Handy Payment: Internet-Abos für Kinder meist verboten

Teleton schrieb:
Es ist wohl noch zu unterscheiden zwischen Prepaidverträgen auf den Namen des Minderjährigen und des Erziehungsberechtigten.
Normale Mobilfunkverträge mit Mdj. wird es wohl so gut wie keine geben.
Davon gehe ich auch aus. Bei den Prepaid Verträgen gibt es aber noch eine Finesse. Die Mobilfunkbetreiber treten offenbar auch Forderungen ab, die sie gar nicht besitzen. Wenn auf dem Konto kein Guthaben ist, stößt die Forderung eines Anbieters zunächst ins Leere. Bucht der Nutzer nun Guthaben auf, so ist das sofort weg. M. E. ein Hinweis darauf, dass hier ein Kredit eingeräumt wurde. Ich frage mich, ob das zulässig ist. Laut Bedingungen der Vodafone für Prepaid gilt zudem u. a.:

- das Anwählen von VDF-Rufnummern mit weniger als 7 Ziffern nicht möglich (B 1.2)
- nicht anwählbar sind Nummern, bei denen vom Leistungserbringer, einem anderen Netzbetreiber oder sonstigen Dritten ein zusätzliches Entgelt berechnet wird. Die gilt entsprechend für eingehende Rufe.

Anm.: diese an sich begrüssenswerte Regelung wird über die Preisliste u. U. teilweise ausgehebelt. Ein entsprechender Vermerk ist in den AGB enthalten. Demnach könnte man sich in trügerischer Sicherheit wiegen. Zudem hat VDF unter Punkt 14 der AGB Regelungen zum mobilen Bezahlen eingefügt, die für Minderjährige vermutlich gar nicht gültig sind, da sie einem (faktisch unbegrenzten) Kredit entsprechen. Ein solches Geschäft ist mit Minderjährigen selbst mit der Zustimmung der Eltern in der Regel nicht zu machen. Vielmehr müßte ein Vormundschaftsgericht einen entsprechend positiven Beschluss fassen. Einen solchen halte ich derzeit für recht unwahrscheinlich. Zwar kann man die Nutzung des mobilen Bezahlens jederzeit sperren lassen. Aber warum sollte ein Minderjähriger das tun, wenn es eh nicht gilt? Besser wäre es, wenn man sich für diesen Service gezielt anmelden müßte. Offenbar sind die Provisionen aus dem Inkasso für VDF so interessant, dass man es anders macht. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf den Mobilfunker (und auf andere, die es ggf. ähnlich handhaben).

Teleton schrieb:
Soweit der Verfasser des von Dir genannten Artikels bei Vertragshandys in der Hand von Mdj. ohne weiteres von einer Zahlungspflicht ausgeht halte ich das für fraglich. Bei normalen Telefongebühren hab ich keine Probleme. Alles was drüber hinausgeht ist m.E. von einer Duldungsvollmacht nicht gedeckt.
Ich vermute zwar ähnliches, es könnte aber immerhin sein, dass, wie vom Verfaser geäußert, der Überlasser des Handys in der Haftung für die Nutzung bleibt. Dann zahlt eben nicht der Jugendliche, sondern (in der Regel) der Elternteil als Vertragspartner, auf den der Vertrag läuft. Bzw. man tritt mit der Forderung an ihn heran. Ob die Mobilfunker, Paymentfirmen und Anbieter gut beraten wären, es in den Fällen auf eine streitige Klärung vor Gericht ankommen zu lassen, kann man natürlich bezweifeln. Zuviel an dem Verfahren (Preisauszeichnung, AGB usw.) ist zweifelhaft.

M. Boettcher
 
Sieh an, sieh an:
h**p://www.hausauf**be.de ist auf eine andere Zahlungsart umgestiegen und hat kein Handypayment mehr auf der Seite.

Bleiben die Fragen, ob die Seite nachwievor kaum Inhalte enthält, oder ob das inzwischen sogar eine andere Hausaufgabenseite ist, und ob Afendis sich der im TV gezeigten Inhaltslosigkeit der Seite bewusst ist...

Gruß
Matthias
 
tuxedo schrieb:
Sieh an, sieh an:
h**p://www.hausauf**be.de ist auf eine andere Zahlungsart umgestiegen und hat kein Handypayment mehr auf der Seite.

Bleiben die Fragen, ob die Seite nachwievor kaum Inhalte enthält, oder ob das inzwischen sogar eine andere Hausaufgabenseite ist, und ob Afendis sich der im TV gezeigten Inhaltslosigkeit der Seite bewusst ist...

Gruß
Matthias

Hui, das hatten die schon mal, aber schien nicht ganz so gut zu laufen. Hätte eigentlich gedacht, dass diese Seite bei MP landet. Na ja, vielleicht später einmal, wenn sich die Wogen geglättet haben. Nur ist halt die Frage, wann das sein wird.

