Freibrief für Dialer

Shaman

Frisch registriert
Hallo,
Nachdem ich im letzten Sommer Anzeige wegen des Teenxxx-Dialers gestellt habe, bekam ich gestern Antwort von der Staatsanwaltschaft
Darmstadt (s. Anhang).
Merke: Zocke fröhlich aus dem Ausland ab, dann hast du vom Deutschen Staat nichts zu befürchten. Weiter so!
Bezahlt habe ich trotzdem nicht. :P
Gruß
Shaman
 

Anhänge

Nicht nur das. Es ist eine Farce, wenn sich ein StA bei der freiwilligen Selbstschutztruppe über Verstöße informiert. Dass er da nicht fündig werden kann ist doch logisch...
 
Shaman schrieb:
Bezahlt habe ich trotzdem nicht. :P
Und das ist auch gut so - der selbstlöschende Dialer der Liquid Inc. / DYI Media ging durch alle Medien - man wird sich hüten, damit vor Gericht zu genhen. Obwohl, der eigentliche Nummerninhaber ist ja die DTAG. ber zum Glück hatten die ja prächtigen Beistand vom BSI, das ihnen die Nummernsperre nahezu in den Mund (besser als: gieriger Rachen) legte.

StA Darmstadt - naja. Es soll in D. andere Staatsawaltschaften geben, die betrachten die Sache mit mehr Ernst.

@Shaman, ist Dein Rechner bei der Anzeigenerstattung forensisch gesichert worden und liegt ein Auswertungsprotokoll eines EDV-Sachverständigen vor?
 
Insider schrieb:
Shaman schrieb:
@Shaman, ist Dein Rechner bei der Anzeigenerstattung forensisch gesichert worden und liegt ein Auswertungsprotokoll eines EDV-Sachverständigen vor?

@Insider
Ich war mit dem Rechner bei einer recht netten Kripobeamtin vom Dezernat Computerbetrug und die hat den Rechner in meinem Beisein überprüft die Funktionsweise des Dialers ausprobiert, protokolliert und den Dialer auf Diskette gespeichert und alles an den STA geschickt.
Ob das jetzt forensisch ist weiss ich nicht, mehr liegt nicht jedenfalls an Beweissicherung nicht vor.

@Alle Rechtsexperten,
Mit wieviel Knast muß ein Durchschnittskrimineller eigentlich rechnen bei tausendfachen Computerbetrug, wenns schon mal nachgewiesen ist??
Gruß
Shaman
 
http://www.net-lexikon.de/Betrug.html
Besondere Betrugsform ist der Computerbetrug nach § 263a StGB,
bei der der "Betrogene" eine Maschine darstellt.
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung
falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder
unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Im übrigen ist der Versuch des Betruges nach Abs. 2 strafbar.)
tf
 
Shaman schrieb:
Ich war mit dem Rechner bei einer recht netten Kripobeamtin vom Dezernat Computerbetrug und die hat den Rechner in meinem Beisein überprüft die Funktionsweise des Dialers ausprobiert, protokolliert und den Dialer auf Diskette gespeichert und alles an den STA geschickt.
Ob das jetzt forensisch ist weiss ich nicht, mehr liegt nicht jedenfalls an Beweissicherung nicht vor.
Siehste, mit forensischer Sicherung ist eine komplette Spiegelung Deiner Festplatten gemeint. Das was die Polizistin gemacht hat, war Flickwerk. Was auch immer da auf Diskette gezogen wurde - für einen gerichtsverwertbraren Beweis taugte das jedenfalls nicht. Hier handelte es sich um s. g. selbstlöschende Dialer - das was noch auf den Rechnern war, sind nur Hilfsdateien gewesen, die lediglich den Verbindungsaufbau produzierten - die Steuerung war mit Sicherheit weg.
Der Bericht einer sachverständigen Auswertung hätte wahrscheinlich etwas mehr Fleisch in die Vorgangssuppe gebracht. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die gespeicherte Datei auf der Diskette wahrscheinlich nicht mal angucken können - die brauchten schriftliche Zuarbeit für die Akten.
 
Shaman schrieb:
@Alle Rechtsexperten,
Mit wieviel Knast muß ein Durchschnittskrimineller eigentlich rechnen bei tausendfachen Computerbetrug, wenns schon mal nachgewiesen ist??
Gruß
Shaman

[realsatiere]
Shaman, kommt drauf an: wenn er eine schwere Kindheit hatte, wirds nicht viel werden - und selbstverständlich auf Bewährung.

Wenn es zusätzlich noch ein Jugendlicher ist, dann wird es allerdings hart für ihn:
er muß dann mit mindestens 6 Monaten 'Erlebnispädagogik' in der Karibik rechnen - und das ohne Bewährung !
8/realsatiere]
 
Der Genervte schrieb:
[quote="Shaman
Wenn es zusätzlich noch ein Jugendlicher ist, dann wird es allerdings hart für ihn:
er muß dann mit mindestens 6 Monaten 'Erlebnispädagogik' in der Karibik rechnen - und das ohne Bewährung !
8/realsatiere]
Wieso hart, dort kann er doch in aller Ruhe wieder eine neue Internetfirma aufbauen, gefahrlos in Deutschland bei Herrn W. einige "Mehrwertnummern" mieten und ein paar Dialer ins Netz schicken.
Genug Unerfahrene, die dann zahlen finden sich sicher noch, und damit wären die nächsten Champagnerpartys gesichert.... ;-)
Gruß
Shaman
 
Sta Darmstadt schrieb:
Nach Angaben der oben genannten Firmen handelt es sich bei den Mietern der genannten Nummern um die Verantwortliche Firma Liquid Inc. Sowie Firma Berry Castillo, beide Florida/USA, welche sich in mithin außer­halb des Geltungsbereiches der deutschen Strafprozessordnung aufhalten. Ein Strafverfolgungsersuchen an die amerikanischen Behörden kommt nach dem einschlägigen Rechtshilfevorschriften nur bei Straftaten von einigem Gewicht d.h. bei einer Straferwartung von Freiheitsstrafe von 1 Jahr und mehr in Betracht. Dies ist im vorliegenden Fall auszuschließen, weil hierfür der entstandene Schaden nicht hoch genug ist.

Jedweder Kommentar dazu müsste sowieso editiert werden.

Wieso sollen Anwälte, die den Staat vertreten, anders ticken als der Staat, den sie vertreten???
 
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