Von meinem Provider erhielt ich vor 4 Wochnen eine Nachforderung von mehr als 10 000,- (!!) Euro, der Betrag wurde auch gleich von meinem Konto abgebucht - (habe ich durch Rücklastschrift wieder geholt...).
Die Begründung für die immense Nachforderung: seit 2005 sei bei der Rechnungsstellung ein bestimmter Posten "vergessen" worden, der nun nachberechnet würde...
Nun frage ich mich, ob diese Nachforderung rechtlich zulässig ist.
Die grundsätzliche gesetzliche Verjährungsfrist beträgt zwar 3 Jahre, aber:
- auf jeder Abrechnung des Providers findet sich der Hinweis: "Diese Abrechnung gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ein schriftlicher Widerspruch bei....eingeht."
- Selbst behält sich der Provider aber vor: "Die Abrechnung erfolgt unter Vorbehalt."
Frei interpretiert: ich selbst kann bei unkorrekter Abrechnung 14 Tage reklamieren, dann ist der Zug abgefahren. Der Provider kann jederzeit reklamieren....und nachfordern....
Aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung der Vertragsparteien, die rechtlich fragwürdig ist.
Hierzu habe ich in Ihrem Forum schon wertvolle Hinweise gefunden - z.B. OLG Koblenz, Urteil vom 30.10. 2003 (2 U 504/03).
Darin geht es - sehr kurz gefasst - darum, daß unterschiedliche Kündigungsfristen für Provider und Kunde wegen Ungleichbehandlung gegen Treu und Glauben verstoßen.
Ich könnte mir vorstellen, daß sich dieser Grundsatz von Treu und Glauben auch auf eine Ungleichbehandlung bei den Reklamationsfristen anwenden läßt.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit seinem Provider gemacht?
Bin für alle Hinweise und Tips dankbar!
Die Begründung für die immense Nachforderung: seit 2005 sei bei der Rechnungsstellung ein bestimmter Posten "vergessen" worden, der nun nachberechnet würde...
Nun frage ich mich, ob diese Nachforderung rechtlich zulässig ist.
Die grundsätzliche gesetzliche Verjährungsfrist beträgt zwar 3 Jahre, aber:
- auf jeder Abrechnung des Providers findet sich der Hinweis: "Diese Abrechnung gilt als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ein schriftlicher Widerspruch bei....eingeht."
- Selbst behält sich der Provider aber vor: "Die Abrechnung erfolgt unter Vorbehalt."
Frei interpretiert: ich selbst kann bei unkorrekter Abrechnung 14 Tage reklamieren, dann ist der Zug abgefahren. Der Provider kann jederzeit reklamieren....und nachfordern....
Aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung der Vertragsparteien, die rechtlich fragwürdig ist.
Hierzu habe ich in Ihrem Forum schon wertvolle Hinweise gefunden - z.B. OLG Koblenz, Urteil vom 30.10. 2003 (2 U 504/03).
Darin geht es - sehr kurz gefasst - darum, daß unterschiedliche Kündigungsfristen für Provider und Kunde wegen Ungleichbehandlung gegen Treu und Glauben verstoßen.
Ich könnte mir vorstellen, daß sich dieser Grundsatz von Treu und Glauben auch auf eine Ungleichbehandlung bei den Reklamationsfristen anwenden läßt.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit seinem Provider gemacht?
Bin für alle Hinweise und Tips dankbar!