BT (Germany) GmbH - 51,95€ über 0900er-Nummer??????

http://forum.computerbetrug.de/viewtopic.php?t=4161

Und das sehr genau lesen...

Auf jeden Fall (würde ich wegen der dort übluichen Verzögerung als allererstes machen)

BESCHWERDE BEI DER REGTP!!!!

telefonisch, per mail, per Brieftaube, schnell!

Denn: Wenn das hier so abläuft, wie beschrieben, wird es mit Beweisen schlecht aussehen (Fachleute mögen mich korrigieren), sodass die "zivilrechtliche Seite" (Zahlungsvermeidung) zunächst im Vordergrund stehen müsste. Die läuft aber nun mal über die RegTP (in erster Linie, wenn auch nicht ausschließlich).

registriert = möglicherweise Zahlungsanspruch (den dir wahrscheinlich aber die Anbieter nachweisen müssen)

nicht registriert = kein Zahlungsanspruch

und registriert wird alles, wirklich alles!!! Die RegTP braucht Beschwerden, Beschwerden, Beschwerden und dann setzen sich die Herren hin und prüfen. Mit dem den deutschen Beamten im Schnitt attestierten Engagement halt, aber mehr geht eben nicht ;)
 
Hallöle,
bin jetzt auch im Club der exDialer eigetreten, natürlich nicht freiwillig. Bei mir wurde beim surfen die Verbindung gekappt, ein Standardfenster mit der Frage, ob ich die Verbindung wiederherstellen möchte ging auf. Natürlich klickte ich ´ja an. Aufgefallen ist mir dann irgendwann das meine DFÜ-Verbindung, die normalerweise rechts unten in de Leiste auftaucht nicht auftauchte, sondern nur meine Zone-Alarm-Anzeige. In der Ereignisanzeige (Systemsteuerung) fand ich dann die Einträge mit der passenden schon bekannten Rufnummer. Reicht das schon als Beweis das es ein Dialer war?

Grüße
Gaby
 
BT/Bingener/Nexnet

Einge Wochen nach dem Einspruch bei BT habe ich nun das hier schon zitierte Schreiben der Nexnet mit dem Hinweis auf eine noch laufende Prüfung sowie der Aussage, bis zur Klärung keine Zahlungsaufforderung zu bekommen, erhalten!
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Aka-Aka: die Bingener -Links sind ja der echte Wahnsinn, ein richtiger Krimi!
 
Re: BT/Bingener/Nexnet

Eifelyeti schrieb:
Aka-Aka: die Bingener -Links sind ja der echte Wahnsinn, ein richtiger Krimi!

Jepp, sogar genug für einen Fortsetzungsroman ;)

Nur eigne ich persönlich mich weniger für die "schriftstellerische Arbeit". Das müssten andere machen ;)

man möge mal bei google nach "WKN 645860" suchen ;) (noch besser im Forum "wallstreet-online")
 
post von der regestrierungsbehörde

hallo allerseits, hatte wie schon mal berichtet auch das selbe problem wie ihr. hab mich an die reg.behörde gewand und folgende antwort bekommen. das wichtigste ist dick markiert.
damit hat sich für mich das problem erledigt.

Sehr geehrter Herr ....
Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.03.04.

Unsere Behörde erreichen täglich sehr viele Verbraucherfragen, sodass es nicht immer möglich ist, zeitnah zu antworten. Ich bitte daher um Ihr Verständnis.

Mit dem neuen Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern soll dem Missbrauch Einhalt geboten und die Rechte der Verbraucher sollen gestärkt werden. Dazu müssen unter anderem alle automatischen Internet-Einwählprogramme (Dialer) bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert werden. Die Registrierung erfolgt, wenn das Anwählprogramm bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt und der Registrierungsverpflichtete versichert, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen ist.

Zur Registrierung ist es zwingend erforderlich, dass das Anwählprogramm vom Hersteller in seinen wesentlichen Merkmalen beschrieben ist. Zu diesen kennzeichnenden Merkmalen, die zur eindeutigen Erkennung des Dialers durch den Verbraucher zwingend erforderlich sind, gehören unter anderem:

die Bezeichnung des Anwählprogramms (Name und Dateiname des Programms, wie es für den Verbraucher angeboten wird)
die Versionskennung (die aus Ziffern ((und oder Buchstaben)) bestehende Kennzeichnung der Ausführungsdatei muss im Anwählprogramm fest integriert sein)

die Zielrufnummer (die im Programm verankerte Rufnummer zu der die entgeltpflichtige Verbindung zum Mehrwertdienst hergestellt werden soll)

der Identifikationswert des Programms (Hashwert); (zur eindeutigen Beschreibung und zur späteren Erkennung hat der Anbieter den Hashwert ((digitaler Fingerabdruck)) des Dialers zu erzeugen und im Rahmen der Registrierung und bei jeder Nutzung durch den Verbraucher anzugeben)

Bei registrierten Dialern werden Ihnen alle diese Angaben bei der Nutzung angezeigt. Mit diesen Daten ist eine eindeutige Identifikation von Dialern möglich. Diese Daten benötigen Sie auch wenn Sie in der Dialer-Datenbank recherchieren.

