AW: Abmahnung von RA Waldorf
Constantin Film will 965,- Euro haben für Männersache.muss ich die Unterlassungserklärung abschicken,hat einer auch schon so was bekommen????????
Alles sehr undurchsichtig.T-online hat meine IP rausgegeben,und dadurch hatte ich die Mahnung?
Freue mich über jede Antwort
3. einen Anwalt für Medienrecht aufsuchen und beraten lassen
[Beratung im Einzelfall entfernt. (bh)]
Ich zitiere folgendes:
"Das Bundesverfassungsgericht hat in einer aktuellen Eilanordnung entschieden, dass Verbindungsdaten nur bei "besonders schweren Straftaten" zur Ermittlung herangezogen werden dürfen. Hierzu gehören bspw. Mord, Raub oder Kinderpornografie, Geldwäsche, Korruption, Steuerhinterziehung und Betrugsdelikte. Die Straftat muss zusätzlich im konkreten Fall schwerwiegend sein, außerdem muss der Verdacht durch "bestimmte Tatsachen" begründet und eine Aufklärung ohne die Daten wesentlich erschwert sein. Ein leichter Betrug oder eine unbedeutende Urkundenfälschung genügen hier nicht – ebenso wenig wie Verletzungen des Urheberrechts."
(nachzulesen bei
Rechtsberatung und juristische Nachrichten auf 123recht.net - So einfach kann Recht sein)
Ich war auch Kunde bei t-online und habe nach deren Herausgabe meiner Privatadresse sofort meinen Telefon -Vertrag bei dieser Gesellschaft gekündigt
Die Abmahnkanzleien vertrauen darauf das der "dumme Abgemahnte" sofort bezahlt und die UK unterzeichnet. Andernfalls müssen diese Kanzleien Klage einreichen und damit in Vorleistung gehen. Da lohnt sich das Geschäft nicht mehr, weil die Beweisführung für die Verletzung eines Urheberrechts sehr sehr schwierig ist und der Ausgang eines Gerichtsverfahrens für die Abmahnkanzleien nicht in ihrem Sinne kalkulierbar sind.