Einschüchterungsfalle TOP-OF-SOFTWARE.DE / softwaresammler.de / Tropmi Payment GmbH

Was ist mit anzeigen? Man muß doch etwas gegn diese B****** machen können!

Sag mal Marmarina, liest du eigentlich, was dir dein Bildschirm anzeigt? Zuvor stand schon dies hier (musst nur auf die blauen Schriften klicken):
Da wunderts mich nicht, dass du ein Opfer der Fallensteller bist.
 
Bin ganz frisch dabei...
Ist ja keine Schande und es ist auch gut so, dass du bei uns gelandet bist. Ich hoffe nur, du ziehst die richtigen Schlüsse für deine weitere Vorgehensweise.


Verbraucherzentrale Hamburg schrieb:
http://www.vzhh.de/telekommunikation/30115/abofalle-stur-bleiben.aspx
- Zahlen Sie nicht!
- Bleiben Sie stur!
- Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Hinweis an alle, die unsicher sind und aus Angst zahlen wollen:
Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben. Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören!
 
Hallo zusammen,

mir ging es genauso wie Marmarina. Ich wollte skype runterladen und habe den ersten (vermeintlichen) Link auf google angeklickt. Dort bin ich dann bei software-und-tools.de gelandet. Ich gebe zu, ich war ein wenig unaufmerksam. Daher dachte ich, ich wäre direkt bei skype gelandet. Da ich dies noch nie genutzt hatte habe ich mich auch nicht über das abweichende Layout gewundert und bin davon ausgeganen, ich registriere mich bei skype.

Ich habe die vorigen Posts durchgelesen, auch wenn das etwas mühsam ist. Daher habe ich vielleicht echt was überlesen. Aber ich habe das gleiche Problem wie Marmarina. Die meisten Posts beziehen sich auf vor mehr als einem Jahr angebliche abgeschlossene Abos ei top-of-software.de. Da ich aber keine Ahnung habe, ob die website damals ein ähnliches Muster hatte, wie heutzutag bzw. software-und-tools.de. Dort steht nämlich, nicht versteckt aber leicht zu überlesen, schon ein Hinweis auf die Kosten. Den hab ich durch Unaufmerksamkeit nicht wahrgenommen, da ich mich auf einer Seite von Skype wähnte und daher von eine Kostenfreiheit ausgegangen bin. Von kostenloser Nutzung ist auf der aktuellen Version beider Seiten nichts zu lesen. Deshalb meine Frage: gilt auch für diesen Fall einfach alles auszusitzen?

Ich weiß, ich bin wirklich nicht der Erste der diese Frage stellt. Aber ein einfaches Ja oder Nein würde mir schon reichen.

Danke schonmal
 
Warum denken einige bei ihnen wäre es anders als bei den vielen Tausend anderen Betroffenen? Die Infos was Du tun sollst und was nicht steht hier oft genug. :rolleyes:
 
Genau die gleichen Gedanken hatte ich auch...ob die neue Seite Software-and-tools das zwar das gleiche Ziel wie top of software hat, doch aber anders aufgebaut ist so dass man im Falle eines Abos nicht aussitzen kann sondern zahlen muss. Anscheinend ist das anlocken von "Opfern"" duch Skype gezielte Sache!
Also wurmann, ich habe nicht vor zu zahlen!!! Auf die unangenehme Post habe ich mich schon eingestellt. Schauen wir mal was noch kommt.
 
Hallo,

ich kann verstehen, wenn erneute Nachfragen nach dem immer gleichen Thema anstrengen. Aber ich weiß aus beruflicher Erfahrung, dass "solche Leute" teilweise aus ihren "Fehlern" lernen und rauskriegen was sie ändern müssen. Gerade deswegen ärgert es mich umso mehr, dass ich in die Falle getappt bin. Aber leider reicht ja ein Moment der Unachtsamkeit.

Aber nach den Antworten werde ich das tun was ich am besten kann: Nichts ;)

Grüße
 
Leider wird nachfolgendes in Deutschland nicht passieren, aber in Italien: 1,5 Millionen Euro Strafe für Estesa Ltd.
Die italienische Antitrustbehörde hat gestern eine Millionenstrafe aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken über die Firma Estesa Ltd, Betreiberin der Webseite italia-programmi.net verhängt. Die Firma mit Sitz auf den Seychellen drangsaliert bereits seit Monaten zahlreiche italienische Verbraucher, die sich unwissentlich auf der Seite angemeldet haben, mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
 
