Naja, ganz so ernst wird es ihn vermutlich nicht treffen, aber die Höchststrafe wäre tatsächlich 15 Jahre. Höchststrafen gibt es in unserem Rechtssystem tatsächlich aber recht selten.
Was die Aufarbeitung eines solchen Falles relativ schwierig macht ist die Tatsache, dass vor Gericht jeder einzelne Fall durch den Staatsanwalt nachzuweisen ist.
Da dürfte die vermutete Steuerhinterziehung relativ einfach zu beweisen sein, verglichen mit den unzähligen Verstößen nach dem Urheberrecht.
Zum Focus-Artikel...
Was die Aufarbeitung eines solchen Falles relativ schwierig macht ist die Tatsache, dass vor Gericht jeder einzelne Fall durch den Staatsanwalt nachzuweisen ist.
Da dürfte die vermutete Steuerhinterziehung relativ einfach zu beweisen sein, verglichen mit den unzähligen Verstößen nach dem Urheberrecht.
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