Falsche Versprechungen in 0190-Spam bleiben straflos http:/

A

Anonymous

Wie http://www.heise.de/newsticker/data/hob-01.05.03-000/ zu entnehmen ist
haben diverse Strafanzeigen keinen Erfolg gebracht.

Eine derartige Entscheidung der
zuständigen Staatsanwaltschaft
ist in der Tat äußerst kritikwürdig.

Welchen Einfluss wird das wohl auf
die derzeit noch laufenden Strafanzeigen wie zB jene von "Der Jurist" haben?

Die rechtliche Bekämpfung von Mehrwertnummernmißbrauch hat jedenfalls einen gewaltigen Rückschlag erlitten.
 
Bei einer solchen Einstellung muss man ernsthaft über ein Klageerzwingungsverfahren nachdenken.

Möglicherweise schreibt dann das OLG der Staatsanwaltschaft etwas ins Stammbuch.
 
Erzwingungsverfahren

Wie aus dem Artikel unter http://www.heise.de/newsticker/data/hob-01.05.03-000/ hervor geht, wurde anscheinend bereits eine
Beschwerde gegen die Einstellung
versucht und diese von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt
mit Aktenzeichen AZ 3Zs82/03 abgewiesen.

Ist daher davon auszugehen, dass
in diesem bzw. ähnlichen Fällen das
"letzte Wort" gesprochen wurde?

Gibt es gar keine (auch außerordentliche) Rechtsmittel
gegen solche Entscheidungen?

PS: Hat eigentlich jemand nähere Informationen zum Fall aus dem
Heiseticker?
 
Dann bleib nur noch das Klageerzwingungsverfharen

oder strafanzeige in einem anderen gerichtsbezirk. wie ich auch im heise-forum gepostet habe: frankfurt sah auch in den 0137-lockanrufen aufs handy keinen betrugsverdacht als gegeben an. ganz anders augsburg mit dem erfolg, dass jetzt vier tatverdächtige gefasst sind...
 
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