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Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) fordert alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein auf, die Facebook-Integration von ihren Seiten zu entfernen. Sollten sie das nicht bis Ende September 2011 getan haben, so kündigt das ULD weitere Schritte gegen die Webseitenbetreiber an. Mögliche Schritte wären Untersagungsverfügungen und Bußgeldverfahren. Der Bußgeldrahmen geht hier bis maximal 50.000 EUR.
Hintergrund der Forderung ist, dass nach Ansicht des ULD Facebook sich nicht an die in Deutschland geltenden Datenschutzgesetze hält und die Webseitenbetreiber relevante Benutzerdaten an Facebook weitergeben.
Die datenschutzrechtliche Analyse findet Ihr unter folgender Adresse: http://goo.gl/zXD24
Hier gehts zur Veröffentlichung des ULD mit der erwähnten Forderung: http://goo.gl/9OLNv
Hintergrund der Forderung ist, dass nach Ansicht des ULD Facebook sich nicht an die in Deutschland geltenden Datenschutzgesetze hält und die Webseitenbetreiber relevante Benutzerdaten an Facebook weitergeben.
Die datenschutzrechtliche Analyse findet Ihr unter folgender Adresse: http://goo.gl/zXD24
Hier gehts zur Veröffentlichung des ULD mit der erwähnten Forderung: http://goo.gl/9OLNv