DSGVO: Erste Abmahn-Anwälte sind schon aktiv

Die „Datenschutzauskunft-Zentrale“, die als Anschrift eine Adresse in Oranienburg angibt, will sich die Unwissenheit ihrer potenziellen Opfer zu nutze machen.
Vereinzelt geht das Kalkül der meist im Ausland sitzenden Betrüger aber auf. So weiß eine Starnberger Geschäftsfrau von zwei Fällen aus der Kreisstadt, in denen Unternehmer das aktuelle Fax unterschrieben hätten –
Wie ist denn das Lösegeld kassiert worden? per Überweisung oder Lastschrift?
Dann müßte sich doch per Kontorecherche der Abzockerladen ermitteln lassen bzw
der entsprechenden Bank entsprechende Informationen zu geben. Der Polizei sollte
das doch möglich sein.
DAZ Zentrale Postverteilstelle Lehnitzstraße 11 16515 Oranienburg
ist nur ein Postfach in einem Einkaufscenter:
Es werden noch höhere Beträge genannt:
https://www.onlinewarnungen.de/warn...ntrale-daz-unternehmen-tappen-in-kostenfalle/
Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): Unternehmen tappen in Kostenfalle in Höhe von 1.777,86 Euro
https://www.diebewertung.de/dreiste...itzstrasse-11-eigentlicher-sitz-ist-in-malta/
Dreister Abzockversuch:DAZ- Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg,Lehnitzstraße 11-eigentlicher Sitz ist in Malta!
 
Die Nummer "00800 77000777" ist wohl in Malta registriert. Wo der Azockerverein wirklich sitzt ist bislang unklar.
Es finden sich zahlreiche Berichte dazu: u.A:
https://www.zm-online.de/news/nachr...erfuegung-gegen-datenschutzauskunft-zentrale/
Daraufhin hatten die Münchner die DAZ abgemahnt und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Nachdem keine Reaktion erfolgt war, hatte man beim Landgericht München I eine einstweilige Verfügung beantragt. Dem Versender drohen bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
Der Schuss ist wohl nach hinten losgegangen
https://www.pz-news.de/pforzheim_ar...atenschutzauskunftZentrale-_arid,1254944.html
Im Falle einer „Gewerberegister-Zentrale“, die schon vor längerer Zeit nach einem ähnlichen Muster vorgegangen war, hat das AG Düsseldorf übrigens rechtskräftig entschieden, dass ein Vertrag mit dieser wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Es werde der fälschliche Eindruck einer amtlichen kostenlosen Eintragung erweckt sowie eine Pflicht des Adressaten zur Beantwortung suggeriert. Die Kosten würden verschleiert.
https://www.tlfdi.de/mam/tlfdi/presse/181001_pm-warnung_vor_fax_von_da-z_2_.pdf
Achtung:
Niemand ist verpflichtet, diese Angaben an eine „Datenschutzauskunft -Zentrale“ zu übermitteln.
Bitte wenden Sie sich bei Meldungen zum betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten mit Sitz in Thüringen wie gewohnt an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
.....
Das Formular zur Meldung eines Datenschutzbeauftragten finden Sie unter
https://www.tlfdi.de/tlfdi/europa/europaeischedsgvo/
 
https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/warnung-vor-datenschutzauskunft-zentrale/
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte es aber auf keinen Fall unterschrieben zurücksenden. Denn dann erhält er in wenigen Tagen eine Rechnung über 592,62 EUR und bei Nichtzahlung eine anwaltliche Mahnung.
Na und? Nach dem Aufsehen dass dieser Fake hervorgerufen hat, glaub ich nicht dass, die Typen sich aus der Deckung wagen.
Mal sehen, ob der Kölner Anwalt, der sich 2014 einen (zweifelhaften Ruf erworben hat) sich auch hier betätigt:
Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH, die das Portal “gewerbeauskunft-zentrale.de” betreibt, bedient sich seit einiger Zeit der Dienste des Kölner Kollegen M. S.,
https://www.nwzonline.de/wirtschaft...er-datenschutzzentrale_a_50,2,2860519391.html
K. kommentierte dies so: „Es handelt sich um einen neuen Fall von Adressbuchschwindel, also um einen Betrugsversuch. Unternehmen sollten das Fax auf gar keinen Fall unterzeichnen, zurücksenden oder gar Beträge überweisen. Falls schon geschehen, können sie ihre Erklärung widerrufen beziehungsweise anfechten und den Vertrag hilfsweise kündigen.
Dazu müssen sich die Typen erst mal aus der Deckung wagen. Ein Postfach ist kein Geldempfänger.
 
