Zur Haftung des Admin C bei Domain-Grabbing

Der Jurist

Teammitglied
http://www.heise.de/newsticker/meldung/75091

Heise schrieb:
Domain-Grabber haftet auch als Admin-C

Vorgeblich, um Domain-Inhaber vor dem Verlust ihres Internet-Namen zu schützen, sichert sich der Münchener Unternehmer M. D. nach wie vor versehentlich freigewordene Domains. Dies geschieht meist gegen den Willen der ehemaligen Inhaber. Die registrierten Domains landen bei einer britischen Briefkastenfirma namens Solutions World Ltd., D. fungiert bei der Registrierung lediglich als administrativer Ansprechpartner (Admin-C). Laut Handelsregisterauszug gründete und betreibt die Münchener Companea GmbH dieses britische Unternehmen.
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