DSGVO: Erste Abmahn-Anwälte sind schon aktiv

https://www.t-online.de/digital/id_...e-woche-dsgvo-abmahnungen-haben-begonnen.html
Die befürchtete Abmahnwelle sei allerdings nicht eingetreten, sagte IT-Rechtsexperte Solmecke der Deutschen Presse-Agentur. Das könne auch daran liegen, dass es noch immer große Rechtsunsicherheit gebe. "Selbst Abmahner wissen im Moment nicht, was hinter vielen Regelungen der DSGVO steckt." Auch die Behörden seien derzeit selbst mit der neuen Verordnung überfordert. Es könne zwar im Wettbewerbsrecht künftig das ein oder andere Abmahnschreiben geben. "Abmahnwellen, wie sie in der Vergangenheit häufig schwarzmalerisch bezeichnet worden sind, sehe ich allerdings nicht anrollen."
Hoffen wir mal das Beste, dass die befüchtete Abmahnlawine nicht eintritt.
https://netzpolitik.org/2018/abmahnungen-und-der-datenschutz-den-deutschen-sonderweg-beenden/
Es gibt erste Berichte über Anwälte, die mit Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Geld verdienen wollen. Im Interview mit netzpolitik.org fordert Jurist Ulf Buermeyer die Große Koalition auf, dieser Praxis endlich einen Riegel vorzuschieben. Nur in Deutschland sei dieses Geschäftsmodell überhaupt möglich.
Deutschland ist oft das Land der der unbegrenzten Unsicherheit.
https://www.focus.de/digital/intern...er-keine-abmahnwelle-in-sicht_id_9017033.html
Verheerende Folge wurden prophezeit, bis zuletzt hielten die Unkenrufe und Warnungen. Nun ist die Datenschutz-Grundverordnung seit knapp einer Woche europaweit gültig. Was ist passiert?

„Die Welt steht noch“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke. „Die schlimmen Befürchtungen vieler Unternehmen haben sich bislang nicht bestätigt.“ Dennoch war das neue Regelwerk in vielen Bereichen folgenreich - und führte zu teils kuriosen Konsequenzen.
Nix genaues weiß man nicht...
 
Die EU-Datenschutz-VO
ist laut Amazon & Co.
absolut für den Popo,
und die, die ihre Zeit verschwenden,
diesen Irrsinn anzuwenden,
werden in der Klapse enden,
und wenn sie dann dort angelangen
von Beamten der EU empfangen!
 
Der Ironie muss ich mich anschließen:

Reducal schrieb:
Blöd nur, dass dieser DVO-nur für Ottonormalo, Unternehmen und jeden anderen (innereueopäischen), seriösen Dödel gilt, aber nicht für Behörden, behördenübergreifende Institutionen und schon gar nicht für die Halunken, die unsere Daten verschleudern.
.... komme zum Ergebnis, dass diese VO vor allem der Abmahnindustrie Vorschub leistet.
 
Es wird schlimmer als befürchtet:
http://www.sueddeutsche.de/digital/kommentar-schuetzt-die-kleinen-1.4010710
Wie Anwälte mit Abmahnungen abzocken
Ein abgekürzter Name im Impressum, ein Fehler in der Widerrufsbelehrung? Zack, abgemahnt. Vor allem kleine Händler treibt das reihenweise in den Ruin.
http://www.sueddeutsche.de/digital/online-handel-die-abmahn-abzocke-1.4010771
Abmahnungen dürfen kein Geschäftsmodell sein
Das Problem mit den Abmahnungen ist seit Langem bekannt. Die Politik aber tut bislang wenig, um der Abzocke einen Riegel vorzuschieben.
 
vi7fu5rf.jpg


Man nennt sie auch "mandantenlose Ächzanwälte", die sich dank ihrer Qualität ihre Geschäftsmodelle äußerhalb ihrer Kanzleien suchen (müssen). An Kaufhof & Co. trauen sie sich (natürlich) nicht heran, weshalb es die vermutetermaßen die Schwächsten trifft.

Man kann zynischerweise auch von der "Gesundheitspolizei der Gewerbe" reden, natürliche Auslese halt.

Nur wer darf dann seine Zähne ins Fleisch dieser Ächzanwälte schlagen?
 
https://www.zeit.de/2018/30/dsgvo-hamburg-entruempler-abmahnung
Bisher ist der befürchete Abmahntsunami ( noch ) ausgeblieben aber Einzelrambos
versuchen auf Raubzug zu gehen
D. W. hat selbst viele Jahre in einer großen Kanzlei gearbeitet, die im Abmahngeschäft tätig ist. Dann kamen ihm Zweifel, und er wechselte die Seiten. Heute arbeitet er für BRR Rechtsanwälte in Esslingen und vertritt dort Mandanten, die von Abmahnungen betroffen sind. "Bisher", sagt er, "ist die ganz große Abmahnwelle ausgeblieben." Das liege vor allem an der unsicheren Rechtslage.
 
Unfug, die Verteidigungskosten hast Du nur an der Backe, wenn Du
a) einen Anwalt mandatierst und
b) vergessen hast, den darauf hinzuweisen, seine Kosten zum Gegenstand der Verteidigung zu machen und/oder
c) in der Konstellation auch noch vor dem Amtsgericht verlierst

Da vorm Amtsgericht ein Anwaltszwang besteht, sehe ich keinen Grund, einen Anwalt zu mandatieren. Gegen Anwälte, die es nötig haben mit Abmahnungen ihre Brötchen zu verdienen sollte man in aller Regel sich selbst verteidigen können.
 
