Einschüchterungsfalle my-download(s).de und download-service.de auf Besucherfang

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Bitte um Aufklärung og. Urteils.
Bitte auch daran denken, dass sich ein Komplize vorsätzlich blöd anstellen könnte, um ein "Beweisurteil" zu erhalten.

Wenn dann hundert andere "freiwillig" zahlen, sind die Kosten wieder drin.
 
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Sollte aber irgendwann ein echter Gerichtlicher Mahnbescheid kommen, dann reagieren und dagegen Einspruch erheben. Ist das so richtig?
Ja, aber vom Blitz getroffen zu werden ist erheblich wahrscheinlicher

>> Mahnbescheid: Dichtung und Wahrheit: computerbetrug.de und dialerschutz.de

>> Mahnbescheid bekommen: Was Sie jetzt wissen sollten: computerbetrug.de und dialerschutz.de

>> http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/28338-der-mahnbescheid.html
 
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...ein Mahnbescheid würde doch sicher eingeschrieben bei mir ankommen, oder?
In 2 Wochen ziehe ich um, meine Tel.nr. und ich stehen nicht im Tel. Buch.
Der Mahnbescheid wäre also unzustellbar, oder? Was wäre dann?
Oder würde ich mich durch nicht bekanntgeben der neuen Adresse erst (recht) strafbar machen?
 
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Ein Mahnbescheid wird vom Postboten mit Postzustellungsurkunde entweder persönlich an Dich ausgehändigt oder (wenn Du nicht zuhause bist) in den Briefkasten eingeworfen.

Das ist in etwa ähnlich wie beim Einschreiben.

Wenn Du umziehst und dann auf dem Briefkasten Dein Name nicht mehr steht (darauf solltest Du natürlich achten), dann darf der Briefträger den Mahnbescheid nicht einwerfen, sondern er muss diesen dann an das Gericht als "unzustellbar, Empfänger unbekannt (verzogen)" zurückgehen lassen.

Das Gericht benachrichtigt dann den "Gläubiger" hiervon, dass der Mahnbescheid nicht zugestellt werden konnte (und daher auch nicht wirksam geworden ist). Weiter kümmert das Gericht sich nicht darum.

Es wäre jetzt Aufgabe des "Gläubigers", die neue Anschrift zu ermitteln. Was natürlich nicht immer einfach ist (oft wohl auch gar nicht möglich ist).

Aber strafbar ist es natürlich nicht, wenn man einem "Gläubiger" die neue Adresse nicht mitteilt. Es steht nirgends eine Verpflichtung hierzu geschrieben.

Bei einer berechtigten Forderung könnte der Gläubiger zwar die zur Ermittlung der Anschrift entstehenden Kosten in Rechnung stellen und zusammen mit der alten Forderung auf einen neuen Mahnbescheid aufschlagen, zusammen mit weiteren Verzugszinsen.

Da aber bei diesen Webseiten mit verschleierten Preishinweisen sowieso schon kein Zahlungsanspruch besteht, hätte der "Gläubiger" von Anfang an Mahnungen für eine dem Grund nach unberechtigte Forderung zugestellt. Die hierfür entstehenden Kosten sind allein Sache des "Gläubigers", auch die Kosten einer Anschriftenermittlung kann er in so einem Fall nicht dem "Schuldner" anlasten.

Das wissen die Abzocker auch, und sie verzichten auch daher regelmäßig auf solche Spielchen. Schon die Frage mit dem Mahnbescheid ist vollkommen hypothetisch, den gibt es bei dieser Nutzlos-Abzocke nicht. Und zwar wegen der vom Abzocker vorzuleistenden Gerichtsgebühr von 23 €, die er nach Widerspruch nicht zurückbekommt, wenn er nicht klagt (was er mangels Anspruchsgrundlage auch nicht tut).
 
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Ich habe heute auch einen neuen Drohbrief von Premium Content bekommen.
Das Schreiben ist voll, mit unsinnigen Androhungen.Ich werde nicht näher auf den im Schreiben verfassten Blödsinn eingehen. Ich empfehle aber dasKreditinstitut der [....] anzuschreiben, um darum zu bitten, daß die weitere Kontoführung unterbunden wird. Im Falle der Premium Content lautet die Bankverbindung: Kto.Nr 300 000 0290, Blz. 170 520 00. Bankvorstand ist Herr [.......]
Die Mail-Adresse lautet: [email protected]
Bitte helft als Betroffene mit, diesen Sumpf auszutrocknen;)
 
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Genau das habe ich heute gemacht!, Danke für den Link
 
