Vertreter von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen hielten sich mit abschließenden Bewertungen vorerst zurück. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, sagte auf Anfrage von Golem.de:
"Der EuGH ist seiner kritischen Linie zur Vorratsdatenspeicherung treu geblieben. Insbesondere die anlasslose Speicherung wird kritisiert. Wir brauchen nun eine genaue Prüfung, was das für das deutsche Gesetz bedeutet."
Ein Sprecher des Innenministeriums zeigte sich optimistisch, dass das deutsche Gesetz den europäischen Vorgaben entspricht. Die Bundesregierung habe große Mühe darauf verwandt,
"einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der selbstverständlich nicht nur den nationalen verfassungsrechtlichen Anforderungen, sondern selbstverständlich auch den europarechtlichen Anforderungen genügt", sagte Ministeriumssprecher Johannes Dimroth in Berlin und fügte hinzu:
"In diesem festen Glauben und der darin eingeflossenen Arbeit der an diesem Entwurf beteiligten Ressorts bin ich auch guter Dinge, dass das im Lichte der Entscheidung von heute hält." Eine Sprecherin des Justizministeriums verwies darauf, dass
"unsere Regelungen restriktiver sind, als die Regelungen, die der EuGH hier im Urteil geprüft hat". Allerdings sagten beide Sprecher, dass es für eine abschließende Einschätzung noch zu früh sei.
http://www.golem.de/news/klare-vorg...vorratsdatenspeicherung-ab-1612-125185-2.html