Diese Dialer-Datenbank und weitere Informationen zum (0)190er-/(0)900er-Missbrauchsgesetz können Sie tagesaktuell über unsere Web-Seiten abrufen:

<<http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/dialer.asp>>
Stellt sich nach erfolgter Registrierung heraus, dass ein registriertes Anwählprogramm die gesetzlichen Mindestanforderungen nicht eingehalten hat, wird die Registrierung aufgehoben und die Dokumentation auf der Web-Seite aktualisiert.

Unter der von Ihnen angegebenen Rufnummer 09009000019300 "ist kein Dialer registriert.
Nach Auffassung der RegTP besteht bei nicht registrierten Dialern bzw. bei Dialern, bei denen die Registrierung zurückgenommen wurde, keine Zahlungspflicht.


Das Telekommunikationsgesetz (TKG) eröffnet aber auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Mehrwertdiensterufnummern, nicht die Möglichkeit, Sie als Verbraucher bei der Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Daher sind Sie gegebenenfalls gezwungen, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche selbst oder mit Hilfe eines Rechtsbeistands zu verfolgen.

Rechtliche Beratung zu Missbrauchsfragen aus dem Bereich der (0)190er- und (0)900er-Rufnummern, die über die Regelungen des Mehrwertdienstegesetzes hinausgehen, darf die Reg TP aufgrund des Rechtsberatungsgesetzes nicht leisten.

An dieser Stelle möchte ich Ihnen noch unsere Informationsbroschüre empfehlen, mit der wir Sie umfassend über Ihre neuen Rechte informieren.

Darüber hinaus geben wir Ihnen Tipps, wie Sie sich vorsorglich vor Missbrauch schützen können und wie Sie Ihre Rechte wahren oder durchsetzen können.

Die Broschüre ist im Internet unter folgender Adresse eingestellt:
<http://www.regtp.de/mwdgesetz/start/fs_12.html>

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
......
mailto: [email protected]
<http://www.regtp.de/>
phon 0291/9955-0"
fax 0291/9955-180"

Persönliche Daten gelöscht siehe Nutzungsregeln tf/mod
 
Wer damals die Nummer auf der Rechung hatte und der Forderung widersprach, brauchte nicht zu bezahlen oder bekam sein Geld wieder zurück. Wenn nicht, dann sollte man nachhaken.
Die T-Com hatte auf Widerspruch die Forderung eh sofort ausgebucht. Danach kam eine Mahnung der Nexnet GmbH, im Auftrag der BT. Als man bei der BT autorisierte Hinweise auf den Missbrauch der Nummer erhalten hatte (das war Anfang 02/2004), wurde die Nexnet angewisen, das Forderungsmanagement sofort einzustellen. Die in der Mahnschleife stehenden Nichtzahler wurden von diesem letzten Schritt allerdings i. d. R. nicht informiert.
 
Hi,

hatte im August über BT 73,63 € vom 13.07.05 bis 13.07.05. Frage mich wie das möglich sein soll. Eine 0190/0900 Nummer war auf der Rechnung nicht drauf. Wie soll ich hier vorgehen ?

Danke und Gruß
 
Hast Du einen Einzelverbindungsnachweis? KAnn es sich um Einwahlen zu einem Dienst "Internet by call" handeln? Dann nämlich erscheint die angewählte Nummer auch dort nicht.
 
AW: Re: BT Germany/NexNet hat schnell aufgegeben :)

ich habe auch so eine rechnug bekommen>2 300,81 evro
 
AW: BT (Germany) GmbH - 51,95€ über 0900er-Nummer??????

Ich habe leider auch seit Monaten einen Posten in meiner Telefonrechnung aufgeführt, über eine angebliche Verbindung über BT. Auf Briefe bekomme ich keine Antwort. Telefonisch wird man nur verwiesen an die Deutsche Telekom. Die aber verweisen mich wieder an BT mit der Info, dass die nichts machen können. Ich bin echt ratlos. :-( Zahle ich den Betrag nicht, bekomme ich Mahnungen von NexNet mit Mahngebühren. Daraufhin habe ich dann doch wieder bezahlt.
Ich weiß einfach nicht, wie diese Beträge zustande kommen. Ich habe eine Flatrate (Telefon/Internet) bei der Deutschen Telekom. Einen anderen Anbieter nutze ich nicht. Auf der Rechnung steht noch der Hinweis Call-by-Call 01090. Ich hab NIE diese Vorwahl gewählt. Kann mir jemand helfen? Ich wäre über einen Hinweis echt dankbar.
 
AW: BT (Germany) GmbH - 51,95€ über 0900er-Nummer??????

Call-by-call Vorwahl

Da gibt es aber öfters Probleme.
Aber nicht bei/für BT, denn das ist lediglich der technische Dienstleister. Das Problem mit den anscheinend überteuerten Internet-by-Call Vorwahlen bereiten deren Kunden. Google mal aktuell z. B. nach Beschwerden zu der Berliner "Sugar Telecom GmbH" bzw. "Comundo".
 
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