An die Staatsanwaltschaft Strafantrag und Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betruges/Computerbetruges u.a. gegen die Verantwortlichen der a GmbH & Co. KG und der c Telecom GmbH Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte hiermit Strafantrag und Strafanzeige erstatten u.a. wegen eines Internetgrundgebühren-Betrugs, durch den gemäß der aktuellen Fernsehberichterstattung (dazu unten) nicht nur ich, sondern Tausende weitere Internetnutzer geschädigt wurden. In der an mich adressierten Oktober-Rechnung der Dt. Telekom vom .9.2005 ist unter "Beiträge anderer Anbieter" ein Betrag in Höhe von 4,50 EUR netto (5,22 EUR brutto) für eine c Telecom GmbH in W geltend gemacht und am 10.10.2005 von der Dt. Telekom von meinem Konto Nr. bei der Bank in abgebucht worden. In Rechnung gestellt wurden "Verbindungen vom 29.08.05 bis 29.08.05" für einen "a Internetzugang". (Anlagen 1 und 2). Da ich vom .08.05 bis .09.05 mit meiner Familie verreist war und auch keine Dritten meinen Computer und meinen Telefonanschluss genutzt hatten, habe ich bei der c Telecom GmbH am .10.05 per E-Mail und telefonisch diesen Betrag reklamiert. Die c Telecom GmbH hat per E-Mail und telefonisch darauf hingewiesen, dass es sich um eine Grundgebühr für den Tarif v .FLEXI der a GmbH & Co. KG in Dresden handele (Anlage 3). Die a GmbH & Co. KG sei ein "reseller" (Wiederverkäufer) von Verbindungskapazitäten der c Telecom GmbH und lasse seine Leistungen von der c Telecom GmbH abrechnen. Diese Grundgebühr falle nun Monat für Monat an, ich könne aber mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende, also erstmals zum 31.11.05 bei a kündigen. Ich habe telefonisch eingewendet, dass ich wegen einer Störung meines DSL-Zugangs lediglich im Juni 2005 internet-by-call-Verbindungen über den sog. "smartsurfer 3.0" der Web.de AG benutzt habe. Der smartsurfer ist ein least cost router, der die zur jeweiligen Uhrzeit günstigsten internet-by-call-Tarife auflistet, mit denen man dann durch einfaches Anklicken verbunden wird (hierzu Anlage 4). Telefonisch mutmaßte eine Servicemitarbeiterin der c Telecom GmbH, dass ich durch meine zwischen dem .6.05 und dem .06.05 erfolgten Einwahlen über die Rufnummer 01935 15 (Anlagen 5 und 6) nicht bloß eine internet-by-call-Verbindung genutzt, sondern darüber hinaus ein Dauerschuldverhältnis mit der a GmbH & Co. KG abgeschlossen hätte. Dieses zunächst kostenlose Dauerschuldverhältnis enthalte seit August 2005 eine Grundgebühr von 5,22 EUR monatlich. Die am .10.05 per Fax und mehrere E-Mails angeschriebene a GmbH & Co. KG hat bisher nicht geantwortet. Die im Juni 2005 geltenden AGBs und Tarifbestimmungen zu dem Tarif v .FLEXI liegen mir nicht vor und sind auch im Internet nicht mehr erhältlich, könnten möglicherweise aber im Amtsblatt der Bundesnetzagentur einzusehen sein. Die seit 02.08.05 geltenden Bedingungen sehen vor, dass bei jeder Einwahl über die Einwahlnummer 01935 15 mit dem Benutzernamen "v flexi" ein Vertrag über den Tarif v .FLEXI mit einer monatlichen Grundgebühr von 5,22 EUR abgeschlossen wird (Anlagen 7 - 9). Die von mir am .10.05 per E-Mail angeschriebene Web.de AG hat ebenfalls bisher nicht geantwortet. Mir ist nicht bekannt, unter welchen Bedingungen internet-by-call-Anbieter im Juni 2005 ihre Tarife im smartsurfer der Web.de AG einstellen durften. Geworben hat