Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

Vielen Dank für die Antwort. Denke das Kostenrisiko ist mir doch zu hoch. Den Betrag habe ich schon als Lehrgeld abgebucht. Wenn allerdings daraus eine Sammelklage entstehen könnte, wäre ich dabei!
 
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen. Da muss jeder vor Gericht eine Anklage vorlegen. Allerdings kann der zuständige Richter dann um Zeit zu sparen die Verfahren "in einem Abwasch" abhandeln. Dazu gezwungen ist er allerdings nicht.
 
Wie wäre es zum Beispiel wenn man die dann auch mit Mahnschreiben bombadiert? Ja, ich weiss man soll mit denen keine Brieffreundschaft eingehen aber die Vorstellung alleine denen dann auch Mahnungen und Zahlungsaufforderungen am laufenden Band zu schicken find ich schon witzig.
Weißt was die damit machen?
Genau das was wir empfehlen ;)

papiertonne.png
 
Hallo,

mir ist etwas ähnliches passiert. Komme aus Deutschland und war zum "Vertragsschluss" 15. Es ist aber schon ein gutes Jahr her, dass ich mich an die Einzelheiten nicht erinnern kann, es kam glaube irgendwann mal was per Mail, und nun haben sie mir es per Post geschickt. 102 € etc pp.
Ich habe im Internet gesurft, mir auch diese Urteile das angesehen usw. Bin ein wenig verunsichtert, weil ich halt ein falsches Geburtsdatum angegeben habe. Ich weiß, überall wird empfohlen, nicht zu zahlen, aber ich kann nicht beweisen, dass ich den Vertrag nicht geschlossen habe. Diese Tropmi GmbH scheint dagegen sogar das genaue Zugriffsdatum zu haben.
Zwar habe ich auch gefunden, dass eine Anklage wegen Betrug aufgrund des falschen Alters substanzlos ist, aber so ganz kann ich mir das alles nicht vorstellen. Ich hätte nicht gedacht, dass man so dreist sein kann, aber ich fühle mich auch irgendwie zu verängstigt, um das ganze einfach zu ignorieren, zumal meine Eltern total sauer auf mich sind.
Hätte ich diese Mail noch, wäre alles okay, aber das ganze schriftlich zu bekommen, mit dem Verweis, auf mein Widerspruchsrecht verzichtet zu haben, das finde ich schon ziemlich bedenklich.

EDIT: Wenn jemand einen Beweis mit gesetzlicher Grundlage findet, dass ich als Minderjähriger nicht zahlen muss, möge er ihn bitte vorbringen.
 
Man kann nicht auf sein Widerrufsrecht verzichten. Eine dementsprechende Passage in AGB wäre unwirksam (ungültig) und wird nicht Vertragsbestandteil.

Verträge mit Minderjährigen sind schwebend unwirksam, auch der sogenannte "Taschengeldparagraph" greift hier nicht (auch wenn die Abzocker das gern behaupten). Die Abzocker haben keine Chance, von einer/m Minderjährigen das Geld vor Gericht einzutreiben. Ein einziges Mal hat das ein Abzocker versucht und sich eine Watsche eingefangen. Weitere Versuche sind nicht bekannt geworden, trotz Millionen Betroffener, die allesamt nicht zahlen.

Ohnehin kommt bei solchen Webseiten selbst bei Erwachsenen kein bindender kostenpflichtiger Vertrag zustande, wegen arglistiger Täuschung, Verstoß gegen Informationspflichten und so weiter. Das wissen die Abzocker übrigens selbst auch ganz genau.

Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten. Es gibt keinen Grund, sich bei einem Abzocker rechtfertigen zu müssen, warum der keine Extrawurst kriegt. Zahlen tun nur die, die sich einschüchtern lassen.
 
Du solltest hier mal ein bisschen rum lesen. Beweisen musst du gar nichts und das Zugriffsdatum (mit IP) wäre ans Klo zu nageln, da das eh niemand mehr verfolgen kann. Lass dich nicht einschüchtern und mache halte dich an die Hinweise, z. B. > HIER <.
 
Ich würde es ja glatt ignorieren, aber mein Vater ist da recht sauer. Der wird erst Ruhe geben, wenn ich ihm ein Gesetz (oder nicht vorhandenes) Gesetz oder ein Verfahren vorlege, das vom Verbraucher gewonnen wurde. Ihm widerstrebt es vermutlich noch viel mehr, einfach eine "letzte Mahnung" zu ignorieren als mir.
 
... aber ich kann nicht beweisen, dass ich den Vertrag nicht geschlossen habe...
Umgekehrt wird erst ein Schuh daraus ...
... die können nicht beweisen daß Du einen Vertrag geschlossen hast ... (da gesetzlich nicht vorgesehen)
Und falsches Geb.Dat. angegeben? Deren Problem wenn sie auf eine Altersverifikation verzichten ...

