BRH: RegTP abspecken und Effizienz steigern!

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Der Bundesrechnungshof stellt in seinen Bemerkungen 2004 vom 16.11.2004 fest:

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
14 Erhebliche Stellenüberhänge bei den Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regulierungsbehörde) hat seit ihrer Gründung im Jahre 1998 ihren Personalbedarf nicht mit anerkannten Methoden ermittelt, sondern lediglich geschätzt. Sie hat den Bedarf trotz massiver Aufgabenrückgänge auch nicht fortgeschrieben. Im Haushaltsplan für das Jahr 2004 hat die Regulierungsbehörde vorgesehen, künftig 424 Stellen wegfallen zu lassen.
Der Bundesrechnungshof hat einen weiteren Überhang von rund 270 Stellen festgestellt. Er hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit aufgefordert sicherzustellen, dass die Regulierungsbehörde in ihrem Haushalt zusätzlich den Wegfall dieser Stellen vorsieht, ihren Personalbedarf nach anerkannten Methoden ermittelt und ein Konzept für den notwendigen Personalabbau sowie zur weiteren Reduzierung der Außenstellen vorlegt.
[S. 21]

[...]
14.2
Der Bundesrechnungshof hat beanstandet, dass die RegTP mehr als sechs Jahre nach ihrer Gründung weder eine Bestandsaufnahme ihrer Aufgaben vorgenommen, noch den Personalbedarf nach anerkannten Methoden ermittelt hat. Dabei war ihr seit dem Jahre 1998 bekannt, dass ihre damalige Personalbedarfschätzung - die im Übrigen Grundlage der Personalbedarfsermittlung der Unternehmensberatung war - auf nicht belastbaren Grundlagen beruhte. Statt diese Versäumnisse auszuräumen, fordert sie für neue Aufgaben zusätzliche Stellen, ohne den Bedarf nachzuweisen. Obwohl mehrere Hundert Beschäftigte in den Außenstellen der RegTP überzählig sind, hat sie bis heute kein Konzept entwickelt, wie dieser Personalüberhang abgebaut werden kann.
Bei dem vom Bundesrechnungshof festgestellten Personalüberhang ist bisher weder die Personalauslastung berücksichtigt, noch dass die RegTP bereits im Jahre 1998 von der Unternehmensberatung aufgezeigte Rationalisierungsmöglichkeiten nicht vollständig umgesetzt hat. So hält sie z. B. bis heute daran fest, dass der VFZ-Dienst, statt ihn wie vorgeschlagen auf sieben Außenstellen zu konzentrieren, weiterhin bei 29 Außenstellen eingerichtet bleiben soll.
[...]
[VFZ = Verträglichkeit Funk und Frequenzzuteilungen]
[S. 121]

Schade, dass keine Zahlen genannt werden (die man den soge- und selbsternannten Reformern immer 'mal wieder unter die Nase reiben könnte).

Mit staatsbürgerlichem Grausen :evil: , aber doch einem Anflug von persönlichem Amüsement :oops: denke ich noch an die Bemerkungen 2003 vom 25.11.2003 des BRH zurück, in denen er (S. 30 und 185 ff.) damals die

50 Unzureichende Besteuerung im Rotlichtmilieu
Den Finanzämtern ist es nur in Einzelfällen gelungen, Umsätze und Einkünfte aus dem Rotlichtmilieu zu besteuern. Bei geschätzten Einnahmen/Umsätzen der Prostituierten in Höhe von mehr als 6 Mrd. Euro jährlich hat dies zu Steuerausfällen von rd. 2 Mrd. Euro geführt. Weitere erhebliche Steuerausfälle haben ihre Ursache in der Nichtbesteuerung der Zuhälter und der unzureichenden Besteuerung der Bordelle und bordellartigen Betriebe.
[...]
50.3.2 Besteuerung der Prostituierten
Insgesamt dürften weniger als 1 % der im Inland tätigen Prostituierten steuerlich erfasst sein. Kennzeichnend für die Resignation der Finanzverwaltung war die Weisung eines Landesfinanzministeriums an die Finanzämter: "… In Anbetracht der kritischen Personallage bei den Finanzämtern bitte ich, künftig nur noch Fällen nachzugehen, in denen der voraussichtlich zu erzielende Erfolg in einem angemessenen Verhältnis zu der aufzuwendenden Verwaltungsarbeit steht."
[...]
50.3.8 Zusammenarbeit der Finanzbehörden mit anderen Behörden
Nach den Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes verfügt die Kriminalpolizei über die umfangreichsten Daten aus dem Bereich der Prostitution. Diese Daten können auch steuerlich von Nutzen sein. Gleichwohl arbeiteten Kriminalpolizei und Finanzämter zumeist nicht systematisch zusammen. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit in Einzelfällen beruhte durchweg auf persönlichen Kontakten der Bediensteten der verschiedenen Behörden. Auch die gesetzliche Anzeigepflicht erbrachte kein systematisches Zusammenwirken. Nach der Abgabenordnung sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden, die Staatsanwaltschaften und die Polizeidienststellen gehalten, den Finanzbehörden dienstlich erfahrene Tatsachen mitzuteilen, die den Verdacht einer Steuerstraftat begründen.
Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die Behörden in auffällig unterschiedlichem Umfang der Anzeigepflicht nachkamen. Teilweise war diesen eine solche Pflicht nicht bekannt. Zum Teil legten sie die Vorschrift so eng aus, dass die Finanzämter keine Hinweise auf steuerlich erhebliche Tatsachen bekamen.
[...]
50.4.1 Unzureichende Besteuerung im Rotlichtmilieu
anderen Behörden
[...]
Es kann nicht hingenommen werden, dass ein ganzer Wirtschaftsbereich entweder so gut wie keine Steuern entrichtet (Prostituierte, Zuhälter) oder nur äußerst unzureichend besteuert wird (Bordelle, bordellartige Betriebe).
[...]
50.5 Stellungnahme des Bundesministeriums
Das Bundesministerium hat zu den Feststellungen des Bundesrechnungshofes keine eigenen Erkenntnisse. Es hat von einer Stellungnahme abgesehen. Die Erörterung der Angelegenheit mit den obersten Finanzbehörden der Länder, die das Bundesministerium in die Wege geleitet hat, ist noch nicht abgeschlossen.

geißelte... :o
 
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