die Web.de AG damit, dass über den von mir genutzten smartsurfer 3.0 ohne Vertragsbindung internet-by-call-Verbindungen aufgebaut werden können (hierzu Anlage 4). In der am 15.10.05 ausgestrahlten Fernsehsendung "c't Magazin" des Hessischen Rundfunks (unter http://www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/archiv7968.jsp?rubrik=7968 kann der Mitschnitt des Beitrags "Teuer surfen leicht gemacht!" angesehen werden) hat der Redakteur Georg Schn dargelegt, dass die Tarifanbieter gegenüber Web.de dazu verpflichtet gewesen seien, nur reine internet-by-call-Verbindungen, bei denen nur das einmalige Verbindungsentgelt anfalle, für einen direkten Verbindungsaufbau einzustellen und Tarifänderungen sofort mitzuteilen. Dies sei im Falle a nicht rechtzeitig geschehen, so dass zahlreiche Nutzer des smartsurfers ungewollt ein Dauerschuldverhältnis mit der a abgeschlossen hätten. Mittlerweile habe Web.de für den neuen "smartsurfer 3.1" neue Kontrollmechanismen eingebaut (Anlage 10). Um Missverständnisse zu vermeiden, weise ich auf folgende Möglichkeit des smartsurfers hin: Zwar kann der smartsurfer auch bestehende grundgebührenpflichtige Dauerschuldverhältnisse mitverwalten und gibt dann z.B. an, wie viele der Freiminuten in einem schon bestehenden Vertragsverhältnis schon verbraucht sind, so dass der Nutzer innerhalb des smartsurfers zwischen seinen bestehenden Dauerverträgen und weiteren internet-by-call-Angeboten abwechseln kann. Eine Begründung eines solchen Dauerschuldverhältnisses durch eine Einwahl über den smartsurfer war und ist aber nicht vorgesehen. Der smartsurfer hat im Juni 2005 folgende Angaben zum Tarif v .FLEXI enthalten: "Hotline: 0800 4747225, Kanalbündelung: ist möglich. Von Mo.-So. von 9-17Uhr 0,43ct./Min., 17-09Uhr 0,41ct./Min. Weitere Infos unter http://www.a .com/. Smartsurfer Hotline: 01212-8200000 1,86Euro./Min. Benutzername: v flexi Passwort: surf" Durch die offenbar vertragswidrige Einstellung des mit einem Dauerschuldverhältnis verknüpften Tarifangebots v .FLEXI in das internet-by-call-Angebot des smartsurfers bzw. durch das Eingestelltlassen des geänderten Tarifs v .FLEXI haben die Verantwortlichen der a GmbH & Co. KG zielgerichtet die Nutzer des smartsurfers und dabei u.a. mich darüber getäuscht, dass ich nicht eine internet-by-call-Verbindung anwähle, sondern darüber hinaus ein Dauerschuldverhältnis abschließe. Dadurch sollte ich - wie erfolgt - zu einer Bezahlung der über die c Telecom GmbH und die Dt. Telekom-Rechnung geltend gemachten Forderung für die Grundgebühr bewegt werden. Die Dt. Telekom hat den Betrag dann von meinem Konto bei der Bank in abgebucht. Da mir nach den AGB der a angeblich erst zum 31.11.2005 eine ordentliche Kündigung möglich ist, ist mir durch die Täuschung bereits ein Vermögensschaden in Höhe der angeblichen Forderungen von insgesamt 20,88 EUR für die Monate August bis November 2005 entstanden. Hinzukommt, dass die c Telecom GmbH möglicherweise bewusst falsche Daten an die Rechnungsstelle der Dt. Telekom geschickt hat, da auch der c Telecom GmbH bekannt war, dass der in Rechnung gestellte Betrag nicht das Entgelt für die in der Rechnung aufgeführten "Verbindungen vom 29.8.05 bis 29.8.05" war. Auch dass ein solcher Vertrag bereits zivilrechtlich unwirksam sein könnte oder durch einen Widerruf oder eine Anfechtung beseitigt werden