Hallo zusammen,
wichtig ist ja, dass man bei jedem Schriftwechsel mit irgendwelchen Inkassounternehmen oder Gläubigern immer eine Einschreiben mit Rückschein absendet.
Doch hat man mit dem Rückschein tatsächlich was in der Hand? Ich kann ja nicht beweisen, was in dem Brief, den ich geschrieben habe, tatsächlich drin stand. Theoretisch könnte ich ja aus Faulheit ein leeres Blatt abgeschickt haben und im nachhinein einen wunderbaren Brief verfassen.
Wir wird dies gehandhabt? Es ist ja wichtig, den ganzen Schriftverkehr zu sammeln, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung was in der Hand hat. Wie sieht die juristische Sachlage dazu aus?
Sicherlich ist es in meinem Interesse, keinen leeres Blatt abzuschicken. Doch im gerichtlichen Fall ist dies ja eine Frage der Glaubwürdigkeit, oder?
wichtig ist ja, dass man bei jedem Schriftwechsel mit irgendwelchen Inkassounternehmen oder Gläubigern immer eine Einschreiben mit Rückschein absendet.
Doch hat man mit dem Rückschein tatsächlich was in der Hand? Ich kann ja nicht beweisen, was in dem Brief, den ich geschrieben habe, tatsächlich drin stand. Theoretisch könnte ich ja aus Faulheit ein leeres Blatt abgeschickt haben und im nachhinein einen wunderbaren Brief verfassen.
Wir wird dies gehandhabt? Es ist ja wichtig, den ganzen Schriftverkehr zu sammeln, dass man im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung was in der Hand hat. Wie sieht die juristische Sachlage dazu aus?
Sicherlich ist es in meinem Interesse, keinen leeres Blatt abzuschicken. Doch im gerichtlichen Fall ist dies ja eine Frage der Glaubwürdigkeit, oder?