Dass die Betrüger aber tatsächlich in Malta sitzen, kann bezweifelt werden.
Die Abzocker geben das als Sitz des Unternehmens an
http://deutschland.datenschutz-auskunftszentrale-europa.com/allgemeinegfbedingungen.pdf
Allgemeine Vertragsbedingungen der DAZ Datenschutzauskunft
Zentrale Ltd. 141 Edgard Bernard Street Gzira GZR1707, Malta
(nachfolgend DAZ Datenschutzauskunft Zentrale Ltd.genannt).
....
Wer hinter dieser Limited steckt, dürfte nicht ohne weitere Recherchen aufgedeckt werden können.
Klar ist aber, dass die Handelsregisternummer des Unternehmens "DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd." wie folgt lautet: C 72177
Unter dieser Handelsregisternummer findet man im maltesischen Handelsregister "MFSA" folgende Veröffentlichungen im Jahr 2018: 03/01/2018 - Hunter Trade & Information Ltd. - C72177
Ob es tatsächlich eine echte Verbindung gibt oder einfach "benutzt" wird, ist z.Z noch unklar.
Die Hunter Trade & Information Ltd. betreibt zur Zeit u.a. auf der Domain https://www.hunter-mining.at/de/ noch eine Website die sich mit der Krypto-Währung Bitcoin beschäftigt
Unter der Adresse 141 Edgard Bernard Street Gzira GZR1707, Malta findet man " zwei Unternehmen
aber nicht den oben genannten Laden.
Study Needs & More - Malta
141, Edgar Bernard Street,, Gzira, GZR 1707, Malta
Office Solutions Malta
in Ghaxaq 141, Edgar Bernard Street, Il-Gżira GZR 1707, Malta
 
Wie Du richtig geschrieben hast: "Das Konto ist die Achillesferse" dieser Masche. Ansonsten könnte es sich lohnen, das schicke Einfamilienhäuschen der Ölner GWE-Gebrüder zu durchsuchen - riecht wirklich verdächtig nach ihnen.

Lass die doch erst mal mit ihren Kontodaten rauszittern, da wären sie ruckzuck enttarnt.

Ich denke, dass die Erpressungsversuche zur Lösegeldübergabe in Anbetteleien über Kryptowährungen oder Amazon-Gutscheinen gipfeln werden.

Wer dann darauf eingeht, dem ist beim besten Willen nicht mehr zu helfen.
 
Abzockerfax schrieb:
Rückantwort gebührenfrei per Fax
bis zum 9.10.2018 an 0800 77 000 777

oder per Post an die unten angegebene Adresse
Der 9.10. ist vorbei und es hat sich nichts weiter ereignet.
Weitere Faxe sind anscheinend nicht aufgetaucht.
Hab das Gefühl, dass hier ein Versuchsballon gestartet wurde,
der nach dem Platzen im Nirwana verschwunden ist.
 
DSVGO als Vorlage für Realposse: https://www.ksta.de/politik/verstossen-namen-an-klingelschildern-gegen-den-datenschutz--31458194
Der Immobilien-Eigentümerverband Haus&Grund empfiehlt der „Bild-Zeitung” zufolge aktuell seinen Mitgliedern, vorsorglich die Namensschilder zu entfernen. Nur so könne sichergestellt sein, dass die Privatsphäre der Mieter gewährleistet und Bußgelder in Millionen-Höhe für den Vermieter vermieden würden, zitiert die Zeitung Verbands-Präsident Kai Warnecke.
Guten Morgen Herr Nachbar Nr 007....
 
Ja, ich kenne auch schon die Überlegungen der Großmutter von Hinerk, dem Treckerfahrer.
Sie will ja die Kirche verklagen, da ja auf den Grabsteinen auf dem Friedhof Name, Geburts- und Todesdatum stehen.
Diese müssen entfernt werden, da die Personen ja nicht mehr nachträglich um Erlaubnis der Veröffentlichung ihrer persönlichen Daten gebeten werden können....
 
