Call-by-Call : Verwählt, was tun

Der Grund für das "Verschieben" des Threads war die Tatsache, daß einige Mitglieder unsachliche, nicht zum Thema gehörige Kommentare machten und ich mir als Threadstarter erlaubte dies zu reklamieren.

Leider kam die eigentliche Diskussion erst nach diesem "Gedönse" wie von mir gewünscht in Fahrt.

Um aber ein erneutes Abgleiten zu vermeiden, bitte ich diesen Aspekt nicht weiter zu betrachten.
 
Gast,

richtig, es ist Schadenersatz nach §122 BGB zu leisten, da die beiderseits gewährten Leistungen zumindest von mir nicht zurückgewährt werden können. Allerdings könnte BT - sollte die Verbindung wirklich über sie zustande gekommen sein (Nachweis fehlt bisher) - dann nur die wirklich entstandenen Kosten berechnen. Hierzu wäre die Offenlegung der Preiskalkulation notwendig und ob dies wirklich im Interesse von BT ist, ist durchaus fraglich.

Ich versuche auch die Frage, ob die Verbindung wirklich über BT zustande kam im Hintergrund zu lassen, da ich befürchte, daß mir die Kosten der Überprüfung nach §16 TKV (ca. 250-300 EUR) weiterbelastet werden können.

Letztlich ist §119 BGB (Irrtum) meine Argumentationsgrundlage und das BT ein Mitverschulden trifft, da bewußt eine Tarifansage fehlt und damit eine Identifikation für mich vor Vertragsabschluß unmöglich gemacht wird.
 
Hallo
Ich hatte eine Paybackkarte von Debitel und da konnte ich immer online aufladen doch ein
ging es nicht mehr und ich war in den zeitpunkt bei meinen Eltern.
Darum nam ich die Option über das Festnetz aufzuladen.
Doch das Spracherkennungs-system spinnte auch. So das mein Vater die 250€ Mahnung von Netnex bzw Intrum Justitia Inkasso.
Jetzt geht es schon ein paar Jahre soo mittlerweile schon 397€..
Was tun?
Gib es ein Urteil schon zwischen Debitel und NetNex?
 
Zurück
Oben