... Wenn jemand einen Beweis mit gesetzlicher Grundlage findet, dass ich als Minderjähriger nicht zahlen muss, möge er ihn bitte vorbringen.

Dazu steht ein Link in meiner Signatur
 
Reicht es, denen dann einfach eine Kopie meines Ausweises zuzuschicken? Ohne Kommentar? Und dann ist die Sache komplett geritzt ohne rechtliches wenn und aber? (sry bin ein eher sparsamer Mensch, der es nicht mag, wenn ihm Kröten aus der Tasche gezogen werden)
 
Ich würde es ja glatt ignorieren, aber mein Vater ist da recht sauer. Der wird erst Ruhe geben, wenn ich ihm ein Gesetz (oder nicht vorhandenes) Gesetz oder ein Verfahren vorlege, das vom Verbraucher gewonnen wurde. Ihm widerstrebt es vermutlich noch viel mehr, einfach eine "letzte Mahnung" zu ignorieren als mir.

Zeig ihm das Forum und speziell diesen Thread !
Und ...
[schadenfreude on]
Der Ärger den Du mit Deinem Senior an der Backe hast ist gut fürs Merken ...
[Schadenfreude off]

Und nein - ich verrate NICHT was ich alles angestellt habe ...
... aber jede Watschn war redlich verdient ...
 
Der wird erst Ruhe geben, wenn ich ihm ein Gesetz (oder nicht vorhandenes) Gesetz oder ein Verfahren vorlege, das vom Verbraucher gewonnen wurde.

Wie wäre es damit:
http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/01894/index.php
Eine Mitgliedschaft auf einer Website mit einem Minderjährigen kommt nur dann
zustande, wenn diese von seinen Eltern oder nachträglich (nach seinem
18. Geburtstag) von ihm genehmigt wird. Darüber hinaus sind Entgeltvereinbarungen, die in einem ungegliederten Fließtext enthalten sind, unwirksam, da überraschend.

Auch bei Erwachsenen kommen bei diesen Abzockseiten keine wirksamen Verträge zustande.
Intransparente Preisauszeichnung gem. § 1 Abs. 6 PAngV sowie unvollständige Erfüllung der Informationspflichten aus § 312c BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB, überraschende Preisklausel gem. § 305c BGB, Verstoß gegen Treu und Glauben gem. § 307 BGB, arglistige Täuschung gem. § 123 BGB, daraus resultierendem Einigungsmangel gem. § 155 BGB und damit Nichtigkeit des Vertrags.
 
Reicht es, denen dann einfach eine Kopie meines Ausweises zuzuschicken? Ohne Kommentar? Und dann ist die Sache komplett geritzt ohne rechtliches wenn und aber? (sry bin ein eher sparsamer Mensch, der es nicht mag, wenn ihm Kröten aus der Tasche gezogen werden)

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/02/03/blos-nicht-diskutieren/

Hallo???
Schreiben wir chinesisch?
Du mußt denen gar nix! DIE müssen im Zweifelsfall beweisen daß Du einben Vertrag geschlossen hast.
Denen kannst Du auch Kochrezepte schicken - die liest vielleicht wenigstens noch die Sekretärin, aber Erfolg hat das genauso viel - nämlich gar keinen.
Die müllen Dich noch ein bißchen mit Mahnpupsen zu und dann ist Ruhe.
Dressier´ Deinen Spamfilter und gut ist, und sollte was mit der Post kommen - dann gibts den Spamfilter fürs echte Leben ...

papiertonne.png
 
Ja, aber in diesem Fall ging es doch darum, dass 0,99ct versprochen waren und 72€ abgebucht worden sind. Und ich bin mir nicht sicher, ob ich halt nicht doch was wie OpenOffice über die Seite runtergeladen habe. Können die das überhaupt nachvollziehen?


Nein, schreibt ihr nicht, trotzdem will ich alles wissen, ist das denn so vekehrt? Nur, weil alle Leute sagen "Spring aus dem Fenster, Selbstmord ist geil" mache ich es doch auch nicht. Tut mir Leid für den makaberen Vergleich.
 
Das habe ich jetzt zwar nicht richtig verstanden, aber ich danke euch schonmal und werde meinem Vater morgen den Thread hier zeigen.
 
Wo sollen wir den noch Aktenzeichen herbekommen?
Die Nutzlosbranche klagt doch nicht. (Würde ich an deren Stelle auch nicht)
Denen reichen doch die die freiwillig zahlen oder spätestens nach den Mahnpupsen.
 
Eine tote Kuh ist eine tote Kuh, man muss sie nicht nochmal mit einer Pumpgun totmachen.
Heißt in etwa soviel wie:
Die haben schon verloren weil Du erst 15 warst (Kuh tot)
Du mußt nicht noch andere Gründe (Pumpgun) dafür bringen (nochmal totmachen) daß kein Vertrag besteht
 
Zurück
Oben