... ich kann verstehen, wenn erneute Nachfragen nach dem immer gleichen Thema anstrengen...
Das ist nicht so sehr das Problem. Auch nicht wenn jemand in einem Thread mit hunderten von Antworten etwas hilflos ist - obwohl - DA müßte einer zwangsläufig wenn nicht die erste, aber spätestens die 3. oder 4. (gleichlautende) Antwort finden.
Was uns oft unheimlich frustriert sind die Poster die eine Frage stellen, die 4/5 Beiträge vor ihrem gepostet UND ausführlich (und wahrscheinlich zum X-ten Mal) beantwortet wurde.
Oder einen hatten wir dessen Post begann in etwa so: "Da gibts so viel zu lesen, aber ich bin jetzt wirklich zu faul das alles zu lesen. Ich habe folgendes Problem ..."
Auch die Spezialisten der deutschen Rechtschreibung. SMS-Schreibstil mit kryptischen Abkürzungen, ohne Groß- und Kleinschreibung, von Kommata mal gar nicht zu reden. Da wirst Du dann oft noch angepflaumt wenn Du da dann doch etwas Rücksicht auf das fortgeschrittene Alter der Wissenden hier in Form der rudimentären Rechtschreibregeln forderst. Da sinkt die dann Lust auf Hilfe ziemlich gegen null.

Aber ich weiß aus beruflicher Erfahrung, dass "solche Leute" teilweise aus ihren "Fehlern" lernen und rauskriegen was sie ändern müssen. Gerade deswegen ärgert es mich umso mehr, dass ich in die Falle getappt bin. Aber leider reicht ja ein Moment der Unachtsamkeit.

Aber nach den Antworten werde ich das tun was ich am besten kann: Nichts ;)
Selbsterkenntnis ist der erste Weg zur Besserung ...
(hat schon meine Oma immer gesagt)
 
Hallo Zusammen! :)

Meine Schwester hat sich mal wieder im Internet i-wo angemäldet ...Öö... ich bin mir zwar schon sicher das es nur eine Reine Abzocke ist aber ich wollte auf nummer sicher gehen und euch mal Fragen ;)

Und zwar hat sie sich "angeblich" oder sogar echt bei " www.top-of-software.de " Registriert.

Das ganze geschar bei einem Alten Freund von ihr und sie hatte nicht ihren Richtigen Nachnamen angegeben.

Die Leute von der Firma "Tropmi Payment GmbH" schrieben ihr eine E-Mail wo drinn stand das sie so und so viel Zahlen müsse und wenn nicht bla bla bla... daraufhin habe ich denen eine Passende E-Mail zurück geschickt wo drinn stand das die un in ruhe lassen sollen wir nix bestellt haben und uns nirgens registriert hätten Öö ... ( Das Ganze war vor c.a 1 Jahr ) die Tage Kam dann eine Neue E-Mail die SO aussah...

Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden



El. R.
DxxxxxStr 56
D-47000 Kxx


Ihre Kundennummer : Txxxxxxx
Ihre Rechnungsnummer: Rxxxxxxxx


Wiesbaden, den xx.xx.1999

MAHNUNG
Anmeldung auf www.top-of-software.de

Sehr geehrte Frau *** ***,

leider haben Sie unsere Rechnung R vom xxxxxx in Höhe
von 96,00 EUR bislang nicht ausgeglichen. Dadurch, dass Sie die
Rechnung nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist bezahlt haben,
befinden Sie sich bereits im Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Da Sie gegen die Ihnen berechnete Forderung auch keine erheblichen Einwendungen
geltend gemacht haben, müssen wir Sie hiermit auffordern, den ausstehenden
Rechnungsbetrag zzgl. leider entstandener Bearbeitungskosten in Höhe
von 3,00 EUR und damit einen Gesamtbetrag in Höhe von 99,00 EUR
bis zum **.**.2011 schuldbefreiend ausschließlich auf das nachfolgend
genannte Konto der Global Payment Services GmbH* zu überweisen, an die wir die
Forderung zum Einzug abgetreten haben:

-----------------------------------------------------------------------------------
Kontoinhaber: Global Payment Services GmbH
Kontonummer: 3221776
Bankleitzahl: 50561315
Bank: Vereinigte Volksbank Maingau

IBAN: DE79505613150003221776
SWIFT-BIC: GENODE51OBH
Bank: Vereinigte Volksbank Maingau
Sitz der Bank: Obertshausen

Bitte geben Sie in Ihrem eigenen Interesse als Verwendungszweck unbedingt Ihre
Kundennummer TS*** und die Rechnungsnummer an. Wenn diese
Angaben fehlen, kann Ihre Zahlung nicht ordnungsgemäß verbucht werden und hat
daher keine schuldbefreiende Wirkung! Dasselbe gilt, wenn Sie auf ein anderes
als das vorgenannte Konto zahlen!
-----------------------------------------------------------------------------------

Eine Kopie der vorgenannten Rechnung finden Sie zu Ihrer Information in der
Anlage.
Der Rechnungskopie ist nochmals ein Informationsblatt beigefügt, in dem wir
Ihnen
Ihre Anmelde- und Zugangsdaten sowie weitere Informationen rund um Ihren Vertrag

zusammen gestellt haben.