Gruß
Wembley
 
tuxedo schrieb:
Bleiben die Fragen, ob die Seite nachwievor kaum Inhalte enthält, oder ob das inzwischen sogar eine andere Hausaufgabenseite ist, und ob Afendis sich der im TV gezeigten Inhaltslosigkeit der Seite bewusst ist...
Eigentlich egal, denn: Die AGB sind wirklich interessant!
Neben dem Hinweis auf die automatische Verlängerung des Abos auf 1 Monat bei nicht- Kündigung des "Kurzabos", findet sich auch interessantes zu den Nutzungsrechten für die Hausaufgaben.
Eigentlich darf man damit so gut wie garnichts. U.A. auch nicht Dritten irgendwie zugänglich machen.
Der Schüler, der die gefundene Hausaufgabe verwendet und in der Schule abgibt, verhält sich demnach vertragswidrig. :roll:

Gruß A. John
 
tuxedo schrieb:
Sieh an, sieh an:
h**p://www.hausauf**be.de ist auf eine andere Zahlungsart umgestiegen und hat kein Handypayment mehr auf der Seite.
Es gibt ...gabe.de und ....gaben.de. Nur bei letzterer kommt ein Fenster, das wohl den Versuch darstellt, Kontodaten abzufischen. Der Versuch ist insofern lustig, als man solche Abbuchungen monatelang zurückbuchen lassen kann. Die Bedingungen sind wieder goldig formuliert. Man soll durch die wohl verleitet werden die Kündigung zu vergessen. In dem Fall werden nach drei Tagen knapp 30 EUR abgebucht.

tuxedo schrieb:
Bleiben die Fragen, ob die Seite nachwievor kaum Inhalte enthält, oder ob das inzwischen sogar eine andere Hausaufgabenseite ist, und ob Afendis sich der im TV gezeigten Inhaltslosigkeit der Seite bewusst ist...
Wenn man feststellt, dass das Angebot untauglich ist, dazu dürften die ersten 3 Tage ziemlich sicher reichen, sollte man unverzüglich kündigen.

M. Boettcher
 
Was diese berühmteste aller Hausaufgaben-Seiten betrifft, gibt es ja noch Dialer für Deutschland und PbC für Österreich. Es führen ja viele Wege nach Rom, nicht nur die Direkteingabe in der Adresszeile.

Gruß
Wembley
 
tuxedo schrieb:
Bleiben die Fragen, ob die Seite nachwievor kaum Inhalte enthält, oder ob das inzwischen sogar eine andere Hausaufgabenseite ist, und ob Afendis sich der im TV gezeigten Inhaltslosigkeit der Seite bewusst ist...
Nein. Einen Satz in Suchmaschine getippt gibt schnell das freie Original!
 

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Da es ja eine teilweise heiße Diskussion darüber gibt, ob von Kindern bestellte und per Mobilfunk abgerechnete Abos erlaubt sind, verweise ich auf unten stehenden Link. Nun, dies betrifft zwar Österreich und die rechtliche Situation ist mit der Deutschlands ja nicht immer vergleichbar, aber es gibt hier eindeutige Aussagen. Diesen Link sollten sich vor allem auch die Handypay-Anbieter, die sich gerade in Österreich breit machen, zu Gemüte führen:

http://help.orf.at/?story=2279

Gruß
Wembley
 
drboe schrieb:
tuxedo schrieb:
Sieh an, sieh an:
h**p://www.hausauf**be.de ist auf eine andere Zahlungsart umgestiegen und hat kein Handypayment mehr auf der Seite.
... das wohl den Versuch darstellt, Kontodaten abzufischen.
Wieso nur abphishen, die Daten werden praktisch in ein Lastschriftverfahren eingesetzt. Der Haken dabei ist jedoch, dass man sich mit allen möglichen Daten beim Afendis-Zahlsystem anmelden und dort auch fremde Bankdaten einsetzen kann. Alles was an Plausibilität geprüft wird ist die Übereinstimmung der Kontonummer zur BLZ bzw. die Echtheit der Domain in der angegebenen E-Mail-Adresse. Aus diesem Grund kam letzten Jahres auch das AG Ulm zu dem Schluss, dass es nichtmal eine Straftat sei, dort falsche Daten einzugeben und verwarf den Verdacht des "Fälschen beweiserheblicher Daten" i. V. m. "Computerbetrug" gem. dem StGB, da der Zahlungssystemanbieter (Afendis) eben wegen dem Fehlen einer hinreichenden Plausibilitätsprüfung es billigend in Kauf nimmt, dass sein Kunde (der Webmaster) um die Anbietervergütung geprellt werden kann.

Passend dazu gibt es hier auch irgendwo einen Thread, der sich bereits mit der Afendis und analog auch mit der NetDebit (IPPS) und Wire Card beschäftigt.
 
O2 reagiert

O2 reagiert! Habe gestern mit der Kundenhotline telefoniert. Das Problem ist bei denen sehr gut bekannt und nach kurzer Zeit bot mir die Kundenbetreuerin an, ich solle, sofern ich das noch nicht gemacht habe, die Rechnung abzüglich der Wapme-Gebühren bezahlen und mein Handy wird dann sofort wieder freigeschaltet.
Um die Angelegenheit mit Wapme möchten Sie sich jetzt selber kümmern.

Das sind doch mal positive Nachrichten. Bin nur gespannt obs auch klappt, denn bisher haben sie mein Handy noch nicht frei geschaltet
 
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