AW: BGH zu R-Gesprächen
Überwiegend verbraucherfreundlich, das Urteil. Aber IMHO bleiben trotzdem Fragen offen.
Wann hat der Inhaber das zu vertreten? Wenn er einen Dritten ausdrücklich ermächtigt, eingehende Gespräche entgegen zu nehmen, oder hat er es bereits zu vertreten, wenn er Dritten...