Absender: Mustername, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt Empfänger-Adresse Musterstadt, den xx.xx.20xx Angeblich bestehender Vertrag Nr. : Mxxxxx Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom xx.xx.xxxx, Mxxxxx, angeführten Vertrag. Der Umstand, dass auf www,megadownloads.de Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button "Jetzt anmelden" erst bei weiter scrollen - zu dem bei korrektem Ausfüllen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch Drücken des Buttons "Ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist. Das erst durch Scrollen über die Registrierungs-Eingabefelder und den Anmelde-Button hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabenverordnung, in der gefordert wird, dass Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Nach meiner Einschätzung habe ich überhaupt keine Erklärung abgegeben. (fehlendes Erklärungsbewusstsein und fehlender Rechtsfolgewille). Sollte der versehentliche Klick dennoch als Erklärung (Angebot) zu bewerten sein, erkläre ich die Anfechtung sowohl nach § 119 als auch nach § 123 BGB. Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu dem Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da Ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nicht in Textform gemäß § 126 b BGB zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch Ihre Firma verlängert sich gemäß § 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in Ihren AGB’s weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäß Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV noch entspricht sie den Anforderungen des § 355 BGB. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV und seine Anlage 2 (die Musterbelehrung) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005 (Az.: 1 S 28/05) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer „ausdrücklichen Zustimmung“ oder eine Veranlassung auf Geheiß nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung ,wie z. B. „Downloaden bestimmter Inhalte“, erforderlich. Rein vorsorglich kündige ich hiermit - sowohl außerordentlich als auch ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Darüber hinaus teile ich mit, dass (da keine Preise erkennbar waren und Ihrerseits somit gegen Aufklärungspflichten verstoßen wurde) der Umstand der mangelhaften Aufklärung nach § 311 BGB zu einer Haftung führt und der Vertrag rückabzuwickeln ist. Ich ersuche Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche a) für den Erhalt dieses Schreibens und b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen bei Ihnen gespeicherten Daten. Des weiteren untersage ich Ihnen ausdrücklich die Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen, werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten. Hochachtungsvoll