Fernabsatzregeln

@dots: Danke für Deine erheiternden Infos per PN... Ob die Branche nach dem Verlust der Fallenstellerdialer auch noch den Verlust des schönheitsstrotzenden (win)fixen Ferrari-Boxen-"luders" verkraften kann? Diese Frage wäre irgendwie fast ein Türchen wert, ebenso wie ... *wegduck* Deine Wenigkeit ;)
 
dotshead schrieb:

Nöö, der betrifft nur die Frage, ob ein bereits bestehendes Widerrufsrecht nachträglich wieder entfällt, wenn eine selbst veranlasste Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Verbraucher vorliegt.
Zudem wäre ja noch fraglich wann eine Inanspruchnahme i.S.v §312 d vorliegt. Schon bei Freischaltung des Zugangs oder erst wenn erstmals was runtergeladen wird.
 
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