnahme. Es sei denn beide haben mit Gerichten und Polizei viel Erfahrung. ;)

Gruß
Wembley
 
Wie gesagt, ersetze das Sexangebot mit einer Spieleseite - davon soll es ja auch genug geben die mit GN/MP Handypayment arbeiten ;) Onlinespieleseiten könnten Kinder als auch Eltern besuchen - es spricht als nichts dagegen daß ein Kind vor Gericht lügt und sagt daß es das Spieleportal benutzt hat und nicht der Vater.

Es gibt genug Väter die die Kinder noch autoritär erziehen und wo die Kinder Angst vor dem Vater haben. Warum soll dann ein Vater das Kind nicht einschüchtern und sagen, wenn Du mir nicht hilfst, dann bekommst Du das nächste Jahr kein Taschengeld, wenn Du mir hilfst, bekommst Du 30 EUR ?

Außerdem ist das bei Jamba ganz was anderes. Dort muss man sich registrieren und bekommt dann etwas Gratis und danach das ABO aufs Auge gedrückt. Jamba hat direkte Verträge mit den Handybetreibern und hat somit alle Statistiken zur Verfügung um zu sehen wie oft ein User etwas benutzt hat. Somit kann Jamba sehr wohl bei einem Streitfall entscheiden ob die das Geld zurückzahlen oder nicht.

Beim GN/MP Handypayment bekommt der Projektbetreiber/Webmaster ÜBERHAUPT KEINE Info um das für einen User es sich handelt. Man sieht nicht einmal die Handynummer und wann und wie oft der User das Angebot benutzt hat. Diese Infos haben nur Wapme/Midray und ggf. MP/GN zur Verfügung. Außerdem schließen die User laut AGBs die Verträge mit Midray/Wapme ab und nicht mit den Projektbetreibern. Wie soll nun ein Projektbetreiber überprüfen können ob das was der Reklamierende sagt auch stimmt ? Er kann es nicht überprüfen !

DAY
 
DAY.DE schrieb:
Es gibt genug Väter die die Kinder noch autoritär erziehen und wo die Kinder Angst vor dem Vater haben. Warum soll dann ein Vater das Kind nicht einschüchtern und sagen, wenn Du mir nicht hilfst, dann bekommst Du das nächste Jahr kein Taschengeld, wenn Du mir hilfst, bekommst Du 30 EUR ?

DAY

Nein, wie gesagt, so funktioniert das in den meisten Fällen nicht. Siehe Punkt 2 in meinem obigen Posting. Wenn das Kind wirklich so ein "Hascherl" ist, dann verplappert er sich in der Regel auch vor Gericht. Auf diese Tour würde sich wohl auch selten ein Vater einlassen.

Gruß
Wembley
 
DAY.DE schrieb:
Also so einfach kann das nun auch wieder nicht sein. Dann schließe ich 100 verschiedene ABOs übers Handy ab, verwende dieses dann ein Monat und sage dann es war mein minderjähriges Kind und muss nichts bezahlen.

Ein Handy ist heutzutage nicht nur mehr ein Gerät zum telefonieren sondern wird immer mehr zum allgemeinen Zahlungsmittel (z.B. bezahlen des Fahrscheines oder Parkgebühren) Eine Bankomatkarte oder eine Kreditkarte wird wohl kaum ein Minderjähriger bekommen, warum bekommt ein Jugendlicher dann ein Handy ?

DAY

1.) So einfach ist es ja auch nicht, das zeigt ja die Problematik in dieser Sache. Vielleicht könnte der Ein- oder Andere ja auf so eine blöde Idee kommen, aber genau das wären dann die Einzelfälle!
Außerdem glaube ich nicht, dass man täglich für 9,98 EUR zum Beispiel einen IQ-Test machen möchte. Was für einen Sinn hätte das?

2.) Ja das Handy ist nicht mehr das was es eigendlich sein sollte - ein Telefon. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass jemand für 300,- EUR im Monat Fahrscheine kauft (Monatsmarke ist billiger!!!) oder über diesen Betrag etwa ein Abo für Parkgebühren abschließt! Sehrwohl bekommen 16jährige mit Zustimmung der Eltern eine EC-Karte für ihr eigenes Konto und das kann man vor Überziehung schützen!!! Und zum guten Schluß: Jugendliche bekommen deshalb ein Handy, weil es in der heutigen "interessiert mich nicht, ich schau lieber weg-Zeit" ein gewisses Maß an Sicheheit für Eltern und Kinder darstellt und ich für mein Kind zu jeder Zeit erreichbar bin!!!

Gruß
Elvira
 
Das ist dann aber schon komisch, daß Jugendliche (16 jährige) in Deutschland eine EC-Karte bekommen und quasi ALLES bis zum Limit kaufen können, aber wenn der gleiche 16-jährige übers Handy ein ABO abschließt, dann ist das nicht gültig.

Also irgendwo verstehe ich da was nicht so ganz :roll:

Wenn dieser Jugendliche über Amazon was kauft und das dann über Einzug kauft dann ist das OK, wenn er das übers Handy kaufen würde, dann ist das nicht gültig ?

DAY
 
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