BGH - Sofortüberweisung als alleiniges Zahlungsmittel ist "unzumutbar".

Reducal

Forenveteran
PS: .... persönlich ich stelle das System über sofortüberweisung.de schon immer in Frage - technisch wie datenmäßig - und meide es deshalb, auch wenn es sich immer mehr verbreitet.

Angelehnt an die früheren Meldungen, z. B. hier: https://www.heise.de/newsticker/mel...iges-Gratis-Bezahlverfahren-sein-3777580.html, kommt das hinterher: http://www.stern.de/news/-sofortueb...zige-kostenlose-zahlungsweg-sein-7650290.html

stern.de schrieb:
Die Nutzung des Zahlungsdienstes der Sofort GmbH setze in vielen Fällen einen Verstoß der Kunden gegen die Geschäftsbedingungen ihrer Bank voraus. Das sei den Kunden aber nicht zumutbar, urteilte der BGH.
 
Nicht rechtskonform ist demnach auch, dass Onlineshops, Reiseportale und andere kostenlos Sofortüberweisung anbieten aber der Kunde alternativ für Lastschrift, Kreditkartenzahlung oder PayPal einen Aufschlag bezahlen soll.
 
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