GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs

AW: GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs

Naja, der Staatsvertrag spricht lediglich von "neuartigen Rundfunkgeräten". Die Interpretation, dass die aufgeführten Geräte und insbesondere "internetfähige PC" (selbst ohne Internetzugang) die Gebührenpflicht auslösen, ist recht einseitig und nicht konform zu dem, was ich unter einem Rundfunkempfangsgerät verstehe. "Rundfunk" ist unidirektional und an eine unbestimmte Anzahl von Empfangsstationen gerichtet, von denen der Sender keine Kenntnis hat. Jeder empfängt das Gleiche. "broadcast" eben, ähnlich den Ansagen im Kaufhaus, dass es in der Gemüseabteilung günstige Clementinen gibt. Bei einer IP-Verbindung "kennt" der Sender jeden aktuellen Empfänger und tauscht mit diesen individuelle Datenpakete aus - mindestens im Header - wobei der Empfänger u. U. sogar jedes empfange Paket quittiert (bei TCP).

HR schrieb:
Noch ein wichtiger Hinweis: Wir empfehlen das Streaming mit dem Octoshape-Plug-In nur bei DSL-Flatrates, da bei diesem Verfahren gleichzeitg ein Upload fällig wird. Im Falle eines Datenvolumentarifs sind damit also zusätzliche Kosten verbunden.

Vom Zeitverlauf und der Aufteilung der Pakete ist es keineswegs gesichert, dass jeder zur gleichen Zeit das gleiche Signal empfängt. Zudem verhält sich das System bezüglich des Internets gänzlich anders als bei der Verbreitung. Eine Verzehnfachung der Empfangsstationen erfordert beim ungerichteten Betrieb über die Luftstrecke z. B. keine Investition auf Seiten des Senders. Das ist beim IP-Betrieb völlig anders. Jeder zusätzliche Empfänger belastet die Senderressourcen. Einige Stationen (BR) haben daher mind. zeitweise die Nutzung des Empfangs zeitlich limitiert. Von einem kontinuierlichen Fernsehprogramm für alle kann derzeit auch keine Rede sein. Und ohne besondere Anstrengungen geht manchmal gar nichts:

HR schrieb:
Technische Voraussetzungen zum Streaming mit dem Octoshape-Plug-In
Wir bieten Ihnen unseren Livestream des hr-fernsehens über die so genannte "peer-to-peer"-Technologie an - im Moment in einer Testphase. Dazu benötigen Sie das "Octoshape"-Plug-In, das Sie sich sehr schnell auf Ihren Rechner runterladen und installieren können.

Nach erfolgreicher Installation kann es einige Sekunden dauern, bis das Plug-In einsatzbereit ist.

Auf Ihrem Rechner muss Java installiert sein. Ansonsten wird die Plug-In-Installation unterbrochen und es ist erforderlich, Java zu installieren.

Da ist der NDR schon weiter. Die Qualität liegt aber auch hier deutlich unter der von DVB-T; ruckende Bewegungen, miese Auflösung, mit vielen Artefakten durch die Kompression. Und ich rede hier nur von einer Darstellung auf einem 17"-Monitor und immerhin DSL-3000. Die Gebühr für die Internet-Fähigkeit an sich kassieren zu wollen ist schon von daher eine Unverschämtheit. Große Teile der Republik sind ohne Breitband und selbst das hilft unterhalb von 16-25 MBit Downstream nichts. Ich bin daher dafür diese Unverschämtheiten mit gemeinsamen Fernsehaktionen zu beantworten. Jeden Tag setzt sich die Internetgemeinde zeitgleich an den PC und betrachtet gemeinsam das Programm eines ausgewählten Senders. Natürlich geht das mit der entsprechenden Anzahl Nutzer auch mit reinen Rundfunksendungen. Ich bin gespannt, wann dann die erste Klage der Sender gegen den Organisator dieser Form des Fernsehkonsums eingereicht würde (wenn man offen auftritt und die Aktionen nicht über anonyme Foren im Ausland synchronisiert). Das kann m. E. nicht sehr lange dauern, weil das letztlich wie ein DOS wirkt. Und dann wäre sofort völlig klar, dass die Sender für etwas kassieren wollen, was sie gar nicht anbieten und auf absehbare Zeit nicht einmal ansatzweise und flächendeckend anbieten können.

