DSGVO: Erste Abmahn-Anwälte sind schon aktiv

Das e.V. macht aus einer - ich nenns mal Interessengemeinschaft die eine GbR darstellt und jedes Mtglied voll mit dem Privatvermögen haftet einen Verein bei dem das einfache Mitled nur mit seinem Vereinsbeitrag haftet. Nur der Vorstand kann bei grober Fahrlässigkeit mit seinem Vermögen herangezogen werden.
Was Du meinst ist die Gemeinnützigkeit >>> https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinnützigkeit
 
Na, da hamma doch eine ordentliche Erklärung von einem Juristen: https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-igd-interessengemeinschaft-datenschutz-e-v.html

RA Alexander Bräuer schrieb:
Die uns vorliegende Abmahnung des von den Herrschaften Leonard Zobel und Rouven Rosenbaum vertretenen IGD Vereins wirft viele Fragen auf, die dringend zu prüfen sind.

Nun ja, die Abmahnung strotzt vor inhaltlichen, logischen und rechtlichen Fehlern. Zudem scheinen die Hintergründe zumindest fragwürdig und sollten nicht ungeprüft bleiben.

Wir verfolgen die Abmahnungen weiter und berichten...
 
DSGVO-Hysterie Ein Jahr nach dem Weltuntergang
Vergangenen Mai kamen die neuen Datenschutzregeln der EU zur Anwendung. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) führte zu Verwirrung und Verunsicherung - und viele Bürger verstehen sie bis heute nicht.
"Viele" ist maßlos untertrieben
 
Die DSGVO schießt mMn unangebracht über die Ziele hinaus und berücksichtigt die dauernd sich revolutionierenden, technischen Möglichkeiten nur wenig.
 
Sieht der Datenschutzbeauftragte anders:
Interessant ist der Jahresbericht des BfDI in diesem Jahr auch, weil er eine erste Bilanz der umstrittenen neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält.
Die fällt nach Kelber insgesamt positiv aus. "Mit der DSGVO gilt erstmals ein in der gesamten EU unmittelbar anwendbares Datenschutzrecht", sagte er. Und es zeige sich bereits, dass sich die DSGVO weit über Europa hinaus zu einem Standard entwickle, an dem sich auch Staaten in Asien, Nord- und Südamerika orientieren.
 
Wegen Kleinigkeiten soll niemand mehr abkassiert werden: Barleys Entwurf des Gesetzes gegen missbräuchliche Abmahnungen ist fertig. Unseriöse Abmahn-Trupps sollen keine Chance mehr haben.

...richtet sich gegen Unternehmen und Organisationen, denen es nicht um ihr Recht geht, sondern ums Geldverdienen mit massenhaften Abmahnungen.

>HIER<
 
Politik wie immer: "das Gegenteil von <gut gemacht> ist halt <gut gemeint>", wir haben nur vermeintlich Profis in Parlamenten oder schlimmer noch, Leute, die die Fehler bewußt einbauen, wohlwissend, dass ihre anwältelnden Kollegen davon zu profitieren wissen.
 
Der Missbrauch des "bewährten Abmahnrechts" soll künftig stärker verhindert werden.
Bewährts muß nicht geflickt werden.
Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des bewährten Abmahnrechts sowie zur Verbesserung der Transparenz bei urheberrechtlichen Abmahnungen. Die ebenfalls vorgesehene Einführung einer Reparaturklausel im Designrecht dient der Verbesserung des Wettbewerbs bei formgebundenen Ersatzteilen im Interesse von Verbrauchern sowie des freien Ersatzteilhandels.
Bin mal gespannt, was da wieder gebastelt wird.
 
Vielleicht haben sie jetzt erst der Standard-Rat gelesen immer erst zu prüfen ob die abmahnende Kanzlei auch wirklich gibt ...
 
Wer so eine Mail bekommt, sollte auf keinen Fall auf enthaltene Links klicken. Das gilt übrigens generell beim Lesen von Mails. Außerdem sollte man nicht ohne Nachzudenken Dateianhänge öffnen. Letzteres ist in vielen Fällen immer noch einer der verbreitetsten Infektionswege.
Die größte Gefahr sitzt wie immer vor dem Bildschirm.
Daran wird sich auch in der Zukunft nichts ändern. Im Gegenteil:
Dank Smartphone Gehirnwäsche wird jedes Denken, falls überhaupt vorhanden,
weiter "weggewischt"....
 
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