Suche Screenshot von Webseite my-downloads.de vom Mai 2009

Ich habe momentan Ärger mit my-downloads.de ( Premium Content seit Mai 2009)
Natürlich zahle ich nicht, aber mein Rechtsanwalt meint es wäre gut die Webseite von My-downloads als Screen shot aus der damaligen Zeit zu haben. Ich bin damals , wie so viele hereingefallen wie ich Openoffice herunterladen wollte. Bei Google ganz oben und bei ungünster Beleuchtung sieht man manchmal am Bildschirm die farbige Unterlegung nicht und schon ist es passiert.
Hat jemand diese Seite dann bitte Info ins Forum.
Übrigens jetzt kommen bei der Mahnung auch Anhänge über ein positives Gerichtsurteil für Premium Content aber...... es bezieht sich nur darauf, dass jemand seine Kündigung an den Provider geschickt hat und damit der Empfänger nicht stimmte. Die Jungs arbeiten mit allen Tricks.
Vielleicht kann mir auch jemand sagen wor ich die Wbseite aus dieser Zeit bekomme.

vielen Dank

Steinbühler
 
AW: Suche Screenshot von Webseite my-downloads.de vom Mai 2009

Übrigens jetzt kommen bei der Mahnung auch Anhänge über ein positives Gerichtsurteil für Premium Content aber.....

>> http://forum.computerbetrug.de/info...-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html

aber mein Rechtsanwalt meint es wäre gut die Webseite von My-downloads als Screen shot aus der damaligen Zeit zu haben.
Soll sich mal den Link von bernhard durchlesen. Dein RA ist nicht aktuell informiert
 
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Gestern war Fristablauf, das Schreiben mit Ratenzahlung. Beweis: mein IP-Code

Heute kam email mit Fristverlängerung und Androhung verschiedener Sanktionen: Schufa... das ganze Programm + Anhang eines Urteils vom Amtsgericht Langen, wo erkannt wurde, daß die Forderung von PC zu Recht bestanden habe, da ein Dienstleistungsvertrag zustande gekommen war und die Kostenpfklicht deutlich ersichtlich gewesen ist.

VG
 
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Gestern war Fristablauf, das Schreiben mit Ratenzahlung. Beweis: mein IP-Code

>> Drohung mit der IP-Adresse: computerbetrug.de und dialerschutz.de

+ Anhang eines Urteils vom Amtsgericht Langen, wo erkannt wurde, daß die Forderung von PC zu Recht bestanden habe,
>> http://forum.computerbetrug.de/info...-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html

Alles aus der Nutzlosbetreibermottenkiste
 
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Anonyme Schreiber hinter nicht nachvollziehbaren Postfachtarungen sind nicht vertrauenswürdig.
 
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Nein, das darf man nicht, das ist wettbewerbswidrig.
Urteil gegen Opendownload.de: Gericht bremst Abzocke im Internet aus - Politik - Augsburger Allgemeine

Aber das kratzt die Abzocker nicht. Denn diese Unterlassungsurteile wirken immer nur auf die konkrete Firma bezogen. Wenn der Abzocker umfirmiert, können die Verbraucherschutzverbände wieder von vorn und erneut klagen.

Das hat alles System. Es gibt in Deutschland mit voller Absicht keine staatliche Wettbewerbsbehörde (so, es solche in England, in Frankreich, in den USA... gibt), sondern nur private Verbraucherschutzverbände, um den "fairen Wettbewerb" zu kontrollieren. Diese privaten Verbände können jedoch (im Unterschied zu den Behörden im Ausland) keine Ordnungsgelder verhängen, sondern sie können nur nach UWG auf Unterlassung klagen. Das dauert ewig, und danach wird umfirmiert, und derselbe Zirkus geht von vorn los.

Aus fragwürdigen Argumenten der sogenannten "Deregulierung" und "Liberalisierung" heraus wurde es unterlassen, eine schlagkräftige Behörde aufzubauen, die in der Lage wäre, Ordnungsgelder zu verhängen. In Deutschland ist der "freie Markt zur Förderung neuer Dienstleistungssektoren in der Telekommunikation am Wirtschaftsstandort Deutschland" eine heilige Kuh, die politisch nicht durch angeblich gängelnde, überregulierende Maßnahmen angetastet wird.
 
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Vielen Dank an Niclas & Klaus Kurt Willi. Habe auch eine Mail an die Sparkasse Barnim geschickt & folgende Antwort erhalten:

"Sehr geehrter Herr,

wir danken für Ihre Mitteilung und Darstellung des Sachverhalts zu der
oben genannten Firma.

Wir werden den Vorgang prüfen, weisen allerdings darauf hin, dass etwaige
Rückforderungsansprüche ausschließlich gegenüber dem Empfänger
bestehen.