M. Boettcher
 
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Offenbar stellen auch Gerichte fest, dass man im Internet das Programm der Öffentlich Rechtlichen nicht empfangen kann:

VG Braunschweig: keine GEZ-Gebühren für internetfähigen Zweitcomputer Unter Berufung auf die Online Ausgabe der Welt heisst es:

Das Verwaltungsgericht Braunschweig urteilte, der NDR stelle derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“. Der Sender könne seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig. (4 A 188/09).

Zur weiteren Begründung sagte das Gericht, dass zudem nicht nur privat, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von der Gebühr befreit sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der NDR kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.

M. Boettcher
 
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Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)
§1Rundfunkempfangsgeräte,Rundfunkteilnehmer
(1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind.


Ein "Livestream" kann doch garnicht "nicht zeitversetzt" übertragen werden - oder hat im Internet jeder zur gleichen Zeit exakt diesselben Daten zu Verfügung?

Und welche Zeitspanne braucht es eigentlich, damit aus zeitversetzten auch ein "Nicht Zeitversetztes" wird?

Vielleicht nur die Schwingungsdauer der aussendenden Rundfunkfrequenz?

Viele Fragen. Und ich warte auf Antworten. Vor allem mein Rechner, der doch so alles "nicht zeitversetzt" an mich übermitteln soll.

:roll:

Reinhard
 
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Ein "Livestream" kann doch garnicht "nicht zeitversetzt" übertragen werden - oder hat im Internet jeder zur gleichen Zeit exakt diesselben Daten zu Verfügung?
Nein, hat er nicht.

Und welche Zeitspanne braucht es eigentlich, damit aus zeitversetzten auch ein "Nicht Zeitversetztes" wird?
Bei der Übertragung eines Fussballspiels werden die Zuschauer bei anloger Übertragung über die Luftstrecke ein Tor schneller hören und sehen als die Zuschauer, die digitales Fernsehen nutzen, weil Kodierung und Rückumwandlung eben Zeit kostet. Bei den Zuschauern via Satellit kommt noch die etwas höhere Laufzeit des Signals hinzu. Solche Zeitdifferenzen im Bereich einiger Sekunden werden wohl noch als "nicht zeitversetzt" interpretiert. In Kabeln ist die Laufzeit u. a. von der Kabellänge abhängig. Die ist für die Nutzer des Internet natürlich nicht gleich. Zudem kostet jede Komponente für Netzübergänge, also z. B. Router, Zeit. Auch diese Zahl ist nicht für alle Nutzer gleich. Sie kann auf Grund der Struktur des Netzes sogar schwanken, weil nicht jedes IP-Paket den gleichen Weg durch das Web nehmen muss.

Ich halte aber die Argumentation des Braunschweiger Gerichts für zielführender: weder der NDR noch die anderen Sender des ÖR können ihr Programm über das Internet allen Internetnutzern anbieten, weil die Infrastruktur für eine solche Last nicht vorhanden ist und auf lange Sicht auch nicht verfügbar sein wird. Man kann aber nur für etwas kassieren, was man auch anbietet. Im Fall von Rundfunk und Fernsehen muss das m. E. noch diskriminierungsfrei erfolgen. Es kann nicht sein, dass man für eine 56 KBit Leitung Rundfunk- oder Fernsehgebühren zahlen muss, wenn unterhalb einiger MBit/s überhaupt kein vernünftiger Empfang möglich ist. Da reicht auch UMTS nicht. M. E. sollte der Unsinn der ÖR im Internet zu "senden" sofort beendet werden. Das ist reine Geldverschwendung. Für Rundfunk- und Fernsehübertragungen gibt es ein hervorragend geeignetes Konzept und ein bewährtes Übertragungsverfahren. Dabei sollte man bleiben.

M. Boettcher
 
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Die ÖR speisen m.E. deshalb ins Internet ein, damit sie gut versorgt sind. Soll ja Tendenzen in der Richtung geben, dass viele gar keinen Fernseher oder Radio brauchen, weil sie alle für sie nötigen Infos aus dem Internet bekommen können. Da würden ja GEZ Zahler verloren gehen.

Übrigens: Als das Satellitenfernsehen damals aufkam, haben die auch auf so ziemlich jeden Satelliten ein Programm drauf gehabt. Mein Vater hatte damals eine schwenkbare Antenne gekauft und auf jeden empfangbaren Satellit war mind. 1 ÖR Programm drauf.
 