Beitrag korrigiert, vorm Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang

Unfug, die Verteidigungskosten hast Du nur an der Backe, wenn Du
a) einen Anwalt mandatierst und
b) vergessen hast, den darauf hinzuweisen, seine Kosten zum Gegenstand der Verteidigung zu machen und/oder
c) in der Konstellation auch noch vor dem Amtsgericht verlierst

Da vorm Amtsgericht KEIN Anwaltszwang besteht, sehe ich keinen Grund, einen Anwalt zu mandatieren. Gegen Anwälte, die es nötig haben mit Abmahnungen ihre Brötchen zu verdienen sollte man in aller Regel sich selbst verteidigen können.
 
- und sehr viel Verunsicherung.
https://t3n.de/news/fuenf-prozent-d...n-bereits-dsgvo-abmahnungen-bekommen-1094436/
„In erster Linie hat die DSGVO zu Unsicherheit geführt – oft ist nicht klar, wie die neuen Bestimmungen angewendet werden müssen“, kritisierte BVDW-Vizepräsident Thomas Duhr in einer entsprechenden Mitteilung des Verbands. Problem seien unklare Formulierungen der Verordnung und sich widersprechende Vorgaben, so Duhr. „Jetzt regiert die Unsicherheit, die in diesem Fall eine gesamte Wirtschaft lähmt.“
Wie oft ich in den vergangenen Wochen Papiere unterzeichnen mußte, auf denen die DSGVO
der Grund ist, kann ich kaum noch zählen.
 
. Und die Einzelrambos sollte man aktuell auch im Griff haben...
https://www.zeit.de/2018/30/dsgvo-hamburg-entruempler-abmahnung
Wie im Fall von P. V. argumentieren die abmahnenden Anwälte in der Regel, dass sie im Auftrag eines Konkurrenten tätig seien und dieser sich durch den Verstoß gegen die DSGVO benachteiligt fühle. Bisher aber ist völlig unklar, ob Unternehmen ihre Konkurrenten überhaupt wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht abmahnen oder verklagen dürfen. Ein eindeutiges Urteil dazu gibt es bisher nicht. "Die großen Kanzleien lassen deshalb lieber ihre Finger davon", sagt Werner, "aber einige Anwälte, die nun darauf hoffen, mit der DSGVO einen schnellen Taler zu verdienen, gibt es schon."
Das ist wohl so ein Einzelrambo
 
Das ist kein Einzelrambo, das ist ein juristischer Kamikaze-Möchtegernabzocker.

Bei dem gegenständlichen Strafrechtler scheitert es ja schon bei den einfachsten abmahnanwältlichen Fertigkeiten. Für so was braucht es keinen Anwaltskollegen, um sich seiner frechen Abmahnung zu erwehren.

Der Abmahnanwalt müsste ja 1. darlegen können wer denn der Wettbewerber ist. Schon das scheint eine unüberweindbare Hürde für den Abmahnanwalt zu sein. 2. Sollte der Abmahnanwalt darlegen, worin denn der angebliche Wettbewerbsvorteil liegt und 3. warum sich dieser Wettbewerbsvorteil erst nach dem Inkraftteten der DSGVO auswirkt.

Im vorliegenden Fall kommt ja noch hinzu, dass die abgemahnte Webseite gar keine Daten erhebt und es schon von daher zu keinem Wettbewerbsverstoß kommen kann.

Leider hat der Berufsstand der Rechtsanwälte die Möglichkeit der Selbstreinigung außer Kraft gesetzt, so dass solche Ärgernisse nicht einfach von ihrer Lizenz befreit werden können.
 
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Landgericht-Verstoesse-gegen-die-DSGVO-grundsaetzlich-abmahnbar-4176595.html
Das LG Würzburg hat im Rahmen eines Beschlusses festgestellt, dass Verstöße gegen die DSGVO von einem Mitbewerber abgemahnt werden können.
aber keine voreiligen Schlüsse
Bei der Entscheidung des Gerichts handelt es sich allerdings nur um einen Beschluss im Rahmen eines juristischen Eilverfahrens, bei dem es keine mündliche Verhandlung gegeben hat. Ob der Abgemahnte gegen den Beschluss vorgehen wird, ist noch nicht bekannt.
 
https://www.heise.de/ix/meldung/Live-Webinar-150-Tage-DSGVO-was-wirklich-wichtig-ist-4182435.html
Die befürchteten großen Abmahnwellen sind bislang ausgeblieben (auch wenn Datenschutzverstöße grundsätzlich abmahnbar sind, wie das Landgericht Würzburg unlängst entschieden hat). Auch die gigantischen Bußgelder, mit denen die DSGVO dem Datenschutz in Unternehmen Nachdruck verleihen will, sind noch nirgends verhängt worden – was vielleicht auch daran liegt, dass die DSGVO die Aufsichtsbehörden an ihre Grenzen gebracht hat.
Deutsche Amtsschimmel sind doch keine Rennpferde...
 
Zurück
Oben