GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs

AW: GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs

fehlen nur noch mobile kontrollen der gez um handynutzer beim radioempfang zu kontrollieren!
 
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heise online - 29.07.08 - Urteil: Keine Rundfunkgebühr für PC in Anwaltskanzlei
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) mit dem am heutigen Dienstag veröffentlichten Urteil vom 15. Juli (Az.: 1 K 496/08.KO) untersagt, Rundfunkgebühren für einen ausschließlich beruflich genutzten PC mit DSL-Internetanschluss zu verlangen, der nicht zum Empfang von Hörfunk oder Fernsehen bereitgehalten wird
und warum kriegen die eine Extrawurst gebraten?
 
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GEZ auf PC ist schwachsinnig bis zum Exzess. Mein Handy hat auch WLAN und nen Browser. Ist das dann damit ein PC?
Radio ist auch drin...
 
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Es ist nur dann ok, wenn es für alle gilt.
Das Recht ist halt mit den Wachsamen. Wenn Ärzte, Architekten und sonstige Freiberufler das auch wollen müssen sie halt klagen genau wie der Anwalt.
Die Gebühr ist nunmal für bestimmte Berufsgruppen besonderer Schwachsinn. Oder kennt jemand einen Anwalt der fröhlich pfeifend zu den Klängen eines dudelden PC-Radiosenders seine Schriftsätze absondert?
Mein Handy hat auch WLAN und nen Browser. Ist das dann damit ein PC?
Radio ist auch drin...
Wenn ein Radio drin ist braucht man über die Frage gar nicht diskutieren, dann ist es ein Empfangsgerät. Dürfte aber in der Regel als (kostenfreies)Zweitgerät laufen. Bei einem Arzt/Anwalt/sonstigem Freiberufler wäre das wohl anders. Sobald er das Handy auch nur gelegentlich beruflich nutzt werden nochmal Radiogebühren fällig.
Absurd.
 
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heise online - 06.08.08 - Urteil: Für Büro-PC werden Rundfunkgebühren fällig
Ein Rechtsanwalt, der sonst kein Empfangsgerät bereithalte, müsse für seinen Rechner GEZ-Gebühren zahlen, befand die fünfte Kammer des VG Ansbach in einer Anfang der Woche veröffentlichten Entscheidung (PDF-Datei) vom 10. Juli (Az. AN 5 K 08.00348 ). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann zur Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zugelassen werden.
Vor Gericht und auf hoher See...
 
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heise online - 06.10.08 - Richter kippen Rundfunkgebühr für Internet-PC bei privater Nutzung
Die seit Anfang 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil (Az.: 7 K 1473/07) entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,582499,00.html
Keine generelle Gebühr für internetfähige PCs. So lautet, stark verkürzt, ein Gerichtsurteil vom Montag. Ein Student hatte gegen einen Gebührenbescheid des WDR geklagt, weil er seinen Computer nicht zum Radio hören benutze. Die Richter gaben ihm Recht.
 
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Immer wenn man denkt der Irrsinn wäre nicht zu überbieten, kommt eins drauf:
audioetage Hörfunk-PR - News / Auto / GEZ jagt Autoschrauber: Wie Eintreiber der Rundfunkgebühren Autohäuser und Kfz-Werkstätten schikanieren
Autoradios von Kunden müssten während der Reparatur in einer Kfz-Werkstatt eigentlich abgeklemmt werden. Sonst kann die GEZ dafür Gebühren vom Werkstatt-Betreiber verlangen. Die Monteure könnten ja während der Arbeitszeit in den Autos Radio hören. Jetzt soll eine Ein-Mann-Werkstatt in Hamburg deshalb über 1000 Euro nachzahlen, weil die Autoradios dort noch nie von der Batterie abgeklemmt wurden.
 
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Der Irrsinn ist, dass selbst wenn er die Radios abgeklemmt hätte, die Gebührenpflicht -nach Ansicht der GEZ- nicht entfällt.

GEZ schrieb:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen.
"Wieder Anklemmen müssen" ist sicherlich kein erheblicher technischer Aufwand.
 
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Ich habe 10 Minuten Fussweg zum Saturn-Markt. Dementsprechend muss ich GEZ zahlen, weil ich ohne grossen Aufwand ein Empfangsgerät erwerben kann?! :auslach:

LG
wahlhesse
 
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Wissen, News, Top-Themen für Juristen - haufe.de/recht
Keine (automatische) Rundfunkgebühr für internetfähigen PC:
Das VG Münster hat die flotte Rechtspraxis der GEZ korrigiert. Ein Student durfte nicht nur deshalb zu Rundfunkgebühren herangezogen werden, weil er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem man auch Hörfunkprogramme empfangen kann. Schließlich gäbe es immer mehr multifunktionale Geräte, sogar schon internetfähige Kühlschränke. Da könne nicht jedes Mal TV- oder Radioempfang unterstellt werden.
:rofl:
 
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RFGZ - Neues ? Rundfunkgebührenzahler.Deutschland
22.10.2008
Und wieder eine Runde an die PC-Nutzer
...Die „Peiner Allgemeine Zeitung“ berichtet in ihrer Print-Ausgabe von heute auf Seite 10 vom MSG Peine-Illsede. Das ist ein Musik- und Sportverein, der keine Lust auf Gebühren für seine Vereins-PCs hatte. Also zog er vor das Verwaltungsgericht Braunschweig. Und gewann.
Bei den Gerichten manifestiert sich die Einschätzung, dass PCs in erster Linie „Werkzeuge“ sind. Dass man damit eventuell zusätzlich Rundfunk empfangen kann, wird zwar nicht in Abrede gestellt. Aber dass eine potentielle Nutzbarkeit allein eine Gebühr rechtfertigt, schon.
Gerichte sind also lernfähig, die GEZ nicht
 
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