Handelsblatt: Verbraucherschutz bei Online-Einkäufen

Diesen Teil möchte ich noch herausstreichen:

Handelsblatt schrieb:
Der Internetrechtsexperte Prof. T* H* (Anm. Namen von mir gekürzt) von der Universität Münster sieht in solchen Fällen dennoch eine Besonderheit des Internets: Die Händler seien eher bereit, an die rechtlichen Grenzen zu gehen. „Wenn sie einen Katalog einstampfen müssen, ist das wesentlich teurer als eine Internetseite zu ändern.“

Richtig und wenn man möchte, kann man die Änderungen auch täglich machen, was bei einem Katalog nun wirklich nicht geht. Die Beweisführung ist für den Kunden daher umso schwieriger. Außer er macht immer Screenshots. *g*

Gruß
Wembley
 
naja jeder kann ja mal den quelletext ändern die seite lokal anzeigen und dann davon einen screenshot machen ..... insofern beweisführung mit screenshots??? ....


ei ei ... ich hab immer mehr das gefühl das internet ist ein rechtsfreier raum
 
Reducal schrieb:
lyrikologiker schrieb:
beweisführung mit screenshots??? ....
Vorlegen und Gegenseite gegensteuern lassen, falls man dort was gegenteiliges hat. Ansonsten dürfte der Anscheinsbeweis ausreichen.
In den Fällen der "Gratis"-SMS-Angebote mit täglich wechselnden Internetseiten dürfte die Gegenseite zahlreiches Gegenteiliges zur Verfügung haben...
 
rolf76 schrieb:
...mit täglich wechselnden Internetseiten dürfte die Gegenseite zahlreiches Gegenteiliges zur Verfügung haben...
Na hoffentlich kommen sie bei der Beweisführung dann nicht durcheinander.

Alles in allem scheint sich aber doch eine für den Verbraucher in D günsitige Angebotsflora zu entwickeln. Wenn doch noch mehr Firmen und Projekte im Ausland angesiedelt wären!?! Den Schritt vor deutsche Gerichte werden die (z. B. österreichischen) Unternehmen wohl eher scheuen, wie es heute schon nahezu alle Anbieter aus D machen. Somit stellt sich so mancher Mahnlauf von vornherein bereits als Luftnummer dar.
 
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