Beweislast bei Onlineverträgen

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AW: Beweislast bei Onlineverträgen

@ Toblerone

Schon mal über eine Limitierung nachgedacht. Neukunde bis X €, wenn die Zahlung in der Vergangenheit problemlos eingingen, wird das Limit erhöht.

Oder, wenn der Kunde mehr will, muss er über ein "sicheres" Zahlungssystem gehen.
 
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An Katzenhai: Stimmt, das ist eben das Risiko, und man muss sich dann entscheiden und entsprechend kalkulieren. Bevor ich dieses Forum gefunden habe, war ich über dieses Risiko nicht informiert, insofern bedanke ich mich sehr für die gewonnene Einsicht.

Ich habe nichts dagegen, einen Anwalt für ein "wasserdichtes" System zu beauftragen. Nach meiner Einschätzung braucht es dazu entweder eine echte Unterschrift des Kunden, oder einen nicht rückholbaren Zahlungseingang. Beides kommt für mich nicht in Frage. Damit muss ich mich einfach abfinden.

Vorläufig jedenfalls.
 
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An "Der Jurist": Wenn eine Lastschrift platzt, wird der Account natürlich sofort deaktiviert, sodass keine weitere Nutzung möglich ist.

Man könnte natürlich einwerfen, dass sich ein Bösewicht dann einfach einen neuen Account eröffnet.
 
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Stufts du deine Methode den so "illegal" ein, das sie vor Gericht keinen Bestand hat?
Als "illegal" eher nicht. Ich lese aus seinen Beiträgen jedenfalls eher eine gewisse Resignation heraus. IMHO hat dies wohl eher was mit dem Aufwand, Dauer und den Kosten zu tun, die bis zum finalen Anleiern eines Gerichtsverfahrens braucht, selbst wenn er die Beweise handfest in der Hand hätte. Und dazu ob es solche Beweise überhaupt gibt bzw. derzeit geben kann, möchte er (sie?) ja gerade eine Antwort haben. Da finde ich das auch nicht "naiv", wenn diese Frage hier gestellt wird.
Ob sich eher die Einrichtung eines komplizierteren aber sicheren Zahlungssystems aber weniger Kunden, oder mehr Kunden bei einfachererem System aber entsprechend höherer "Verlustquote" (+ evtl. Inkasso) rechnet, kann er nur selbst entscheiden. Und gerade diese Diskrepanz scheint sein eigentliches Problem zu sein.
 
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An "Der Jurist": Wenn eine Lastschrift platzt, wird der Account natürlich sofort deaktiviert, sodass keine weitere Nutzung möglich ist.
Man könnte natürlich einwerfen, dass sich ein Bösewicht dann einfach einen neuen Account eröffnet.
Du hast mich nicht richtig verstanden. Neu-Kunden können nur bis zu einem bestimmten Limit zugreifen. Erst mit reibungsloser Zahlung wird die Kreditlinie - nichts Anderes ist ein Limit- erhöht.
Dass bei platzender Lastschrift das Konto gelöscht wird habe ich unterstellt.
 
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Bitte nicht direkt steinigen: Wie wäre es mit dem Einsatz eines Dialers?
warum nicht, aber nur mit dem Traueranzeigefenster
http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?p=91668#post91668
Dialer sind übrigens nicht tot, wie immer behauptet wird. In einigen Branchen wird er
als alternatives Zahlungsmittel nach wie vor eingesetzt. Übrigens von denselben Unternehmen,
die ihn auch schon vor dem Einschreiten der (damals noch) Regulierungsbehörde ohne
nennenswerte Beanstandungen eingesetzt hatten.
 
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Nur da ist das Problem mit der Storno-Quote bzw. Zahlungsverweigerungs-Quote auch nicht gelöst.
Scheint aber den Unternehmen, die Dialer bis heute (auch schon vor den
Maßnahmen der RegTP/BNetzA) einsetzen, keine Problem zu bereiten.
Dialer sind durch Unternehmen in Verruf geraten, die mit allen nur denkbaren
Tricks Usern (zum Teil mit illegalen Mitteln) Nullinhalte unterjubelten und
von der T-Com in z.T brachialer Weise Forderungen eintreiben/einklagen ließen.
Scheint eben doch/auch vom Preis/Leistungsverhältnis abzuhängen...
 
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Quizfrage: Wie kann man ein ehrliches Online-Unternehmen am gründlichsten und am schnellsten zugrunde richten?

Antwort: In dem man jenen Leuten, die ihre Rechnungen nicht bezahlen, die Gelegenheit gibt, durch die Foren zu trollen und zu schreien: "GEMEIN! DIE HABEN MIR EINEN DIALER UNTERGESCHOBEN! VERRAT! ZU HÜLF!"

Jeder wird diesem (unehrlichem) Kunden glauben, richtig? Und zwar ohne sich nach den genauen Umständen zu erkundigen.

Der Name "Dialer" ist für alle Zeiten verbrannt. Wer damit hantiert, ruiniert seinen guten Ruf schneller, als man "Coca Cola" sagen kann.

Außerdem setzt ein Dialer ein Modem voraus, oder? Wer hat sowas noch?

Nach meiner Meinung sollten sich Web-Services von der Festplatte der Kunden fernhalten. Der erlaubte Bereich ist der Browser, und nichts darüber hinaus. Wenn das Browserfenster geschlossen wurde, muss der Anbieter "rückstandsfrei" draußen sein.
 
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@Toblerone

Du könntest erheblich zur Klärung beitragen, indem du an einen der
Betreiber oder mich per PN die URL schicken würdest.

Alles andere ist eine wenig zielführende Debatte im luftleeren Raum

tf
 
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