Im übrigen entspricht es unserer Praxis, dass wir uns von Kunden, die
nicht unserer Geschäftspolitik entsprechen, unter Ausschöpfung aller
rechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten trennen.

Mit freundlichen Grüßen
Sparkasse Barnim


PS: Wir stehen der Premium Content GmbH nach dem 31.07.2010 nicht mehr zur Verfügung" :handreib:

Da kann ich nur sagen: Hut ab an alle Forumteilnehmer! Klasse!
 
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Moin,aus der Zeitschrift der Arbeitskammer des Saarlandes.

Im Internet machen dubiose Firmen mit Abo- Fallen Geld- wobei der Hinweis auf die fälligen Abonnent-Gebühren bewußt so gestalltet ist,dass er von Verbrauchern sehr leicht übersehen wird. Anschließend werden Anwälte damit beauftragt, mit Mahnschreiben die Gebühren aus den unwirksamen Verträgen einzutreiben. Das erfüllt den Tatbestand des Betrugs. Abmahn-Anwälte machen sich der Beihilfe schuldig und müssen die Anwaltskosten der Betrugsopfer erstatten.
Urtei des Amtsgerichts Karlsruhevom 12. August 2009-9C93/09
 
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Im Internet machen dubiose Firmen mit Abo- Fallen Geld- wobei der Hinweis auf die fälligen Abonnent-Gebühren bewußt so gestalltet ist,dass er von Verbrauchern sehr leicht übersehen wird.
Sie werden per Landingpages einfach daran vorbeigelotst
Die wirklichen Roßtäuschertricks sind immer noch nicht allgemein bekannt
>> http://forum.computerbetrug.de/info...l/54469-hinweis-auf-kosten-ploetzlich-da.html
Abmahn-Anwälte machen sich der Beihilfe schuldig und müssen die Anwaltskosten der Betrugsopfer erstatten.
Liest sich wie ein großer Erfolg, ist aber nur ein moralischer Sieg.
Die Kosten sind noch nicht mal was aus der Portokasse der Abzocker, mehr Kleingeld aus der Hosentasche.
Es müßten tausende klagen, um es für die Nutzlosbetreiber auch nur spürbar werden zu lassen.
Strafrechtlich geniessen sie die Duldung der Strafverfolungsbehörden.
 
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Hallo zusammen,
2 Söhne, inzwischen 3 Mal Post von den Abzockern.
Beim 1. Mal habe ich ("Mahnung" :-p kam aus Österreich) über einen Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung erwirkt. Der Sohnemann hat nie wieder eine "Mahnung" bekommen. Ist wahrscheinlich jetzt auf der roten Liste der Abzocker.
Beim 2. Mal wars ein "Anwaltlicher Mahnbescheid" von Frau Katja Günther an den anderen Sohn. Ich hab daraufhin einer Brief an die, im "Mahnschreiben" angegebene Sparkasse geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.3.2010 erhielt ich eine Mahnung von Ihrem oben genannten Kunden.
Ich war verwundert, das diese Firma und ihr Geschäftsführer Frau Katja Günther es geschafft hat, ein Konto bei einer Sparkasse zu eröffnen.
Diese Gesellschaft ist bekannt als Geldeintreiber für so genannte Abo-Fallen im Internet.
Die Sparkasse München hat die Geschäftsbeziehung zu der Dame bereits unter beträchtlichem Medienrummel beendet:
(Pressemitteilung unter http://www.stadtsparkasse-münchen.de/sskmwww/sskmwww_prod/sskmwww/presse/textarchiv/2009/20090513_01.jsp ).

Weitere Informationen über die Firma finden Sie unter RA Gesellschaft für Zahlungsmanagement GmbH – Katja Günther wieder auf dem Vormarsch! | Abzocknews.de

Ich hoffe, das Ihnen die Infos helfen, Schaden für den Ruf Ihres Instituts abzuwenden und zu verhindern, dass weiter Internetnutzer durch diese Firma geprellt und abgezockt werden.

Mit freundlichen Grüßen
....

Jetzt überlege ich, ein ähnliches Schreiben an die Bankverbindung der 3. "Mahnung" von Content4u zu schreiben und die im "Mahnschreiben" angegebene E-Mail-Adresse als CC anzugeben. Ich bin mir aber unsicher, ob mir daraus rechtliche Konsequenzen entstehen können. Hat da jemand Erfahrung mit?
Wäre froh, wenn mir jemand einen Rat geben könnte (mit oder doch besser ohne CC).

Gruß
Schloeoeth

Ps. Kannte bei dem "Mahnbescheid" von unsrere geliebten Katja diese Seite noch nicht...daher der "falsche" Link
 
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