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heise online - Datenschützer: Polizei kein GEZ-Ermittlungshelfer
Freie Mitarbeiter der GEZ haben keinen Anspruch auf Amtshilfe durch die Polizei. Das stellt der sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig in seinem jüngsten Tätigkeitsbericht (Berichtszeitraum: 1.4.2007 bis 31.3.2009) klar. Sie seien weder Mitarbeiter einer Behörde noch für eine der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vertretungsberechtigt.
Dass die Polizei Nachhilfe in Zuständigkeit braucht ist beschämenswert
Dies war jedoch unzulässig. Erst als der Datenschutzbeauftragte tätig wurde, habe die zuständige Polizeidirektion den Sachverhalt ausgewertet und eine entsprechende Handlungsanweisung erlassen. Diese stellt nun klar, dass Polizeibeamte GEZ-Mitarbeiter weder bei der Feststellung von Personalien unterstützen noch ihnen Auskünfte aus polizeilichen Informationssystemen erteilen dürfen
Die GEZ-Knaben haben allerdings auch dreist gelogen
Sie hätten sich als Beschäftigte des MDR ausgegeben
Frage: Müßte die Polizei MDR Bediensteten Amtshilfe geben ...
 
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Anwalt klagt gegen GEZ-Gebühren: Kippt er die Zwangs-Abgaben fürs TV? - Politik - Bild.de
Millionen Deutsche ärgern sich über das teuerste Rundfunksystem der Welt (7,6 Mrd. Euro Gebühren im Jahr)
...
– Der Rechtsanwalt aus Wennigsen (Niedersachsen) will nicht länger an die GEZ zahlen. K.hat deswegen Klage gegen den NDR beim Verwaltungsgericht Hannover eingereicht, will notfalls sogar bis zum Verfassungsgericht gehen.
Drücken wir ihm die Daumen :thumb:
 
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heise online - Verwaltungsgericht Gießen: Keine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs
Das Verwaltungsgericht Gießen hat in zwei Fällen Rundfunkgebührenbescheide des Hessischen Rundfunks (HR) aufgehoben. Ein Optikunternehmen und ein Sportverband hatten gegen Bescheide geklagt, mit denen der HR Geld für ein "neuartiges Rundfunkgerät", nämlich einen internetfähigen Computer, haben wollte (Az: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI).
 
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http://www.welt.de/webwelt/article6240548/GEZ-stellt-sich-Kritik-zumindest-ein-bisschen.html
Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) setzt erstmals auf den Dialog über das Internet. In Blogs und Foren will die Behörde mit Gebührenzahlern über Sinn und Unsinn der Rundfunkfinanzierung diskutieren. Allerdings macht sie auf diesen Webseiten auch strenge Vorgaben.
Wer hätte anderes erwartet...
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,675472,00.html
Seit diesem Dienstag hat die GEZ ein Logo mit Punkt, eine neue Webseite mit Mitarbeiterblogs und Forum (aber nur werktags bis um zehn) und will neben Geld auch noch Tipps. Die anonyme GEZ-Bloggerin Anja M. formuliert es sehr schön in ihrem Auftakt-Artikel: "Als Bloggerin freue ich mich über zahlreiche Anregungen, Lob und auch konstruktive Kritik zu unseren Beiträgen."
bezahlte Jubelbloggerin, sowas kennt man ja schon
http://yuccatree.de/2010/01/suddeutsche-bezahlt-blogger-fur-wohl-klingende-blogposts/
Auftraggeber zahlen Geld für lobende Blogposts, die dann als Werbung oder Anzeige gekennzeichnet werden.
http://www.tagesspiegel.de/medien-news/art15532,3019355
Der GEZ ist nicht entgangen, dass immer mehr Deutsche nach Sinn und Notwendigkeit der Rundfunkgebühren fragen. Und weil man bestimmte Diskussionen zwar nicht stoppen, aber möglicherweise steuern kann, hat die Einrichtung nun ein Internetforum eröffnet. Dort können Gebührenzahler und GEZ-Verweigerer ihre Meinung kundtun, sich in Experten-Chats informieren oder die Blogeinträge der GEZ-Mitarbeiter lesen – alles ganz anonym, wie die Behörde betont. Das stimmt nur zum Teil. Zwar kann der Anmeldename frei gewählt werden, zugleich wird eine registrierte Mail-Adresse abgefragt.
Trägt alles den typischen GEZ-Geruch um nicht zu sagen Mief
 
