Bank haftet für Schäden durch Phishing-Attacke

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heise online - Bank haftet für Schäden durch Phishing-Attacke
Nach einem noch nicht veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 20. Juni 2008 (Az.: 4 C 57/08 ) haftet eine Bank für die einem Kunden durch einem Phishing-Angriff entstehenden Schäden, sofern die Sicherheitsmaßnahmen des Kunden beim Betrieb seines Rechners "durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen" genügen. Von dem Konto des Kunden wurde im Herbst 2007 ein Betrag von rund 4100 Euro mittels eines einfachen TAN-Verfahrens an einen Dritten überwiesen.
eine etwas schwammige Einschränkung
 
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