Beim Voice Abo oder Festnetz-Abo über 0180-Nummern können auf diese Weise schnell zwei- oder gar dreistellige Summen zusammenkommen – obwohl Anrufe auf 0180-Nummern eigentlich nur ganz genau festgelegte Gebühren kosten dürfen.
Ein Betroffener wollte sich das nicht gefallen lassen. Er sollte ebenfalls für ein angeblich abgeschlossenes Abo zur Kasse gebeten werden, weil von seinem Telefon aus eine 0180-Nummer angerufen und dann eine bestimmte Ziffernfolge gewählt worden sei. Als er nicht bezahlte und einen Mahnbescheid erhielt, ging der angebliche Kunde in die Offensive: Er verlangte die sogenannte Durchführung des strittigen Verfahrens. Sprich: Ein Gericht sollte prüfen, ob das Abo-Modell über 0180-Nummern tatsächlich korrekt und zulässig ist.
“Hier mag die Gegenseite zunächst im Rahmen der Klageschrift vortragen, wie überhaupt ein Vertrag mit dem Beklagten zustande gekommen sein soll, wann und wie über Preise sowie die Laufzeit des Abos informiert wurde, wann beispielsweise die erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte und weshalb der Beklagte als Anschlussinhaber in Anspruch genommen wird”, forderte der Anwalt des Betroffenen.
Doch darauf wollte sich die Anbieter-Firma lieber nicht einlassen. Sie nahm die Klage zurück und verzichtete auf ihr Geld (Klagerücknahme AG Waldbröhl – Az. 14 C 35/10).