Anzeigen werden zuerst dort geführt, wo der Geschädigte wohnhaft ist und nicht (wie in deinem Fall) dort, wo angeblich ein Paket abgeliefert wurde, das gar nicht in den Zustellumlauf kam. Die Zuständigkeit der Polizei bestimmt nicht der Anzeigenerstatter, ist doch kein Wunschkonzert!
Was den...