Darf man gebrauchte Ebooks oder Hörbücher weiterverkaufen? In dieser Frage gibt es jetzt etwas mehr Klarheit – allerdings zu Lasten von Kunden und Verbrauchern. Händler dürfen in ihren AGB den Weiterverkauf solcher Dateien verbieten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
http://www.computerbetrug.de/2014/08/weiterkauf-gebrauchte-ebooks-hoerbuechern-verboten-8693
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