AW: Achtung: Keine Strafbarkeit bei Bereitstellung eines Faxabrufs mit nur 4.800 Baud
Nein, nein. Ganz sicher. Die Generalstaatsanwaltschaft sagte, ein Faxabruf mit 4.800 Baud ist nicht strafbar. Selbst im Telekommunikationsgesetz steht trotz vehementer Forderungen der Öffentlichkeit nichts von davon. Somit soll es mit dem gesetzgeberischen Willen trotzdem sein Bewenden haben, sonst hätte man es eingefügt.
Nochmal zum Verbotsirrtum: Wenn jemand ein Geschäft plant zu dem es kein Gesetz gibt und die Generalstaatsanwaltschaft schriftlich bestätigt ist, dass es legal ist, dann geht man straffrei aus. Mehr, als die Generalstaatsanwaltschaft fragen kann man nicht. Das ist mehr wert als jeder Rat eines Anwalts und wichtiger als ein wissenschaftliches Gutachten eines Professors für Strafrecht.
Mal den Fall, Du fragst einen Generalstaatsanwaltschaft, ob Du hier im Forum posten darfst und er bestätigt Dir schriftlich auf 6 Seiten mit Erklärung, dass es nicht verboten ist, hier allgemeine Dinge zu posten. Wer will Dich dann noch anklagen? Du kannst immer sagen, die Generalstaatsanwaltschaft hat gesagt, es sei nicht verboten. Somit unterliegst Du einem unvermeidbaren Verbotsirrtum. Vermeidbar wäre er, Du hättest Deine kleine Schwester oder Deine Großmutter gefragt. Aber ein Oberstaatsanwalt ist ein Jurist der sogar über der Staatsanwaltschaft steht.