Telekomunikacja
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Bei heise gefunden:
Bei tagesschau.de heißt es ferner:
10.03.2005 11:41
Spielhallenerlaubnis für Internet-Café mit Computerspielen nötig
Für den Betrieb eines von Computerspielen geprägten Internet-Cafés :gruebel: ist eine Spielhallenerlaubnis erforderlich. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Damit blieb die Revisionsklage eines Berliner Unternehmers erfolglos, teilte das Gericht heute mit. Der Betreiber hatte in seinem Internet-Café rund 30 Computer aufgestellt, die vorwiegend von Jugendlichen gegen eine Gebühr zum Spielen genutzt wurden (Az.: BVerwG 6 C 11.04).
Bei einem derartigen Konzept könnte einem Internet-Café die Erlaubnis für das Betreiben einer Spielhalle verweigert werden, urteilten die Richter. Hintergrund ist das Jugendschutzgesetz, das Kindern und Jugendlichen den Aufenthalt in Spielhallen untersagt. Eine Genehmigungspflicht für das Betreiben von Spielhallen wurde 1960 eingeführt.
Die Betreiber beriefen sich darauf, dass die Computer der Internet-Recherche sowie der Kommunikation dienten. Nach Auffassung der Leipziger Richter können derart multifunktionale Geräte wie Computer jedoch Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeiten sein. In diesem Fall sei ein Betrieb mit entsprechenden Spielgeräten genehmigungspflichtig. (dpa)
Quelle: heise.de
Bei tagesschau.de heißt es ferner:
[...] Zudem sei das "Ambiente" des Cafés entscheidend: So könne beispielsweise eine interne Vernetzung :roll: der Computer darauf hindeuten, dass der Betreiber vorrangig Spieler anziehen wolle. In diesem Fall sei ein solcher Betrieb genehmigungspflichtig. Für die betroffenen Internet-Cafés kann dies zu erheblichen Mehrkosten führen, weil zahlreiche Kommunen für Spielhallen eine gesonderte Vergnügungssteuer erheben.
Quelle: tagesschau.de