Die Drohrassel der DOZ Deutschen Zentralinkasso - böse, böse Gerichtsurteile

Antiscammer

Sehr aktiv
Böse Gerichtsurteile und Klageandrohungen wegen outlets.de, drive2u.de, live2gether.de. Muss man da zahlen?

Zahlen müssten Sie nur, wenn Sie mit den Seitenbetreibern einen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hätten. Dazu hätte der Dienstleister aber vor Vertragsabschluss klar und deutlich auf die entstehenden Kosten hinweisen müssen.

Hat er das getan? Unserer Ansicht nach: nein.

Die Preisangaben auf den Seiten outlets.de, drive2u.de und live2gether.de sind unauffällig im Fließtext versteckt, optisch getrennt von der Anmeldemaske, in Kleinstschrift.

Diese Art der Preisangabe erfüllt nicht die gesetzlichen Vorschriften zur Preisklarheit und Transparenz. Das sieht auch z.B. das Amtsgericht Alzey so (AG Alzey, Az.: 23 C 2/10, vom 10.06.2010) , sowie viele andere Gerichte, siehe dazu die Urteilssammlung:
FAQ: Verhalten bei "Gratis"-Abo-Abzocke - Antispam Wiki

.Sie sollten daher auch weiterhin nicht zahlen.

Wer nicht zahlt und auch nicht reagiert, der wird auch mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit nicht verklagt. Und selbst wenn: mit einem guten Anwalt und schlüssiger Argumentation mit Verweis auf die bekannte Rechtsprechung ist es äußerst unwahrscheinlich, so einen Fall zu verlieren.

Kein seriöser Forderungssteller, der wirklich einen begründeten Anspruch hätte, würde so ein albernes Affentheater aufführen. Sondern er würde dann wirklich "Butter bei die Fische" tun und Klage einreichen. Und er würde nicht Monat um Monat mit der Drohrassel klappern und endlos schriftlich mahnen.

Wenn Sie es noch detaillierter wissen wollen, lesen Sie den Artikel über die "Klageandrohung" der OPM Media/Deutsche Zentral Inkasso:
http://forum.computerbetrug.de/rech...urf-muss-man-das-ernst-nehmen.html#post322948

Was von den "Trophäenurteilen" zu halten ist, erfahren Sie in diesem Artikel:
http://forum.computerbetrug.de/info...-die-trophaeenurteile-der-nutzlosbranche.html

Weitere Infos:
Das lesen.

Soll man überhaupt auf merkbefreite Drohschreiben von Nutzlosanbietern reagieren?
Hier ist ein Artikel von jemandem, der sich mit der Materie auskennt:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/51798-brieffreundschaft-oder-nicht.html

Auch die Verbraucherzentrale sagt:
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteTelekommunikation/AbofallenimInternetLeitartikel.htm
Die Behauptungen der Firmen und die rechtlichen Ausführungen sind falsch und irreführend.
Zahlen Sie nicht!
Bleiben Sie stur!
Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!
 
Zurück
Oben