könnte, ändert am Vorliegen eines Betrugs/Computerbetrugs nichts, da infolge der Täuschung eine Verfügung über 5,22 EUR tatsächlich erfolgt ist und hinsichtlich 15,66 EUR die reine Vermögensgefährdung ausreicht. Das Vorgehen erfolgt möglicherweise gewerbsmäßig und in der Absicht, eine große Zahl von Personen zu schädigen. Für ein zielgerichtetes und planmäßiges Handeln sprechen mehrere Indizien. Zum einen kursiert im Internet ein Kulanzschreiben der a GmbH & Co. KG (Anlage 11). Darin behauptet die a gegenüber einem mir unbekannten Empfänger, er habe einen Dauervertrag allein durch die Einwahl geschlossen. Auch die mir von der c Telecom GmbH zugegangenen Stellungnahmen per Telefon oder per email deuten auf ein planmäßiges Verhalten der a und der c hin. Ich habe bislang weder im Fernsehen, in Printmedien noch auf Internetseiten (außerhalb www.a .net) eine Werbung für die Tarife der a bemerkt. Ich habe daher die Vermutung, dass die a planmäßig ausschließlich oder zumindest schwerpunktmäßig über die sog. least cost router wie u.a. den smartsurfer ihre Tarife vertrieben hat und dies bewusst und gezielt auch dann noch, als es sich nicht mehr um internet-by-call-Tarife handeln sollte. In einem der zahlreichen Foren zu dem Geschäftsgebaren der a (über www.google.de mit dem Suchwort "a " zu finden), wurde zudem darüber spekuliert, dass die a laut Creditreform nicht in dem im Impressum der Seite www.a .net genannten Handelsregister eingetragen sei. Dadurch solle verschleiert werden, dass die a GmbH & Co. KG der c Telecom GmbH gehöre und nur zu dem Zweck dieses unlauteren Verhaltens gegründet worden sei (Anlage 12). Daraus ergibt sich der Verdacht der Beteiligung oder Mittäterschaft der Verantwortlichen der c Telecom GmbH. Das a -System baut offenbar darauf, dass möglichst wenige "Kunden" sich zivilrechtlich gegen die im Einzelfall relativ kleinen Beträge wehren werden. Dadurch, dass a mit diesen "Grundgebühren" reine Gewinne einfährt und keine Kosten für eine Gegenleistung hat, machen die Verantwortlichen auch dann noch ein gutes Geschäft, wenn z.B. von geschätzten 50.000 "Kunden" 20.000 sich wehrten. Denn selbst dann blieben der a für mindestens drei Monate noch mindestens 600.000 EUR Grundgebühren als reiner Gewinn. Solche Geschäftsmethoden können nur auf strafrechtlichem Wege wirksam bekämpft werden. Eine Abmahnwelle aus der Internetbranche ist nicht zu erwarten, da die Branche ihre Kunden ohnehin zu einem Wechsel von Analog- auf DSL-Anschlüsse bewegen möchte. Ärger mit Analoganschlüssen ist dabei eher hilfreich. ist als Tätigkeitsort und als Erfolgsort Tatort. Da die verbotenerweise in den smartsurfer der Web.de AG eingespeisten Tarifdaten auf meinem PC in zwischengespeichert wurden und dort ihre täuschende Wirkung entfaltet haben, ist als Tätigkeitsort Tatort. Auch der Vermögensschaden sollte nach der Vorstellung der Handelnden am jeweiligen Wohnort des Anschlussinhabers, bei mir also in , eintreten. Ich stelle hiermit den möglicherweise zur Verfolgung der Tat erforderlichen Strafantrag und zeige die Verantwortlichen der a GmbH & Co. KG und der c Telecom GmbH wegen allen in Betracht kommenden Straftaten an und möchte damit deren Strafverfolgung veranlassen. Bitte setzen Sie mich vom Ergebnis der Ermittlungen in Kenntnis und senden Sie mir das Aktenzeichen des Vorgangs zu. Mit freundlichen Grüßen 5 4