Bitte beachten Sie, dass wir bei anhaltendem Zahlungsverzug weitere
Verzugszinsen
und Schadensersatz verlangen können (§ 288 Abs. 1, Abs. 4 BGB) und uns
vorbehalten,
die Forderung beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 28a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
BDSG
an eine Wirtschaftsauskunftei (wie beispielsweise Creditreform oder SCHUFA) zu
melden.

Solche Mehrkosten und weitere Unannehmlichkeiten können Sie durch eine
rechtzeitige Zahlung vermeiden.

Sollten sich Ihre Zahlung und unsere Mahnung überschnitten haben, so
betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


Mit freundlichen Grüßen
Tropmi Payment GmbH


Tropmi Payment GmbH
Rheinbahnstraße 3
65185 Wiesbaden

Amtsgericht Wiesbaden HRB 24541
Geschäftsführer: Alexander Varin
Steuernummer: 4366003380

Telefon: +49 180 588 204 486
Telefax: +49 180 588 204 487

Ein Anruf aus dem deutschen Festnetz kostet Sie höchstens 0,14 EUR pro Minute,
ein Anruf aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 EUR pro Minute.

Internet: http://www.support-tropmi.de


* Die Global Payment Services GmbH ist ein mit der Tropmi Payment GmbH im
Sinne von § 15 AktG verbundenes Unternehmen, das gem. § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG
zur Erbringung von Inkassodienstleistung berechtigt ist und an die wir die
gegenständliche Forderung zum Einzug abgetreten haben.



Soll ich darauf antworten oder es einfach Ruhen lassen?

Eine Anschrift hatte meine Schwester NICHT mit angegeben ... und tortdem haben die jetzt die Addresse von ihrem "Freund" ... ( Hatten die früher auch schon aber naja :D )


Ich bedanke mich für eure Offenen Ohren und entschuldige mich für meine Rechtschreibung :-/

LG
Bio
 
Dazu bekam ich nicht eine "Rechnung" als Anhang die ich habe nicht geöffnet habe wegen angst aus Viren/Trojaner und der gleichen...;)
 
Guten Abend miteinander!

tut mir leid wenn ich jemanden hier erzürnen sollte, weil jetz schon wieder jemand so dumm fragt, aber hab jetz doch ein paar(mehr) seiten hier im forum gelesen und leider nichts zu meinem fall gefunden und auch wenn ich jetz eig so eingestellt bin auf einfach das ganze zu ignorieren, möchte ich jetzt doch nochmal zur sicherheit eben nachfragen.

Also habe heute ein schreiben von aninos anwaltsinkasso osnabrück erhalten, darin steht dass sie die rechtlichen Interessen der Tropmi Payment GmbH vertreten, desweiteren soll ich mich angeblich am 2.8.2010 auf top-of-software.de angemeldet haben und dadurch enstand der besagte vertrag.. blablabla. Wie gesagt würd ich auch alles ignorieren, aber jetzt kommts, weiter schreiben sie: "Das vertraglich geschuldete Nutzungsgelt(geld mit 't' ? vll. gehts nur mir so aber vll. meinen die ja auch etwas anderes) für das 1. Vertragsjahr hatten sie bereits bezahlt." ... wie bitte?? denke doch dass ich das noch wissen dürfte falls ich das wirklich getan haben sollte, desweiteren wird dann geschrieben dass: "die vorbehaltlose Erfüllung einer Forderung [ist] die stärkste Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung" (landgericht bonn, Urteil blablubb). Wer eine Rechnung beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und ist mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschlossen. ( komische satzstellung wenn ihr mich fragt.. vll. is dass aber auch nur meine meinung^^ )

Außerdem schreiben sie dann auch noch dass sie mir schon mehrfach Mahnungen geschickt haben, wovon ich aber bisher noch nichts gesehen habe, nichteinmal eine einzige email hab ich von denen bisher bekommen, dieser eine brief von heute ist das einzige das ich bisher von denen zu gesicht bekommen habe.