AW: GEZ-Gebühr für Internetfähige PCs

Den Kommentar im Blog finde ich klasse:
GEZnoch: schrieb:
Hany

Ich hoffe mal, die GEZ-Mitarbeiter haben auch brav alle ihre privaten internetfähigen Mobiltelefon, die Sie in die Arbeit mitnehmen, auf die GEZ-Adresse angemeldet. Den laut Regel Nr. 1 im Gebührenlexikon gilt: Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind grundsätzlich gebührenpflichtig.Stellt das Unternehmen Rundfunkgeräte wie Radios, Radiorekorder oder Fernsehgeräte zur Verfügung, so hat das Unternehmen die Rundfunkgeräte anzumelden und die Gebühren zu zahlen.Stellen Mitarbeiter ihre eigenen Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz auf, müssen die Mitarbeiter diese Geräte selbst anmelden und Gebühren zahlen. Dies gilt unabhängig von den in der Wohnung zum Empfang bereitgehaltenen Rundfunkgeräten.Auch tragbare Rundfunkgeräte am Arbeitsplatz sind anmelde- und gebührenpflichtig. Das gilt auch, wenn das Gerät nur ab und zu an den Arbeitsplatz mitgenommen wird. Zu den tragbaren Rundfunkgeräten zählen auch neuartige Geräte wie ein Laptop oder ein PDA (Personal Digital Assistant), mit denen Rundfunkprogramme über Angebote aus dem Internet empfangen werden können. Rundfunkgeräte müssen unter der Anschrift (Ort, Straße) der Arbeitsstätte auf den Namen des Rundfunkteilnehmers angemeldet werden.
 
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heise online - PC im Arbeitszimmer: Keine GEZ-Gebühren fällig
Erneut hatte ein Gericht über die Frage zu entscheiden, ob für einen beruflich genutzten PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind. In diesem Fall ging es darum, ob für den PC im Arbeitszimmer GEZ-Gebühren fällig sind, wenn im privaten Bereich des Hauses betriebene Radio- und TV-Geräte bereits angemeldet sind. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschied nun: Wer zu Hause in seinem Arbeitszimmer einen internetfähigen Computer betreibt, muss dafür nicht zusätzlich Rundfunkgebühr zahlen. Die Richter gaben einem selbstständigen Informatiker Recht, der in seinem Arbeitszimmer im Keller seines Privathauses einen PC installiert hatte. Sein Rundfunk- und Fernsehgerät in den Obergeschossen des Hauses hatte er angemeldet. Der Hessische Rundfunk (hr) verlangte aber auch eine Gebühr für den PC.
 
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heise online - Gutachten: Rundfunkfinanzierung durch Haushaltsabgabe
heise.de schrieb:
"Die gegenwärtige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags muss reformiert werden". Mit diesen Worten leitet der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof die Abschlussthesen seines 85-seitigen Gutachtens (PDF-Datei) zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein, das am Donnerstag in Berlin von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgestellt wurde. Kirchhof kommt darin zu dem erwarteten Schluss, dass es einen einfachen und verfassungsrechtlich unbedenklichen Weg zu dieser notwendigen Reform gibt: die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr zugunsten einer Haushaltsabgabe, die der Jurist "Rundfunkbeitrag" nennen möchte.
 
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http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,699820,00.html
Das Mediensystem mag sich wandeln, die Milliarden für die Anstalten bleiben: Die neue Rundfunkabgabe sichert den Ministerpräsidenten ihr publizistisches Hinterland. Sie verstärkt zugleich das mediale Zwei-Klassen-System - und die GEZ hat weiter alle Hände voll zu tun.
Fahnder bald arbeitslos?: Neue Rundfunkgebühr kommt - n-tv.de
Neuzugang auf der Liste der aussterbenden Berufe: Der Rundfunkgebührenbeauftragte –
im Volksmund auch "GEZ-Fahnder" genannt. Nachdem die Rundfunkkommission der Länder
beschlossen hat, die Rundfunkgebühr grundlegend zu reformieren, dürfte die Arbeit der
freiberuflichen Kontrolleure langfristig überflüssig werden.
http://www.stern.de/politik/deutsch...ahlter-staatsfunk-fuer-jedermann-1573080.html
Für ARD und ZDF bedeutet das mindestens sieben Milliarden Euro jährlich an garantierten Gebühren, vielleicht sogar bis zu zehn Milliarden durch Mehreinnahmen.
...
Und was ist mit der GEZ? Auch sie bleibt weiter bestehen. Über 1000 Mitarbeiter, die rund 160 Millionen Euro Kosten verursachen. Die kümmern sich weiterhin ums Geldeintreiben. Denn laut Verfassung darf das keine staatliche Einrichtung. So bleibt die Gebühreneinzugszentrale als Mittel zum Zweck bestehen. Das ist keine Reform, sondern zwangssubventionierter Rückschritt.
 
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