Abmahnung vom Berliner Rechtsanwalt Kilian Lenard & seinem angeblichen Mandaten Martin Ismail, Hannover

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Quelle:
 

BenTigger

Master of Desaster ;-)
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Die Twittermeldung stimmt:

Polizeimeldung vom 21.12.2022 bundesweit

 

Reducal

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Das ging ja schnell! Waren bestimmt nicht wenige Anwälte involviert, die der StA Berlin Druck gemacht haben, vermute ich. Aber prima, dass man diesen Halunken zeitnah in den Hintern tritt! :p
 

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"Ist der Abmahn-Krimi um "Google Fonts" jetzt vorbei?"

Mehrere 100-tausend Euro verdient​

Die beiden Abmahn-Anwälte haben wohl viele tausend Schreiben verschickt. Andreas Polz verweist auf das Aktenzeichen mit einer Nummer von über 97.000, das er auf einem solchen Schreiben entdeckt hat. Lenard und Kairis machten in ihren Schreiben Druck und verwiesen laut Polz auf mögliche Forderungen von bis zu 2.500 Euro, die wegen der Verwendung der Google-Software drohte. Man gab sich aber gleichzeitig kompromissbereit und wollte die Sache gegen Zahlung von 140 Euro (Kairis) beziehungsweise 170 Euro (Lenard) plus Anwaltskosten auf sich beruhen lassen. Wieviele Firmen darauf eingegangen sind, lässt sich nicht nachvollziehen. Selbst wenn es aber nur ein kleiner Teil der Angeschrieben war, ergeben sich schnell Einnahmen von deutlich über 100.000 Euro.

Razzia bei einem der Abmahner​

Ende letzten Jahres ließ die Staatsanwaltschaft Berlin die Kanzlei des Abmahnanwalts Kilian Lenard durchsuchen. Gegen den 53-Jährigen wird jetzt in 2418 Fällen von gewerbsmäßigem Betrug und Erpressung ermittelt. Lenard soll laut Staatsanwaltschaft mit seiner Masche insgesamt 346.000 Euro von Privatpersonen und Kleingewerbetreibenden abkassiert haben. Rund 2.000 Personen hatten die 170 Euro bezahlt.

Landgericht München urteilt gegen Lenard​

Auch von gerichtlicher Seite her wird es eng für den Berliner Abmahn-Anwalt. Das Landgericht München hat ein Urteil gefällt, in dem es einem Kläger gegen Lenard Recht gab. Dabei sprach der Richter Lenards Mandanten (Martin Ismail) eine persönliche Betroffenheit ab, weil der massenhaft als angeblich Geschädigter auftrat. Wer automatisiert nach Verstößen sucht, kann gar nicht mehr persönlich geschädigt worden sein, so der Tenor des Landgerichts. Eine Sprecherin sagte BR24, man sehe dem Urteil durchaus an, dass das Gericht die ganze Masche für nicht rechtmäßig hält. Das heiße allerdings nicht, dass der nächste Richter in einem solchen Fall nicht wieder anders entscheide.
 
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