Deswegen bitte ich hier um kompetente auskunft was ich denn jetz tun solle, da ich denke dass ihr hier zumindest kommt es mir so die meiste ahnung habt. danke schonmal im voraus!

mfg mo0x
 
...desweiteren wird dann geschrieben dass: "die vorbehaltlose Erfüllung einer Forderung [ist] die stärkste Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung" (landgericht bonn, Urteil blablubb). Wer eine Rechnung beanstandungslos bezahlt, gibt dadurch ein deklaratorisches Anerkenntnis ab und ist mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschlossen. ( komische satzstellung wenn ihr mich fragt.. vll. is dass aber auch nur meine meinung^^)

Blödsinn.
1. hast Du gar nichts bezahlt (das Gegenteil müssten die Dir nachweisen).
2. ist die Bezahlung einer unberechtigten Forderung kein Anerkenntnis in die Rechtsgültigkeit.
BGH, VIII ZR 265/07, Urteil vom 11.11.2008. Mit diesem Urteil hatte der Bundesgerichtshof nämlich das von den Tropmi-Kaspern zitierte Bonner Urteil aufgehoben.

Außerdem schreiben sie dann auch noch dass sie mir schon mehrfach Mahnungen geschickt haben, wovon ich aber bisher noch nichts gesehen habe, nichteinmal eine einzige email hab ich von denen bisher bekommen, dieser eine brief von ehute ist das einzige das ich bisher von denen zu gesicht bekommen habe.
Deswegen bitte ich hier um kompetente auskunft was ich denn jetz tun solle, da ich denke dass ihr hier zumindest kommt es mir so die meiste ahnung habt. danke schonmal im voraus!

Bei einer unberechtigten Forderung ist es uninteressant, ob Du gar keine oder 1 oder 3 oder 28 Mahnungen bekommen hast. Eine unberechtigte Forderung bleibt auch mit der 29. Mahnung eine unberechtigte Forderung.

Man hat auch keine Rechtspflicht, auf eine unberechtigte Forderung reagieren zu müssen. Brieffreundschaften mit Abzockern oder ihren Inkassobüros/Anwälten sind nicht notwendig und führen auch zu nichts, weil sowieso stur weiter gemahnt wird - egal ob man schreibt und was man schreibt. Bei einer unberechtigten Forderung hat man keinen Rechtsnachteil, wenn man sich an die Gegenseite außergerichtlich gar nicht äußert.

So oder so schläft nach ein paar bösen Briefen das Theater ganz von selbst ein. Wer nicht zahlt und nicht reagiert, kann sein Geld behalten.

Die immer wieder angedrohten Mahnbescheide gibt es tatsächlich so selten wie Zitronenbäume auf Grönland, und selbst wenn - dann müsste man nur binnen 14 Tagen widersprechen. Gerichtsverfahren sind noch seltener. Ein 6-er im Lotto ist wahrscheinlicher, als von einem Nutzlosabzocker verklagt zu werden. Und selbst dann kann man sich immer noch wehren. Verurteilt zu werden, ist bei vernünftiger Verteidigung mit Anwalt extrem unwahrscheinlich.
 
vielen dank Antiscammer du bist mein held:)

also im endeffekt kann man dann ja praktisch sagen dass diese wie immer man sie auch nennen mag scammer eben, überhaupt keine rechte haben wenn ich das richtig sehe?

und kann man die eig. dann nicht verklagen? schließlich werde ich hier nach strich und faden belogen, belästigen mich mit mahnungsbescheiden und verlangen sehr viel geld für etwas was ihnen nicht zusteht, dass so etwas nicht exestieren darf in einem land wie deutschland sollte doch außer frage stehen, wieso gibt es sowas eig noch, fragen über fragen, kann sowas einfach einfach nicht verstehen..

vielen dank auf jedenfall nochmal für diese aufklärende und schnelle antwort! :)
 
Klagen kann man selbst prinzipiell schon.
Nennt sich "negative Feststellungsklage".
http://www.antispam-ev.de/wiki/Negative_Feststellungsklage

Man sollte sich aber über das Kostenrisiko im klaren sein. Zudem gibt es an manchen Orten Amtsrichter, die solche negativen Feststellungsklagen gar nicht mögen (weil sie ihnen lästige Arbeit verursachen...) und die allesamt abweisen, wenn sie irgendwie können. Bei den in der Nutzlos-Abzocke vorliegenden geringen Streitwerten ist dann auch keine Berufung am Landgericht zulässig. Solche Klagen haben zwar schon oft geklappt, es hat aber auch einige wenige negativ ausgegangene Klagen gegeben.

Wieso es das noch gibt? - Weil wir im Abzockerparadies Deutschland hocken.
http://www.antispam-ev.de/news/?/ar...-ist-ein-Abzockerparadies.-Wie-kommt-das.html
http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassokriminalität
 
Zurück
Oben