Die Entwicklung der Abofallenabzocker

Seit dem Jahr 2012 hat sich in Bezug auf die Abofallenabzocke soviel getan, wie in all den Jahren zuvor nicht. Nachdem im Februar eines der Hauptgespanne aus der Szene für den sogenannten selbsterzeugten E-Card-SPAM aus der Zeit vor dem Abofallenbetrieb gerichtlichen Applaus in Form einer Bewährungsstrafe erhalten hat, gab es im Juni diesen Jahres die Fortsetzung des gerichtlichen Applauses, diesmal für den Abofallenbetrieb in der Zeit vor 2008. Ab August 2012 trat dann die sogenannte "Button-Lösung" in Kraft über deren Sinn und Unsinn ich mich nicht weiter auslassen möchte. Als Konsequenz daraus sind die klassischen Verbraucherabofallen quasi über Nacht ganz verschwunden. Ganz? Nicht ganz! Denn schließlich existieren die Nutzniesser dieses "Geschäftsmodells" ja noch und als Funktion daraus, dass die mit dem Abofallenbetrieb erwirtschafteten Einnahmen in erster Linie den Investoren/Hintermännern usw. zu Gute gekommen ist, müssen die Herren und Damen des abzockenden Gewerbes sich neuen "Geschäftsmodellen" widmen. Was lag da also näher, als die Abofalle vordergründig für die Abzocke von Gewerbetreibenden zu modifizieren. Gelernt ist halt gelernt. Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich unter anderem daraus, dass Verbraucher, die sich auf ausweislich für Gewerbetreibende vorbehaltene Portale anmelden, gefallen lassen müssen, auch als solche behandelt zu werden. Also nix Widerrufsrecht. Einen ähnlichen, wenngleich nicht mehr der klassischen Abofalle zuzuordnenden Ansatz verfolgte der GSMA http://s14.directupload.net/images/120814/ogvgxrl3.jpg

Jener wagte sich in Verbindung mit einer auf das Urheberrecht und diesbezüglich generierten Abmahnungen spezialisierten Anwaltskanzlei auf das vielleicht ein wenig glatte Terrain der Wettbewerbsabmahnungen. Wie mir aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen mitgeteilt wurde, ist der als Kulisse für die generierten Abmahnungen unterhaltene Onlineshop selbst in ca. 20 (sic!) Punkten abmahnwürdig. Ausserdem seien die Abmahnungen nicht nur haltlos, das Wettbewerbsrecht kenne auch im Gegensatz zum Urheberrecht den Rechtsmißbrauch gerade von massenweisen Abmahnungen. Wir werden sehen, wie die Geschichte ausgehen wird...
 
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