Neue "Arbeitsgebiete" für Abmahnanwälte

https://www.apotheke-adhoc.de/mediathek/detail/aporetro-satire-abmahnfalle-namensschilder/
Abmahnfalle Namensschilder Berlin - Stammkunden kennen sowieso jeden Mitarbeiter mit Namen. Und die anderen interessieren sich gar nicht dafür. Also lieber weg mit den Namensschilder, sonst gibt es Ärger wegen der DS-GVO. Nicht.
https://eventfaq.de/namensschilder-auf-konferenzen/
Auf vielen Tagungen und Kongresse werden Namensschilder für die Plätze verteilt oder für den Gast auf einem Tisch zum Mitnehmen bereitgestellt.
Ist das datenschutzrechtlich (oder persönlichkeitsrechtlich) zulässig?

Es geht weiter: https://www.datenschutz.bremen.de/datenschutztipps/orientierungshilfen_und_handlungshilfen/namensschilder_auf_der_arbeitskleidung-15400
Namensschilder auf der Arbeitskleidung
In Unternehmen ist es vielfach üblich, dass Beschäftigte auf ihrer Kleidung oder der firmeneigenen Arbeitskleidung Namensschilder tragen, die mit ihren vollständigen Namen (Vornamen und Nachnamen) versehen sind. Bei einem Namen handelt es sich um ein personenbezogenes Datum im Sinne des Artikel 4 Nummer 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
usw, usw, usw :rolleyes:
 
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7876045
Urteil vom 5.5.2018
AG Bad Hersfeld, 15.05.2017 - F 120/17 EASO
Orientierungssatz:
Pflicht zur elterlichen Aufsicht, Kontrolle und Gefahren-Abwendung bei digitalen 'smarten' Medien (Smartphones, Tablets, Apps, Messenger-Dienste) sowie zu klaren Absprachen und Vorgaben zur familiären Mediennutzung
https://www.derwesten.de/panorama/d...nwelle-gegen-whatsapp-nutzer-id211041471.html
Droht nach Urteil Abmahnwelle gegen WhatsApp-Nutzer?
Offensichtlich nicht: Dieses etwas irritierende Urteil scheint keinerlei Konsequenzen im Gefolge gehabt zu haben.
 
A Star Is Born: IDS Interessengemeinschaft Datenschutz e.v., aus Ludwigsgelde.

Satzung des Vereins von Ende 02/2019, eingetragen ins Vereinregister am 08.03.2019. Ein erstes Opfer, eine Arztpraxis in HH, deren Website am 29.02.2019 nicht SSL-verschlüsselt war (Abmahnung liegt mir vor).
 
Wie ist das eigentlich mit so einem e. V? Musss so ein Verein nicht gemeinnützig und darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein? Und dann, gilt ein Verein, der angeblich in Datenschutz macht, als Mitbewerber z. B. zu einer Arztpraxis und darf der überhaupt abmahnen und das pauschal mit dem Interesse der Verbraucher begründen?

Das Schreiben aus LUF liegt mir nun auch vor. Daraus ergibt sich, dass der Verein für seine entstandenen Kosten (erstmal) nur 285,60 € in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vereinbart. Aber, die Tücke liegt im Detail! Ist erstmal die Erklärung abgegeben und stellen die Preußen erneut einen Verstoß nach der DSGVO fest, dann machen sie eine Vertragsstrafe i. H. v. 4000 € geltend.
 
Wie ist das eigentlich mit so einem e. V? Musss so ein Verein nicht gemeinnützig und darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein? Und dann, gilt ein Verein, der angeblich in Datenschutz macht, als Mitbewerber z. B. zu einer Arztpraxis und darf der überhaupt abmahnen und das pauschal mit dem Interesse der Verbraucher begründen?
Ein eingetragener Verein ist ein nicht wirtschaftlicher Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist. Für die Zuständigkeit des Amtsgerichts ist der Vereinssitz maßgeblich.
Ob die damit überhaupt rechtsfähig sind, kann m.E in Frage gestellt werden.
 
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